Mir stellt sich folgendes Problem:
Meine Eltern waren nicht verheiratet und mein Vater zahlt Unterhaltsgeld an meine Mutter (ca 200 Euro). Ich (20 Jahre alt) lebe schon seit 9 Jahren auf einem Internat und werde diesen Sommer mit dem Abitur abschließen. Meine Mutter verweigert mir das Unterhaltsgeld und behauptet, dass ich keinerlei Berechtigung habe solcherart Ansprüche zu stellen. Wie sieht es mit dem Kindergeld
aus?
Ich muss mir den Aufenthalt auf dem Internat selbst bezahlen (Stipendium) und bekomme kaum Unterstützung. Zudem behauptet sie, dass meine Erstausbildung mit der 9.Klasse endet und sie nicht mehr zahlungspflichtig ist....
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus und wie kann ich mir helfen? Steht mir das Unterhaltsgeld/Kindergeld zu?
Meine Mutter verweigert das Unterhaltsgeld
7. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2002 | 15:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Mutter verweigert das Unterhaltsgeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Mai 2002 | 10:00
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo,
leider hab ich Deinen Beitrag erst jetzt gelesen. Sieh doch mal auf folgender Site nach. Ich denke, da findest Du die Informationen, die Du brauchst.
http://www.mein-recht.de/ku_wann3.htm
Gruß, Franzi
Und jetzt?
Schon
267.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten