
Im Streit um eine Rabattaktion unter dem Motto "Deutschland zahlt keine Mehrwertsteuer" hat sich die Elektronikmarktkette Media Markt vor Gericht gegen Verbraucherschützer durchgesetzt. Wie das zum Handelsriesen Metro gehörende Unternehmen am Freitag in Ingolstadt mitteilte, wiesen die Landgerichte in Berlin (Az. : 102011/05), Heidelberg (Az. : 1205/05) und Saarbrücken (Az. : 7II07/05) die Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) zurück. Die Verbraucherorganisation will zumindest in Heidelberg in Berufung gehen.
Media Markt hatte am 3. Januar dieses Jahres mit dem Spruch "Heute zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" geworben und allen Kunden, die an diesem Tag in einem der Märkte des größten deutschen Elektrofachmarktbetreibers einkauften, 16 Prozent Rabatt auf sämtliche Produkte gewährt. Der vzbv hatte auf Grund von Kundenbeschwerden einzelnen Filialen der Kette in Baden-Württemberg, im Saarland und in Berlin vorgeworfen, vor der Werbeaktion den Preis für einige Produkte hochgesetzt zu haben. Nach Abmahnungen gingen die Verbraucherschützer vor Gericht.
Dort bekam allerdings Media Markt recht. Das Landgericht Heidelberg mahnte demnach: "Der Kläger hat vor Abmahnung und Klageerhebung ganz offensichtlich sehr schlecht recherchiert." Es gebe im vorliegenden Fall "keine Vermutung für eine systematische Preiserhöhung zur Verschleierung der Preisgestaltung und zur Täuschung des Kunden über die angepriesene Günstigkeit."
Ein Teil der vom vzbv aufgebotenen Zeugen hatte laut Media Markt verschiedene der in ihrer Preisgestaltung völlig freien Märkte miteinander verwechselt. Andere Zeugen irrten sich bei den Produkten: Statt um ein scheinbar teurer ausgezeichnetes Gerät handelte es sich um ein ähnliches, jedoch mit zusätzlichen Funktionen. Angesichts eines Sortiments von rund 45.000 Artikeln könne es - so laut dem Unternehmen der Tenor der Urteile - darüber hinaus in Einzelfällen stets zu marktbedingten preislichen Veränderungen kommen.
Der vzbv ist von den Urteilen nicht überzeugt: "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", sagte der stellvertretende Vorstand Patrick von Braunmühl. Zumindest in Heidelberg wolle die Verbraucherorganisation in die nächsten Instanzen gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In dem Saarbrücker Verfahren werde eine Berufung geprüft. Das Berliner Urteil ist bereits rechtskräftig.
Braunmühl verwies darauf, dass sich der vzbv auf schriftliche Beschwerden von hunderten Verbrauchern hin eingeschaltet habe. Dabei könne es in den einem oder anderen Fall auch zu Irrtümern gekommen sein. Der vzbv habe keine professionellen Kontrolleure, sondern müsse sich auf Kundenaussagen verlassen. In den vor Gericht behandelten Fällen stünden die Verbraucherschützer vor dem Problem, nachweisen zu müssen, dass die Preise vor der Rabattaktion systematisch heraufgesetzt worden seien. Weiteres Problem sei, dass sich viele Kunden vor Gericht nicht mehr genau erinnern konnten.
Den Vorwurf einer Kampagne gegen Media Markt wies Braunmühl zurück. "Wir haben in den letzten zehn Jahren mehr als 30 Abmahnungen gegen das Unternehmen ausgesprochen", betonte der Verbraucher-Experte. Dem seien immer Verbraucherbeschwerden vorausgegangen. In den anschließenden Verfahren hätten in vielen Fällen die Richter dem vzbv Recht gegeben.
29. Juli 2005 - 14.39 Uhr
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