Mein Mann will mir den Unterhalt kürzen, weil er mit den Kindern selbst Urlaub macht.

30. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Sonja2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Mann will mir den Unterhalt kürzen, weil er mit den Kindern selbst Urlaub macht.

Mein Mann will mir den Unterhalt der Kindern kürzen, da er im Urlaub sich selbst um die Kinder 14 Tage kümmert. Darf er das? Wie soll ich dann eigendlich die Miete zahlen?
Wenn ich Ihm nicht die Hälfte des Unterhalts zurück gebe droht er mir die Kinder nicht für 14 Tage zu nehmen.

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20 Antworten
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#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Den Unterhalt für die Kinder um die Hälfte zu kürzen ist sicher nicht gerechtfertigt.

Der Unterhalt, den ihr Mann nach der Düsseldorfer Tabelle für die gemeinsamen Kinder zahlt, setzt sich aus vielen Einzelbeträgen zusammen. Zum Beispiel anteilige Mietkosten für die Kinder, Geld für Kleidung, Ausbildung und Verpflegung der Kinder.

Die meißten dieser Posten entfallen natürlich nicht zur Hälfte, nur weil Ihr Mann die Kinder 14 Tage mit in den Urlaub nimmt.

Allerdings müssen Sie für 14 Tage keine Kosten für die Verpflegung Ihrer Kinder tragen.
Da Ihr Mann seinen Kindern nach § 1610 BGB einen angemessenen Unterhalt zur Deckung des Lebensbedarfs schuldet, scheint es nicht angemessen ihn für 14 Tage doppelte Verpflegungskosten zahlen zu lassen.

Es scheint daher nur gerecht zu sein, wenn Ihr Mann für die zwei Wochen die Verpflegungskosten erstattet verlangt.

Allerdings können das niemals 50% des Unterhalts sein. Eine Summe von 10%-25% scheint mir ein realistischerer Wert zu sein.

Leider konnte ich aber zu dieser speziellen Frage kein entsprechendes Urteil finden. Es handelt sich daher um meine subjektive Ansicht, die auch falsch sein kann.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcel
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Wisst ihr was ich Traurig finde ?
Das es den meisten immer nur um das Geld geht , ihr solltet an eure Kinder und nicht an die Kohle denken , sorry aber da kann ich immer nur den kopf schütteln wenn ich höre , bekomme hier kein Unterhalt und da nix.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Marcel,

Unterhaltsstreitigkeiten können mitunter sehr problematisch und langatmig sein. Sie sollten keinesfalls deren Relevanz verkennen, indem Sie den Unterhaltsberechtigten "Geldgier" vorwerfen.

Kinder sind heutzutage sehr kostenintensiv. Mehrfach werden die Kosten auch gar nicht vom Unterhalt 100% aufgefangen, weil z.B. der Unterhaltsverpflichtete aufgrund eines geringen Einkommens nicht zu einem ausreichendem Unterhalt in der Lage ist.

Dennoch kann ich nicht widersprechen, dass es auch Fälle gibt, in denen der Unterhaltsberechtigte alles Erdenkliche zu seinem Vorteil ausnutzt.

Bezüglich der Frage von Sonja schliesse ich mich den Ausführungen vom User "McNeubert" an.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus Schlosser-Kasimir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marcel,

mir geht es überhaupt nicht ums Geld, und ich denke sehr oft an meine Kids.
Fakt ist aber: Ich kann es mir finanziell nicht leisten Unterhalt für die Kids zu zahlen UND, wenn sie in den Ferien bei mir sind, für Verpflegung und Freizeitaktivitäten.
Ich habe mich mit meiner Ex dahingehend geeinigt das ich anteilmäßig weniger bezahle. Vom Gesetz her habe ich natürlich nicht das Recht zu kürzen, ich muß meiner Ex dankbar sein das sie sich darauf eingelassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Was hier geschrieben wurde zur Kürzung wegen Urlaubs ist einfach falsch.
NICHTS darf er kürzen, denn der Unterhalt ist so berechnet, dass auch seine Kosten während des Umganges und des Urlaubs mit einbezogen sind.
Da gibt es keinen Zweifel und kein Deuteln.
Theo.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigDad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also, ich selbst bin in der Situation, daß ich für drei kinder Unterhaltsverpflichtet bin. Aus der Ehe habe ich für zwei Kinder zu zahlen. Die Jungs sind oft und gerne bei mir, was ich auch keinesfalls gefährden möchte, und ich möchte mich hier auch nicht als Drückeberger hinstellen. Leider ist es aber so, daß mir von meinem Verdienst genau 840 Euro Selbstbehalt bleiben, wo natürlich auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einberechnet werden, wie bekannt sein dürfte. Hiervon schaffe ich es gerade, meinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, da ich auch nicht auf mein Auto verzichten kann, weil ich ansonsten durch meine Schichtarbeit keine Möglichkeit habe, zur Arbeit zu kommen. Bei den Mietpreisen und Lebenshaltungskosten ist es mir ein Rätsel, wie ich es schaffen soll, von diesen 840 Euro auch noch meine Jungs 14 Tage zu ernähren. In letzter Zeit sind sie eigentlich immer, wenn Sie keine Schule haben, bei mir, und ich muß sagen, ich zahle gerne für meine Kinder, und es liegt mir fern, hier rumzumosern, aber es ist mittlerweile so, daß ich oftmals Angst habe, daß die Kinder mich fragen, ob sie kommen dürften, weil ich nicht weiß, woher ich das Geld nehmen soll, damit ich für sie auch was zu essen im Kühlschrank habe. Denn letztlich wird ja auch erwartet, daß man vernünftig auftischt und mit den Kindern was unternimmt, was, wenn auch nicht unbedingt viel, aber auch immer Geld kostet. Mache ich das nicht, wird mir das 100 % ig negativ angelastet.
Auch ist mir ein Leben mit der Mutter meiner Tochter kaputt gemacht worden, weil, wenn ich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft noch mehr Unterhalt für die Jungs zahlen muß, da es ja wirtschaftlich günstiger wäre. Wohngeld wird natürlich nicht gewährt, weil es ja eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist. Hier steht Sozial- und Unterhaltsrecht absolut im Widerspruch. Somit ist es mir also nicht möglich mir ein neues Leben aufzubauen, weil es finanziell nicht zu schaffen ist, traurig, weil ich bisher mein Leben lang Arbeiten gehe. Nicht daß ich zu faul wäre, ich gehe freiwillig und gerne arbeiten, aber ich finde es traurig, daß das nur von den Vätern verlangt und erwartet wird, und denen die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen auch noch jeder Cent, der eventuell übrig wäre genommen wird. Ich denke schon, daß hier bezüglich der Verpflegung etwas mehr Kulanz angebracht wäre, ansonsten werde ich für meinen Fall, bald den Umgang mit meinen jungs nicht mehr wahr nehmen können, nicht weil ich mich quer stellen will, sondern weil ich es finanziell einfach nicht mehr bewältigt bekomme.
Sorry, bin jetzt etwas vom Thema abgekommen, aber nachdem ich hier gelesen habe, daß es bei dem Selbstbehalt die Kosten für Urlaub und Umgang mit einbezogen sind, mußte ich das jetz los werden.

