Mein PKW Totalschaden, gebraucht gekauft vor 6 Tagen
Hallo an alle, ich hoffe hier hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und kann mir einen Tip geben.
Ich fasse kurz zusammen:
Unfallhergang:
Ich an Kreuzung, Linksabbiegerspur direkt an Haltelinie, Ampel rot, Wagen steht, Fuß auf Bremse.
Gegner färht mit gefühlten 60 km/h in mich rein, Wagen rollt 3 Autolängen auf Kreuzung, als ich
wieder reaktionsfähig war ich sofort Fuß wieder auf Bremse, da kracht Gegner zum zweiten mal rein.
Polizei war da, Schuldigkeit klar erwiesen und Sie streitet es auch nicht ab, Schmerzensgeldfrage ist mir momentan ziemlich unwichtig.
Der Knackpunkt ist eigentlich der, wie der Schaden reguliert wird. Mein Wagen ist laut Aussagen der Meister meines Autohauses definitiv Totalschaden, Gutachten wird grad erstellt. Aber... ich habe das Fahrzeug gebraucht bei einem Ford-Vertragshändler (ist ein Ford Ka BJ 99 mit 89150km) erst SECHS TAGE vorher beim besagten Autohaus gekauft. Ich konnte meinen neuen gebrauchten quasi keine 300km fahren bevor er verunfallte. In Datumsangaben,
Kaufvertrag unterzeichnet am Do, den 06.03.08,
Fahrzeugübergabe Di, den 11.03.08,
Unfall am Mo, den 17.03.08
Ich habe Momentan echt große Panik das mich dieser Unfall einige Tausend Euro kosten kann, obwohl ich nicht schuld bin. Der Wagen hatte einen Verkaufspreis von 3950 Euro, laut DAT ist der Händlereinkaufswert allerdings nur ca. 2600 Euro.
Bei Neuwagen steht einem unter Gewissen Vorraussetzungen ja ein neues Fahrzeug zu, aber wie sieht es mit einem vor kurzem gebraucht Gekauften aus? Ich habe für das Auto ein zinsfreies Darlehn bei meinem Vater in Höhe von 3000 Euro aufgenommen und nun halt Angst das ich das die nächsten Jahre abbezahle ohne was davon zu haben. Und ein neues Auto brauche ich ja auch auf jeden Fall. Wie sieht die Rechtslage hier aus oder hat jemand schonmal etwas ähnliches erlebt?
Meine Freunde raten mir dazu, auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten, aber ich hab Angst das irgendwas schiefgeht. Ich bin zwar definitiv nicht schuldig, aber ich kann die Anwaltskosten die im Falle eines Falles anfallen können nicht bezahlen und ich bin leider auch nicht Rechtschutzversichert. Meine Mutter war allerdings mit mir im Fahrzeug und wurde auch ziemlich geschädigt (kann auch heute den Kopf nicht ohne heftige Schmerzen nach rechts/links drehen) und Sie ist Rechtschutzversichert.
Ich weiss echt nicht was ich jetzt am besten machen soll, bin für jeden Tip dankbar.
Vielen Dank im Vorraus,
Christian
von Herogen am 19.03.2008 00:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Mein PKW Totalschaden, gebraucht gekauft vor 6 Tagen
boahhhh gehe zum arzt und lasse dir atteste ausstellen, dass du wahnsinnige schmerzen hast und kaum schlafen kannst. du hast bestimmt ein schleudertrauma...nicht lange überlegen, bei so einem
Unfall hast du SICHER nen schleudertrauma.
sehe zu das der anwalt bei der gegnerischen versicherung auch schmerzengeld geltend macht. für euch BEIDE. du kannst echt 100% sicher einige hundert euro wenn nicht sogar tausende für euch beide geltend machen. die anwaltskosten trägt der gegner...mache dir keine gedanken, dass ist jetzt eine gelegenheit zu geld zu gelangen.
auch ich hatte nen unfall vor einigen jahren und ich hatte NIXXX, aber mein arzt hat diverse rückenprobleme festgestellt, schleudertrauma etc etc. habe für nichts 2.400 EURO erhalten, auch ein fahrzeug habe ich ersetzt bekommen und zwar ein besseres als ich vorher hatte.
man nun zögere nicht un setzte dein recht durch. du hast ganz ganz sicher was mit deinem rücken bzw. nacken.
paddy
von Hyperion am 19.03.2008 12:27
Status: Unsterblich (856 Beiträge)
Userwertung:
3,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden