Mein Kater wird von der Vorbesitzerin unterschlagen ! HILFE!

23. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn446226-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Kater wird von der Vorbesitzerin unterschlagen ! HILFE!

Hallo liebe Mitglieder ,
Habe ein großes Problem und zwar geht es um meinen Kater den ich mit Kaufvertrag/Tierschutzvertrag vor einigen Tagen gekauft habe und der erste Satz beinhaltet das ich die eigentümsrechte des Tieren mit diesem Vertrag übertragen bekomme . Alles lief perfekt die junge frau die völlig aufgelöst ihn verkaufte aufgrund dessen das sie 8 weitere Tiefe besitzt und den unterhalten nur mit einem zweiten Job gewährleisten kann hat sich bei mir zuhause umschaut und war voll zufrieden . Ich muss dazu sagen das sie als Tierärzthelferin arbeitet , ich denke das sie sehr sensibel ist was das Wohlsein eines Tieres angeht ich natürlich auch jedoch überschreitet sie den gesunden Maß . Sie sagte mir zuvor das der kleine Milben in den Ohren hatte , diese jedoch behandeltet allerdings kratzte er sich ständig darum bat ich sie darum bei uns vorbei zu schauen im ihn dementsprechend zu behandeln , komischerweise kam sie mit ihrer Mütter Augen total verheult . Ich dachte mir schon meinen Teil das sie wegen dem kleinen weint , soweit so gut . Dem kleinen ging es aufgrund des Wetters nicht gut , Katzen sind dafür bekannt wenig zu trinken , er war leicht angeschlagen jedoch nicht "verwahrlost " oder der gleichen , ich weiß was es bedeutet dehydriert zu sein habe selber eine Nierenspende hinter mir und würde niemals zulassen das ein Tier verwahrlost .
Sie sah den kleinen angeschlagen und machte mir große Sorgen in dem sie behauptete er hätte einen Anfall erlitten oder der gleichen , da sie Tierärzthelferin ist und an der Quelle ist einigten wir uns darauf das sie ihn mitnehmen dürfte und nach der Behandlung ihn mir wieder übergibt. Jedoch verweigert sie mir jetzt die Herausgabe des kleinen , mit dem Argument ich hätte ihn "gequält" der behandelnde Arzt bestätigte mir zu dem das es dem kleinen schnell wieder gut ginge und alles in Ordnung wäre . Bitte hilft mir ! Ich habe Anzeige erstattet wegen Unterschlagung , weiß jedoch nicht wie lange es dauert bis etwas geschieht und ich den kleinen wieder bekomme . Habe alle Dokumente , Impfpass , Tierschutz-/Kaufvertrag und Chat Verläufe in denen ich sie mehr Mals nach dem übergeben des kleinen darauf hingewiesen hatte ihn mir bitte wieder zu geben . Ich hatte einen Vorahnung das sie ihn einbehalten würde , jedoch nicht damit gerechnet das sie mein Vertrauen und die Situation des kleinen ausnutzt !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...



Zitat:
einigten wir uns darauf das sie ihn mitnehmen dürfte und nach der Behandlung ihn mir wieder übergibt.

Und wo ist er jetzt? Beim Arzt oder bei der Verkäuferin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
msn446226-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

tut mir leid für die Schreibweise .

Er ist wieder bei der Verkäuferin , wenn es ihm ja ach so schlecht geht würde sie ihn als "tierliebe" doch nicht einfach mitnehmen .

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#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sie haben einen Kaufvertag abgeschlossen... bezahlt... dann ist es Ihre Katze. Bei Verdacht/Anzeige über einen Verwahrlosung tritt immer das Vet.-Amt in Aktion und nur diese haben das Recht ihnen das Tier zu entziehen.

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#4
 Von 
msn446226-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sieht die nette Dame nicht so , war heute bei der erst Beratung beim Amtsgericht die meinten das es gar nicht ginge und wenn all meine Unterlagen stimmen ich ihn wieder bekomme , noch schneller mit einem Anwalt der die Dame kontaktiert ansonsten werde ich über meinen Anwalt ein mahnbescheid Antrag und wenn sie diesen nicht einhält einen Antrag auf Vollstreckung , falls sie kein Widerspruch einlegt den kann sie gerne so oft wie sie möchte einreichen die Sache ist ganz klar . bekomme Prozesskosten Hilfe und diese steht einem nur bei Erfolg zur Verfügung . Hoffe das dauert alles keine Ewigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von msn446226-36):
werde ich über meinen Anwalt ein mahnbescheid Antrag und wenn sie diesen nicht einhält einen Antrag auf Vollstreckung ,

Das einzige was da dran korrekt ist, ist das Du einen Anwalt beauftragen willst. Der Rest der Handlung wäre schlicht ein Schuss in den Ofen, da falsches Rechtsmittel.



Zitat (von msn446226-36):
bekomme Prozesskosten Hilfe und diese steht einem nur bei Erfolg zur Verfügung .

Nö, die bekommt man schon wenn die Sache nicht offensichtlich komplett erfolglos ist, also zumindest eine geringe Erfolgsaussicht besteht.
Wobei Deine Sache mit entsprechenden Beweisen schon gute Erfolgsaussichten hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
msn446226-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von msn446226-36):
werde ich über meinen Anwalt ein mahnbescheid Antrag und wenn sie diesen nicht einhält einen Antrag auf Vollstreckung ,

Das einzige was da dran korrekt ist, ist das Du einen Anwalt beauftragen willst. Der Rest der Handlung wäre schlicht ein Schuss in den Ofen, da falsches Rechtsmittel.



Zitat (von msn446226-36):
bekomme Prozesskosten Hilfe und diese steht einem nur bei Erfolg zur Verfügung .

Nö, die bekommt man schon wenn die Sache nicht offensichtlich komplett erfolglos ist, also zumindest eine geringe Erfolgsaussicht besteht.
Wobei Deine Sache mit entsprechenden Beweisen schon gute Erfolgsaussichten hat.


Wieso denn das falsche Rechtsmittel ?

Ja alle Beweise liegen vor , Kaufvertrag , Impfpass und chatverläufe über kaufabwicklung und Abmachungen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
msn446226-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn sie mir "tierquälerei" unterstellen würde müsste dies nicht erst ein Amtsarzt belegen , zudem geht auch Gesprächen über whatsapp klar heraus das mir das Wohlergehen des kleinen wichtig ist und kein Einfluss von mir statt gefunden hat dies erwähnt sie auch selber.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von msn446226-36):
Wieso denn das falsche Rechtsmittel ?

Weil man einen Mahnbescheid einsetzt, wenn einem einer Geld schuldet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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