Mein erstes Mal...

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
TuxuT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Mein erstes Mal...

Hallo.

Ich würde dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung für das vergangene Jahr zum Finanzamt schicken.

Mein "Fall" ist relativ simpel denke ich. Ich bin gewöhnlicher Arbeitnehmer und würde gerne die Pendlerpauschale geltend machen.

Somit habe ich nur die Seite 1 vom Mantelbogen ausgefüllt und die Seite 1 und 2 der Anlage N. Alle anderen Seiten sind jungfräulich geblieben.

Mir erscheint das irgendwie wenig!? Reichen diese Angaben denn nun aus oder habe ich etwas sehr sehr Wichtiges vergessen???

Vielen Dank!

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Anlage Vorsorgeaufwand musst du unbedingt ausfüllen, sonst entgehen dir die Sonderausgaben in Forum der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Außerdem lohnt sich das Ganze mit den Werbungskosten nur, wenn du über 1000 Euro kommst (insgesamt, also Fahrtkosten und alles andere auf der 2. Seite der Anlage N), ist das der Fall?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TuxuT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

@reckoner: Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

1. Ja, meine Fahrtkosten übersteigen die 1000 Euro Grenze.

2. An die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich überhaupt nicht gedacht...
Ich habe eine gesetzlich Krankenversicherung und Rentenversicherung. Eine private Altersvorsorge habe ich derzeit nicht (Riester, etc.).

Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2013 finden sich Einträge unter
22 a)
23 a)
24 a) und c)
25
26
27

Ich denke, dass sind die notwendigen Zahlen, die ich noch einzutragen habe in der Anlage AV.
Wo genau gehören die hin?

Vielen DANK nochmal!!!




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Lies Dir die Anlage Vorsorgeaufwand (nicht Anlage AV) bitte genau durch. Es steht an mehreren Stellen "lt. Nr. ... der Lohnsteuerbescheinigung" und genau da müssen die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

Sämtliche Eintragungen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen irgendwo in die Steuererklärung übernommen werden, da diese ansonsten nicht vollständig ist.

Die Anlage AV bezieht sich alleine auf die Riester-Rente, nicht jedoch auf die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV und AV)

-----------------
" "

-- Editiert hh am 10.04.2014 09:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich würde dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung für das vergangene Jahr zum Finanzamt schicken.



Ich plage mich im Moment auch damit ab.

Was ein wenig hilft ist Elster-Formular:

https://www.elster.de/elfo_home.php

"Das offizielle Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern" mit allen Formularen und Anlagen.

Das Programm prüft das Ganze (in Maßen) auf Plausibilität und es gibt mehr oder weniger hilfreiche Ausfüllhinweise. Und in den kommenden Jahren werden die Daten automatisch übernommen, man spart Tipp-Aufwand.

Die voraussichtliche Erstattung lässt sich gleich abfragen, die Daten kann man vorab ans Finanzamt über das www übermitteln, die Bearbeitung geht dann schneller.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TuxuT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Gut, ich denke ich habe jetzt alle 7 Zahlen in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen können.

Gibt es eigtl. eine Art "Formel" mit der sich jetzt per Hand berechnen lässt, in wie weit diese Zahlen meine Steuererklärung beeinflussen?

Mich würde nämlich brennend interessieren, was gewesen wäre, hätte ich meine Erklärung ohne diese Anlage abgegeben (was ja beinahe passiert wäre)...

Also, vielen Danke nochmal! Echt ein tolles Forum!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Gibt es eigtl. eine Art "Formel" mit der sich jetzt per Hand berechnen lässt, in wie weit diese Zahlen meine Steuererklärung beeinflussen?



Ja, hatte ich doch geschrieben, Elster Formular bietet auch eine Plausibilitätsprüfung. Da kann man ausgiebig testen welcher Eintrag welche Auswirkungen auf die Rückerstattung hat, die voraussichtliche Rückerstattung wird berechnet.

Ich habe das Ganze seit gestern los, erst per elster elektronisch an das FA, dann den Ausdruck unterschrieben per Post hinterher. Das Anschreiben/Deckblatt stellt Elster auch automatisch bereit.

Und in den kommenden Jahren können die Bestandsdaten einfach übernommen werden, spart viel Zeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen