Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr?

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)
Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr?

Wenn ich als Deutscher 50 Dosen Handcreme in D kaufe und die über den Flughafen Frankfurt ins nicht-EU-Land ausführen will, bekomme ich die Mehrwersteuer nicht zurück?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Kommt drauf an, wo dein Wohnsitz ist und ob der Verkäufer überhaupt beteit ist, die MwSt zu erstatten.
50 Dosen kann man übrigens gern auch schonmal als gewerblich ansehen.


Wohnsitz Deutschland, gerne gewerblich.

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#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Wenn du gewerblich bist, dann spielt es keine Rolle was du mit den Dosen machst. Die Vorsteuer kriegst du zurück. Aber nicht wegen der Ausfuhr sondern weil du eben ein Unternehmer bist. Ansonsten kriegst du keine Vorsteher zurück, da du in Deutschland wohnst.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Ich habe die Frage so interpretiert, dass es um die (nicht vorhandene) USt aus dem Verkauf geht.

Wenn die Ausfuhr nachgewiesen ist, handelt es sich bei dem Verkauf um eine steuerfreie Ausfuhr. Es muss also keine USt abgeführt werden, die später wieder zurückbezahlt würde.
Gleichwohl ist die Vorsteuer abziehbar und abzugsfähig - wie oben beschrieben - wenn Sie Unternehmer sind, also nachhaltig eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn ich die Ware als ohne Aufpreis an einen Freund in Vietnam weiterverkaufe (also ohne Gewinn), dann kann ich mir die Vorsteuer zurückholen und fertig?
Wenn ich keine Umsatzsteuerid habe, kann ich die Mehrwersteuer als Deutscher nicht wieder bekommen?

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

1. Eine USt-ID-Nummer benötigt man nur beim ERWERB von Waren im EU-Ausland!

2. Um die USt als VoSt vom FA erstattet zu bekommen, muss Unternehmereigenschaft im Sinne §2 UStG vorliegen. Ggf. entstehen hierdurch Kosten (z.B. Gewerbeanmeldung).

3. Damit der Umsatz selber nicht in D steuerpflichtig ist, muss die Ausfuhr durch die zollrechtliche Abwicklung nachgewiesen werden.

4. Da man Unternehmer ist und nicht nur "Tourist" wird man auch die Einfuhr in Vietnam zollrechtlich abwickeln müssen und dir dort fälligen Import Duties zahlen müssen!

5. Inwieweit die Abgabe an den Freund in Vietnam der dortigen Umsatzsteuer (VAT) unterliegt wird man prüfen müssen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von jms):
Wenn ich die Ware als ohne Aufpreis an einen Freund in Vietnam weiterverkaufe (also ohne Gewinn), dann kann ich mir die Vorsteuer zurückholen und fertig?
Nein, du hast das falsch verstanden.
In dem geschilderten Fall würdest du Gewerblicher, dem ausländischen Kunden keine MwSt in Rechnung stellen brauchen.
Die bei der Anschaffung gezahlte Vorsteuer bekommst du sowieso erstattet, egal was du mit der Ware machst. Es sei denn, du nutztdie Kleinunternehmerregelung und darfst keine USt ausweisen.

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