Mein Erbteil bei Hausverkauf (Scheidung)

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
untermieter1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)
Mein Erbteil bei Hausverkauf (Scheidung)

Hallo!

Ich habe vor 7 Jahren ein Haus zusammen mit meinem Mann gebaut. Nun sind wir seit einiger Zeit dabei uns scheiden zu lassen, und ich weiß leider noch nicht genau, wie das mit dem Verkauf unseres Hauses weiter geht und ob ich evtl auf Schulden sitzen bleibe.

Das Haus hat mit allem drum und dran ca. 300.000€ gekostet und wir (mein Mann & ich) sind zu 50/50 im Grundbuch eingetragen und haben bisher Kreditabträge auch je zur Hälfte abbezahlt.

Als Eigenkaptial (Erbe meiner Eltern) habe ich 100.000€ mitgbracht, mein Mann 0€.

Derzeit sind noch ca. 170.000€ des Kredites für das Haus offen.

Mal angenommen wir können unser Haus verkaufen für 150.000€-170.000€ (derzeit realistisch), was passiert mit meinem Ebrteil den ich in das Haus "gesteckt" habe?

Hoffe hier ist jemand, der mir bei dem geschilderten Szenario helfen kann und mir sagen kann wie ein Verkauf für mich ausgehen würde?? Mache ich Schulden wenn das Haus weniger als 170.000€ beim Verkauf bringt?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus,
Carina

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Carina,

wenn euere Gesamtvermögen bei Trennung *nur* das Haus darstellt, sähe die Rechnung so aus:

Hausverkauf 170 000, davon du 85 000, abzgl. deiner Miesen 85 000, so hast du keinen Zugewinn erzielt. Dein Anfangsvermögen in Form deiner Erbschaft ist durch den Wertverlust eurer Immobilie leider flöten gegangen.

Dein Mann hat auch keinen Zugewinn erzielt, so dass ihr im günstigsten Fall bei diesem Verkaufspreis plus minus null aus der Nummer rauskommt.

Tut mir leid!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
untermieter1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Loddar,

bist du dir da echt sicher?
Heißt das also, dass ich Pech ,dass ich mein geerbtes Geld in die gemeinsame Immobilie gesteckt habe?
Ich war bis dato der Meinung, dass dieser Betrag im Falle eines Verkaufes anteilsmäßig heraus gerechnet wird.

Einen ähnlichen Fall habe ich hier gelesen...
http://www.gutefrage.net/frage/hausverkauf-scheidung-wer-bekommt-was

Für weitere Tips und Infos wäre ich sehr dankbar :) !!

Carina

-- Editiert untermieter1 am 01.04.2012 20:40

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Habt ihr denn noch irgendein anders Vermögen oder würdet ihr nach dem Hausverkauf so ziemlich genau bei 0 liegen?
Wenn dein Mann noch weiteres Vermögen hat, ist er dir ausgleichspflichtig.
Wenn ihr beide bei 0 seid, ist nichts zu holen.

Wieso hast du 100000€ reingebuttert, ohne die irgendwo eintragen zu lassen?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
untermieter1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ich selbst habe kein anderes Vermögen, bin alleinerziehend und die zwei Kids leben bei mir in unserem Haus.
Ob mein Mann jetzt Vermögen hat weiß ich nicht, aber er ist sehr gut verdienend - bis zu unserer Trennung hatte er kein Vermögen. Da er nun schon seit mitterweile 4 Jahren nicht mehr bei uns wohnt, kann ich sein Vermögen auch schlecht abschätzen.
Nochmal zu den 100.000€ die ich ins Haus investiert habe - diese sind in den bei der Bank abgeschlossen Verträgen ersichtlich und so auch nachweisbar, dass diese von mir sind.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dass der Geldfluss nachweisbar ist, war nicht die Frage. Aber die Frage ist wohl trotzdem beantwortet, wenn nur die Kontoauszüge da sind: Du hast ihm die Hälfte deines Vermögens von 100000€ geschenkt, wobei diese Schenkung allerdings in den Zugewinnausleich fällt.


Jetzt ist noch interessant, ob denn schon ein Scheidungsantrag gestellt wurde. Für den Zugewinnausgleich ist das Vermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages relevant.
Wenn du auf minus 100.000€ kommst und er auf plus 10.000€, ist das ein Abstand von 110.000€. Davon hat er dir die Hälfte abzugeben, allerdings nicht mehr, als dass er auf 0 gefahren wird. Also erst mal 55.000€, dann aber korrigiert auf 10.000€, weil er ja nicht mehr hat.

Es ist also entscheidend, dass du weisst, wieviel Vermögen er zum Scheidungszeitpunkt hat(te).

Ansonsten hast du mit deiner Befürchtung recht: Es könnte "nichts" sein.


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