-----------------
"Gruß

BigDad"

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#7
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Na das halte ich aber für ein ganz grosses Gerücht, dass seine Kosten des eigenen Umgangs mit dem Kind auch schon mitberechnet sind bei den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Das hieße ja ein Vater der nur Unterhalt zahlt und seine Kinder nicht sehen kann, weil die Mutter es nicht will oder weil er zu weit weg wohnt, praktisch zu wenig Unterhalt zahlt, da er ja seinen Unterhaltsanteil in natura nicht leistet. Das glaubst du doch wohl selber nicht, Theo. Vielmehr sieht es wohl so aus, dass mit den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt für das Kind sichergestellt sein soll. Ich habe auch gehört, dass man den Satz der Düsseldorfer Tabelle nicht kürzen darf, auch wenn das Kind oft beim Vater ist. Das ist ja das Unglaubliche! Wenn der Vater auch noch Umgang mit seinem Kind haben will – sein Problem. Väter die ihre Kinder drei Tage die Woche bei sich haben und Väter die sie einmal im Jahr sehen werden also über einen Kamm geschoren und der Vater der kein Kontakt zu seinem Kind hat wird belohnt. Da kann man mal sehen was für Geisteskranke hier in Deutschland fürs Familienrecht zuständig sind. Ein Vater der z. B. für zwei Kinder und einer Ex-Frau zu KU und EU verpflichtet ist ja wohl in der Regel auf seinem Fast-Sozialhilfessatz von 860 Euro und da soll er dann noch Urlaub und häufigen Umgang (damit meine ich jetzt mindestens zwei Tage die Woche, für mich ist das normal und so halte ich es auch bei meiner Tochter) finanzieren??? Ich lach mich krank! Wenn ich in so einer Situation wäre würde ich einfach kürzen und Belege sammeln für meine Ausgaben für den Umgang mit den Kindern. Dann soll die Exe halt klagen. Den Richter der mich dann zu weniger Umgang mit meinen Kindern verurteilt möchte ich dann mal kennenlernen.

Michael

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#8
 Von 
BigDad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

leider mußte ich im Februar selbst die Erfahrung machen, daß es tatsächlich von den Familiengerichten so gesehen wird. Es ist so, daß häufiger Umgang Unterhaltsmäßig nicht berücksichtigt wird, und man hier auch nichts abziehen darf. Und wenn Du einfach kürzt, dann kannste mit ner Lohnpfändung rechnen. Ich sehe es mal von der Seite meiner Jungs, sie kommen gerne, und freuen sich jedes Wochenende, weil unser Verhältnis mittlerweile super ist. Ob sich das jetzt dann unbedingt zum Wohle der Jungs auswirkt, wenn sie künftig nur noch alle 14 Tage und nur von Freitag abend bis Sonntag abend zu mir kommen können, weil ich mehr nicht finanzieren kann, weiß ich nicht, aber ich denke, daß sollten die Gerichte mal überdenken !

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"Gruß

BigDad"

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#9
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Und noch mal was zu dir Sonja: Wenn du etwas Anstand hast, dann freu dich dass du nen Vater für deine Kinder hast der Unterhalt zahlt und mit den Kindern auch noch 14 Tage in den Urlaub fährt und dass du mal zwei Wochen Zeit für dich hast. Wie kann man da nur noch so kleinlich an das Geld denken? Unglaublich! Und erzähl hier doch keinen von Miete! Er wird ja wohl kaum vorhaben, den Unterhalt für die 14 Tage komplett einzubehalten. Biete ihm halt nen bestimmten Prozentsatz an, selbst wenn du vor dem Gesetz Anspruch auf den vollen Unterhalt hättest was ich nicht unbedingt glaube. Dass du etwas sparst die 14 Tage dürfte ja wohl unbestritten sein.

