Mehrfacher Ladendiebstahl als Essgestörte

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mia0406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfacher Ladendiebstahl als Essgestörte

Hallo alle miteinander,

Das soll natürlich keine Rechtfertigung sein, aber halt der Grund warum ich solche Taten begehe.

Ich bin seit 15 Jahren exzessive bulimikerin, über 15 mal in Behandlung gewesen, aber mittlerweile als chronisch und austherapiert eingestuft. Da ich die täglichen fressanfaelle oft nicht kontrollieren kann und wirklich wie eine Süchtige im Rausch handle, habe ich innerhalb der letzten Jahre einige Diebstähle begangen und bin dabei erwischt worden. jedesmal wurde das Verfahren aufgrund wegen der geringen Warenwerte mit einer Geldstrafe abgeschlossen. Gestern ist nun echt das Ober Fiasko passiert, indem ich in 5 Laeden war, in jedem einen kleinen Teil geklaut habe und natürlich im letzten festgehalten wurde. Die Polizei wurde gerufen und ich musste alles angeben und aufklären. Somit habe ich ja quasi 5 fachen Diebstahl begangen richtig?! Der warenwert war insgesamt vielleicht 40€? Ich hab so panische Angst was jetzt passiert?! Das der Richter vielleicht sagt also mittlerweile ist diese Frau wohl einfach nur noch eine Gefahr und unzurechnungsfähig :( es ist einfach die pure Verzweiflung und Geldmangel, da ich arbeitsunfähig geschrieben bin und von alg ii lebe.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Erstmal wünsche ich dir alles Gute und lass den Kopf nicht hängen!

Mundraub gibt es seit 1975 nicht mehr. Das Gericht wird nicht akzeptieren, dass du keine andere Lösung hattest, als zu stehlen. Warum konntest du die Sachen eigentlich nicht bezahlen - wenn du über die Krankheit Bescheid weisst, bietet es sich doch an, einen Notgroschen parat zu haben (bzw Not 40€).

Oder Lebensmittel im zu Haus zu haben...
Du musst dem Gericht irgendwas anbieten, damit es glauben kann, dass das nicht wieder passiert, sonst wird es selbst eine Lösung suchen.
Noch ein Aspekt: Natürlich gibt es Schuldunfähigkeit, wenn man durch eine Krankheit vollkommen berauscht ist - aber grade wenn du dahin argumentierst, wird man das abstellen wollen bzw die Gesellschaft schützen.

Auch wenn du "austherapiert" zu sein glaubst, würde ich wieder einen Therapeuten aufsuchen, denn das wäre zum Beispiel so einen Anlass für das Gericht, an Besserung zu glauben (Richter geben dich nicht auf).

Ansonsten irgendwie glaubhaft machen, dass du das jetzt im Griff hast.

Kleiner Mutmacher: die 5 Diebstähle werden wie einer bestraft plus bisschen extra.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

zur Ergänzung:

Irgendwann ist es dann auch mal vorbei mit den Geldstrafen. Dann kommt zunächst mal eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, dann vielleicht noch mal eine 2te. Am Ende steht dann die Freiheitsstrafe ohne Bewährung (plus ggf. der Widerruf der noch offenen Bewährungsstrafen)

Ein Klient von mir (auch ein passionierter Ladendieb vor dem Herrn) hat vor 2-3 Jahren für einen 1,99 € Artikel aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen direkt 6 Monate ohne Bewährung bekommen. In der Berufungsverhandlung wurden es dann nur noch 4 Monate, aber immer noch ohne Bewährung. Halbwegs Glück hatte er, dass zu dem Zeitpunkt keine Bewährung mehr lief. Denn die wäre sonst auch widerrufen worden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mia0406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cfunke):
Erstmal wünsche ich dir alles Gute und lass den Kopf nicht hängen!

Mundraub gibt es seit 1975 nicht mehr. Das Gericht wird nicht akzeptieren, dass du keine andere Lösung hattest, als zu stehlen. Warum konntest du die Sachen eigentlich nicht bezahlen - wenn du über die Krankheit Bescheid weisst, bietet es sich doch an, einen Notgroschen parat zu haben (bzw Not 40€).

