Mehrkosten wer muss sie bezahlen ?

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrkosten wer muss sie bezahlen ?

Gurten Tag

ein Rohbauer fordert Mehrkosten die mit dem bauleitenden Architekt abgesprochen sind.

Der Bauvertrag sieht vor, für alle Änderungen oder Mehrkosten die schriftliche Form.

Der Architekt hat die Bauherren in keinster Weise über Mehrkosten informiert.

Wer hat hier die Kosten für Mehrkosten zu tragen ?

Oder bleibt am Ende der Rohbauer auf den Kosten sitzen da die Auftraggeber die Bauhherren sind und er sich bei diesen rückversichern hätte müssen ?

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Der Bauvertrag sieht vor, für alle Änderungen oder Mehrkosten die schriftliche Form.

Und die ist erfolgt?



Zitat (von Karlheinz12):
Oder bleibt am Ende der Rohbauer auf den Kosten sitzen da die Auftraggeber die Bauhherren sind und er sich bei diesen rückversichern hätte müssen ?

Da man die vertraglichen Inhalte nicht kennt: kann sein oder auch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Bauherren wurde nichts mündlich oder schriftlich mitgeteilt über Mehrkosten .

Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Form laut Bauvertrag

-- Editiert von Karlheinz12 am 19.02.2017 17:25

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Form laut Bauvertrag

Wenn der Architekt keine Vollmacht zum Entscheiden vom Bauherren hat, sollte sich der Bauunternehmer eben an den Architekten halten.

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#4
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

der Architekt hat keine Vollmacht von den Bauherren.

Der Rohbauer fordert aber die Mehrkosten von den Bauherren.

Wer hat dann diese Mehrkosten zu tragen ? Architekt da der diese veranlasst hat ? Rohbauer da er sich rückversichern hätte müssen bei seinen Auftraggebern ? Oder die Bauherren die von angeblichen Mehrkosten nichts wußten ?

Der Rohbauer hat auch bestätigt die Änderungen direkt vom Architekt erhalten zu haben ohne Absprache mit den Bauherren

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was sagt denn der Architekt, warum er ohne Rücksprache mit dem Bauherrn den Auftrag erteilt hat?
Eventuell hat ja dieser Auftrag dem Bauherren Folgekosten erspart, und der Bauherr kann froh sein, das der Architekt so gehandelt hat!

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#6
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Architekt hat viele Schäden hinter lassen und hat sich auf Nachfrage einfach nicht mehr gemeldet!
Er wollte sich so aus der Verantwortung ziehen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grunde hat sich der Rohbauer und der Architekt die Schuld gegenseitig zu geschoben und keiner wollte zu seinen Fehlern stehen !
Der Architekt hat sich tot gestellt um keine Verantwortung übernehmen zu müssen und der Rohbauer hat ja keinen Vertrag mit dem Architekten deshalb fordert er nun die Mehrkosten von den Bauherren.

Wer hat diese Kosten zu tragen ?

Lg

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Wer hat diese Kosten zu tragen ?


Erstmal der Rohbauer, dieser kann versuchen sich die Mehrkosten vom Architekten wiederzuholen,
besondere Aussicht auf Erfolg sehe ich da allerdings nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Woher sollen wir das wissen?
Keiner hier weis was genau in den vertraglichen Vereinbarungen steht, was der Architekt für Vollmachten hat, etc.

Am besten zum Anwalt gehen, das der mal die ganzen Unterlagen prüft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Architekt hat keine Vollmacht

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#11
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte ja auch nur eine Einschätzung haben zu dem Fall , es gibt bestimmt viele hier die Erfahrung haben ?

Rohbauer hat auf Anweisung vom Architekt gehandelt ohne die Bauherren zu fragen.

Bauvertrag sieht die schriftliche Form für alle Änderungen vor , nichts schriftliches ist erfolgt

Mfg

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Die Frage ist doch durch.

Nochmal:
Der Rohbauer bleibt auf den Zusatzkosten sitzen.
Der Rohbauer kann eventuell den Architekten in Regress nehmen.
Der Bauherr brauchst die Mehrkosten nicht zu tragen.

Stellt sich nur die Frage, ob der Rohbauer unter diesen Umständen weiterarbeitet......

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