Mein Opa ist gestorben-Sonderurlaub?

1. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Brandenburger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Opa ist gestorben-Sonderurlaub?

Hallo ich bin Franzose, mein Opa aus Frankreich ist gestorben. Mein Chef gab mir ein Tag unbezahlt frei. Den zweiten Tag wollte er schon an meinen Urlaub ran gehen. Ich natürlich zum Arzt. Was kann ich jetzt tun? Ich muss wieder arbeiten gehen. Ich will aber nach Frankreich. Kann ich das mit Krankenschein tun? Oder gibt es Sonderurlaub oder so etwas? Helft mir

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Das es "nur" einen Tag Sonderurlaub in solch einem Fall (mein Beileid) gíbt ist normal... Und ich gleibe, mit einer Krankschreibung in diesem Falle wäre ich sehr vorsichtig! Lieber einen normalen Tag Urlaub nehmen!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

"Ich natürlich zum Arzt" und der Chef "wollte an meinen Urlaub ran".
Dieses zeigt, was Du für eine unmögliche Moral hast!


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich natürlich zum Arzt.
Und wenn er Dir das nachweisen kann, dann erhälst Du eine fristlose Kündigung.

Beim Tod des Großvaters steht Dir kein Sonderulaub zu. Insofern war die Gewährung des unbezahlten Urlaubstages schon ein Entgegenkommen Deines Chefs.

Für die Zeit ein paar Urlaubstage zu nehmen, halte ich für absolut zumutbar.

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#4
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Sogar der eine Tag ist nicht vorgeschrieben! Den bekommt man, wenn Verwandte in direkter Linie sterben. (Eltern, Kinder).

Und aus Dankbarkeit für den geschenkten Tag noch gleich eine AU einreichen, da wird sich der Arbeitgeber das nächste Mal mit Freizügigkeiten zurück halten.

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#5
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

@ Bike:
Seit wann ist ein Tag UNBEZAHLTER Sonderurlaub ein Geschenk?ist doch wohl nicht dein ernst!

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#6
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

OK, das hatte ich nicht gelesen. Sorry! Unbezahlt ist natürlich was anderes.

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#7
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen.
Chef macht nicht was ich will, zack: Krank.
Unverschämtheit.
Jedenfalls kriegst Du mächtig Ärger, wenn Du krankgeschrieben bist und eine Reise machst.

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#8
 Von 
WWarweg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Verzicht auf Arbeitsleistung ist ein Geschenk. Es besteht aus dem Verzicht auf Mehrwert an der Arbeitsleistung.

Gruß
WW

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.it-dozent-bellin.de/arbeitsrecht-allg/arbeitsrechtliches-glossar/f/freistellung-arbeitsbefreiung/index.html :

"Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen. Nun ist natürlich eine Geburt, ein Umzug, ein Todesfall oder auch eine Hochzeit kein Ereignis, welches Sie berechtigt, 2 Wochen zu fehlen. Hier können Sie davon ausgehen, dass Sie 1 bis 2 Tage Sonderurlaub beanspruchen können. Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind 1.Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, 2.Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, 3.Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder."

@hh, wie kommen Sie darauf, dass man beim Tod der eigenen Großvaters keinen Anspruch auf Freistellung hat?



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

§ 29 TVöD
Keine Freistellung für einen Todesfall der Großeltern.

Es gibt ja nicht einmal für die eigene Hochzeit frei!

Und bei Krankheit ist das Verlassen des Wohnortes grenzüberschreitend nur drin, wenn man vom Arzt eine Reisefähigkeit attestiert bekommt.


-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12301.04.2010 09:41:53
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ Arcturus

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst (TVöD) und bekomme selbstverständlich Urlaub, wenn meine Oma stirbt.

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#13
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Von "normalem" Urlaub war hier auch gar nicht die Rede, sondern von einer bezahlten Freistellung gem. § 29 TVöD. Eine solche erfolgt nicht bei Tod eines Großelternteils.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ Jekyll and Hyde

ich bekomme auch keinen "normalen" Urlaub, wenn einer meiner Großeltern verstirbt, sondern ich erhalte eine bezahlte Freistellung. Sorry, habe ich nicht dazu geschrieben.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

konzentriert euch doch mal auf die fragen des TE!
1. kein sonderurlaub
2. krankenschein nein
3. urlaub ja


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" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
konzentriert euch doch mal auf die fragen des TE!


Der TE wird nach fast fünf Jahren wohl nicht mehr auf Antworten warten.

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1x Hilfreiche Antwort

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