Michael

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#10
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich weiss, dass dem Richter das egal ist, ob der Vater Umgang hat oder nicht. Das ist ja das unglaubliche. Hab ich doch gesagt. Was ich angezweifelt habe, ist dass sich die Leute, die die Sätze ausgerechnet haben, dabei gedacht haben, dass da schon ein häufiger Umgang des Vaters mit den Kindern berücksichtigt ist. Das wäre vollkommen unlogisch. Der Selbstbehalt für den Vater müsste dann ja viel höher ausfallen, da er ja noch mit den Kindern Umgang finanzieren muss. Die 860 Teuros sind ja wohl offensichtlich nur für ihn, oder willste mir erzählen davon kann man auch nur anteilig ein Kind finanzieren?? Auch müsste dann der Selbstbehalt für nen Vater mit 3 Kindern höher sein als der für nen Vater mit 1 Kind. Das ist quasi mathematische Logik. Das ganze sieht so aus: Die Sätze sind der Mindestbedarf für die Kinder für nen Vater der seine Kinder nicht sieht. Wenn dem nicht so wäre müssten solche Vater ja mehr löhnen, was sie ja wohl offensichtlich nicht müssen. Wenn man irgendjemand beim JA oder bei Gericht fragt, ist natürlich gleich klar, dass die sagen da iss alles inklusive. Besser der blöde Papi zahlt nen Teuro mehr als einen zu wenig. Aber deswegen muss ich das noch lange nicht glauben.

Michael

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#11
 Von 
BigDad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann man davon kein Kind auch nur anteilig ernähren. Ich verstehe sehr wohl, was Du meinst und gebe Dir auch recht. Nicht zuletzt, weil ich das ja am eigenen Leibe erfahren muß. Klar, daß sich da ein Vater, der seinen Umgang wahrnimmt schlechter steht. Ich finde das eben so unglaublich wie Du, daß es dem Richter egal ist, aber ich versuche schon seit einigen Jahren, da etwas zu erreichen, hab es aufgegeben. Es ist traurig aber wahr, daß ich den Umgang in Zukunft einschränken muß, natürlich auf Kosten der Jungs. Glauben mußt Du das nicht, aber ändern tust Du es auch nicht, der Richter hat das letzte Wort, und wenn du dem nicht nachkommst, was er verlangt, dann holen die sich das.

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"Gruß

BigDad"

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#12
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Es kann sein, dass die beim Familiengericht sagen, dass bei den Sätzen z. B. ein alle 14 Tage stattfindender Umgang mit drin ist, ganz abgesehen davon das dies wider gegen jede Logik ist (siehe oben). Aber es gibt auch Väter die Sorgerecht haben und dies intensiv wahrnehmen und ihr Kind fast die Hälfte der Zeit bei sich haben. Ich weiss z. B. vom sogenannten Wechselmodell, wo das Kind Hälfte bei der Mutter und Hälfte beim Vater ist oder auch meinetwegen nicht genau Hälfte/Hälfte. Dort werden die Kosten gerecht aufgeteilt. Das weiss ich sicher. Und wenn ich meine Tochter, die bei mir ein eigenes Zimmer hat, 2 Tage und 2 Nächte die Woche bei mir habe, habe ich das Recht weniger als den Satz in der Tabelle zu zahlen auch wenn ich das jetzt nicht vorhabe, da ich nicht auf dem Selbstbehalt bin und ich gerne "zuviel" für mein Kind zahle. Kann sein, dass der Satz für nen 14-Tage-Besuchspappi ist (auch wenns unlogisch ist) aber spezielle Fälle werden mit Sicherheit berücksichtigt. Alles andere wäre Schwachsinn.

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#13
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Beim Wechslemodell sieht es anders aus, ansonsten bleibt es dabei, der Kindesunterhalt kann nicht um einen cent gekürzt werden, da die D'dorfer Tabelle so berechnet ist, dass "normaler Umgang" mit dem Vater (ale 14 Tage, Urlaube) schon berücksichtigt sind. Irgendwo steht auch, das der Umgangsberechtigte alle Umgangskosten zu zahlen hat. So isses einfach, ärgern kann man sich, aber es hilft nicht das geringste.
Theo

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Und wieso schreibt hier "McNeubert" (Status Philosoph), dass man schon den Unterhalt entsprechend kürzen darf, wenn man auch nur mal 14 Tage in den Urlaub fährt??? Und warum gibt "BOBO" (Status Unsterblich) ihm recht??? Ich weiss nicht was das für User sind, sieht mir aber irgendwie nach ziemlich erfahren aus. Ausserdem hört sich das logisch an, was die schreiben im Gegensatz zur dir.

Du schreibst ja selber, dass der Satz für nen 14 Tage Kontakt gilt. Auch bin ich mir sicher, wenn man seine Kinder etwas häufiger sieht, man nicht sofort kürzen darf. Aber genauso sicher bin ich mir auch, dass man weniger zahlen muss, wenn man quasi eine Arbeitsteilung der Erziehung hat und dann die Mutter natürlich auch weniger Kosten hat.

Davon mal abgesehen glaube ich auch dass die rosigen Zeiten für "Mütter", die den Vater ihrer Kinder entsorgen und abzocken vorbei sind. Mutter hat das Sorgerecht und kann wenn sie will jeden Kontakt zum Vater unterbinden und Vater muss zahlen bis er schwarz wird gilt schon lange nicht mehr.

Michael

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#15
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Ausserdem hat die Düsseldorfer Tabelle keinerlei Rechtsverbindlichkeit (ganz abgesehen davon, dass sich die Gerichte danach richten), sondern dient als Orientierung. Das steht extra dabei. Deswegen kann das mit deinem "cent" schon nicht ganz stimmen.

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sternenhimmel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist ja mal wieder typisch für die "armen, armen" Männer, die Unterhalt zahlen müssen.

Denkt mal dran, daß das Geld schließlich für Eure Kinder ist und NICHT für die Mütter. Ihr würdet Euch wundern, was Euch übrig bleibt, würden die Kinder bei Euch wohnen. Die Miete einer Wohnung bleibt, egal ob die Kinder da sind oder zu Besuch beim Vater. Der Kindergartenbeitrag bleibt genauso. Kinder wachsen, brauchen oft Kleidung, Schuhe etc. Dann wollen sie ja mit Mami auch mal etwas unternehmen.

Euch geht es ja gar nicht um die Kinder, sondern nur ums Geld. Seht Euch doch mal manche Mutter an, die müssen Kind UND Beruf schmeißen. Manche müssen noch nebenbei arbeiten, weil es nicht reicht. Wenn Euer Geld nicht reicht, dann arbeitet doch auch noch was nebenbei. Das was für Frauen selbstverständlich ist, da macht ihr ein Drama draus. Wieviel bleibt den Müttern unterm Strich für sich ????? Statt daß sie sich richtig um ihre Kinder kümmern können, das Kind zuhause Mittagessen kann, sie richtig Zeit hat um mit ihnen Schulaufgaben zu machen und sich auch vor allem menschlich um sie zu kümmern, müssen sie arbeiten gehen, weil es hinten und vorne nicht reicht.

Tut mir echt leid, aber ihr macht es Euch schon ganz schön leicht. Wenn ihr denkt, daß ist alles so einfach und ein Zuckerschlecken, warum beantragt ihr dann nicht das Sorgerecht und sorgt mal für ein Jahr für Kinder, dann könnt ihr auch mitreden, was man als Mutter leisten muß. Eure Kinder sind Euch anscheinend echt egal. Eine Mutter wenn kein Geld hat, kann sie auch nicht sagen, so jetzt habe ich kein Geld und deshalb können die Kinder nicht bei mir sein. Die Kinder deswegen abzuschieben find ich absolut verantwortungslos. Hättet ihr die Kinder bei Euch zuhause, könntet ihr sie auch nicht abschieben. Es geht immer irgendwie, die Mütter müssen auch sparen, haben dann kein Geld für eigene Bedürfnisse oder müssen eben haushalten. Wieso geht das bei den Müttern, die absolut die ganze Last tragen müssen und bei Euch geht das nicht. Dann können die Kinder halt einfach nicht mehr kommen, das ist ja lächerlich.

Die Männer sollten genauso zur Verantwortung zwecks Unterhalt gezogen werden, wie auch die Mutter schließlich dafür die Verantwortung tragen muß, bei ihr muß das ja auch gehen, ob sie will oder nicht. Dafür sollte genauso ein neues Gesetz her, wie auch beim Kindschaftsrecht. Dort wurde der Vater ziemlich gleichgesetzt, genauso sollte auch beim Unterhalt verfahren werden.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

:-). Hm. Ich weiss gar nicht ob ich mir jetzt in die Hose machen soll vor lachen, oder mal was dazu schreiben soll. Ok, letzteres:

Ich habe extra wegen meiner Tochter eine grössere Wohnung, damit sie ein eigenes Zimmer hat. Ich zahle den Unterhaltssatz nach der Düsseldorfer Tabelle. Des weiteren kaufe meiner Tochter noch Kleidung, Schulsachen und noch viele andere Sachen noch mal für ca. 150 Euro im Monat. Die Kleine ist 2 Tage die Woche bei mir und ich habe das Sorgerecht. Diese nehme ich intensiv wahr, ich gehe zu Elternabenden, zu Elternsprechtagen in der Schule und kümmere mich um meine Tochter. Ich helfe ihr bei den Schulaufgaben. Meine Tocher ist bei mir genaus so zu hause wie bei ihrer Mutter nur bei mir 2/7 der Zeit bei der Mutter 5/7 der Zeit. Da die Mutter zu doof für ne Ausbildung ist, macht sie nur Billichjobs während ich 10 Stunden am Tag im Labor an meiner Doktorarbeit arbeite.

Sternenhimmelchen, männerparanoide Femanzen wie dich nimmt keiner mehr Ernst. Spar dir die Mühe und verschon Väter wie mich und auch andere hier mit deinen geistigen Ergüssen. Es gibt so viele gute Therapeuten...

ich wünsch dir ne gute Nacht

Michael

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#18
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Na schön : Versuch doch mal den Unterhalt wegen zwei oder vier Wochen Urlaub mit dem Kind zu kürzen, und dann werdet ihr sehen, keinen cent kann man abziehen, vor jedem deutschen Gericht, bis zum BGH, werdet ihr abgeschmettert. So isses. Bobo, trotz Philosphenstatus, hat dieses Mal nicht recht.
Ich habe auch ne grössere Wohnung mit Kinderzimmer gemietet, habe auch Kleidung kaufen müssen, weil die Mutter dem Kind nie genug mitgab, komplette Kinderzimmerausrüstung etc. etc. Na und, es ist doch für das Kind, das leider zwei ********e Eltern hat, die nicht die Paar- von der Elternebene unterscheiden können. Wenn sie das beide könnten, dann bräuchte man dieses Forum auch nicht.
Meint auch ein - in gewissem Sinne ********er - Theo

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Holfert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine beiden Kid's lebten 1,5 Jahre bei mir und ich bekam von meiner Ex den Mindestsatz und 50% des Kindergeldes.
Jetzt leben die Kinder bei ihr und sie will von einer Teilung des Kindergeldes nichts wissen, obwohl die Kinder ca. 10 Tage im Monat bei mir sind.
Gerecht wäre eine entsprechende Anrechnung des Kindesunterhaltes bzw. Kindergeldes an den tatsächlichen Umgang.

-----------------
"SH"

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#20
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig, Holfert. Nur müssten dann u.U. in einigen Familien alle 6 Wochen Unterhaltsabänderungsklagen durchgeführt werden.
Wenn ein Kind nachgewiesen ca. 40 % der Zeit beim Barunterhaltspflichtigen verbringt, ist eine Kürzung des Unterhaltes u.U. gegeben.
Die Miete - sowie Nebenkosten - allein KANN schon bis zu 30 - 60% ( oder hoher ) der Kosten für das Kind ausmachen. Hier jetzt einmalig - weil der Papa grad mal 3 oder 4 Wochen das Kind bei sich hat - , den Unterhalt per Gericht zu kürzen, halte ich für übertrieben. Wenn die Mutter dies nicht freiwillig macht..... Schade!

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