Oder Lebensmittel im zu Haus zu haben...
Du musst dem Gericht irgendwas anbieten, damit es glauben kann, dass das nicht wieder passiert, sonst wird es selbst eine Lösung suchen.
Noch ein Aspekt: Natürlich gibt es Schuldunfähigkeit, wenn man durch eine Krankheit vollkommen berauscht ist - aber grade wenn du dahin argumentierst, wird man das abstellen wollen bzw die Gesellschaft schützen.

Auch wenn du "austherapiert" zu sein glaubst, würde ich wieder einen Therapeuten aufsuchen, denn das wäre zum Beispiel so einen Anlass für das Gericht, an Besserung zu glauben (Richter geben dich nicht auf).

Ansonsten irgendwie glaubhaft machen, dass du das jetzt im Griff hast.

Kleiner Mutmacher: die 5 Diebstähle werden wie einer bestraft plus bisschen extra.


Ich wünschte ich haette einen Notgroschen! Sie muessen wissen, das passiert nicht einmal im Monat sondern täglich und wenn es richtig happig läuft, gebe ich gut und gerne 50€ pro Tag aus. Ich weiß nicht wie viel Einblick sie in das Thema haben und sich das daher vorstellen koennen....ich habe vor einiger Zeit auch mein Auto verkauft um das Geld für meine anfaelle zu verwenden. Nichts ist einem mehr heilig im Wahn. Leider...

Danke für Ihre Antwort!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung, ja ich kann nur ahnen, wie es sein muss. Ich fürchte, kein Strafrecht der Welt kann so einen Fall "gerecht" für alle abhandeln.
Und so fies das ist, es bleibt bei der Einschätzung. Streetworker hat ja auch nochmal bekräftigt, was ich nicht so ganz direkt sagen wollte. Irgendwann fragen die Bestohlenen, ob man das nicht verhindern konnte. Falls Sie eine Freiheitsstrafe bekommen sollten (was ich Ihnen nicht wünsche), dann bestimmt auf Bewährung und das ist dann Ihre letzte Chance.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das der Richter vielleicht sagt also mittlerweile ist diese Frau wohl einfach nur noch eine Gefahr und unzurechnungsfähig Nun ja - wenn Sie vor Gericht auch verkünden, Sie MÜSSTEN unbedingt klauen, kann er allerdings schnell auf die Idee kommen, daß hier nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung abschreckend wirkt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mia0406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


M

Zitat (von muemmel):
Das der Richter vielleicht sagt also mittlerweile ist diese Frau wohl einfach nur noch eine Gefahr und unzurechnungsfähig Nun ja - wenn Sie vor Gericht auch verkünden, Sie MÜSSTEN unbedingt klauen, kann er allerdings schnell auf die Idee kommen, daß hier nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung abschreckend wirkt...


Um gottes willen, nein! So wuerde ich das nie formulieren. Das muss man sich wie bei einem Drogenkonsumenten vorstellen, man ist im Rausch, giert nach der Substanz und schaltet in dem Moment ab und tut einfach alles um die Gier zu stillen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und das beeindruckt keinen Richter. Das nennt man Beschaffungskriminalität.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mia0406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und das beeindruckt keinen Richter. Das nennt man Beschaffungskriminalität.

wirdwerden


Spitze! Meine Güte, als waere meine Absicht hier den Richter zu bezirzen. Ich bin mir meinem Fehlverhalten bewusst und habe oben im ersten Satz geschrieben dass das keine Rechtfertigung ist

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das hab ich doch nicht geschrieben, dass Du jemanden bezirzen willst. Nur, das alles hilft Dir gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Meine Güte, als waere meine Absicht hier den Richter zu bezirzen. Es ging auch weniger um das Bezirzen als darum, daß Sie sich nicht gleich um Kopf und Kragen reden. Am besten wird wohl sein, Sie schweigen zu den Hintergründen Ihrer Taten.
Ansonsten irgendwie glaubhaft machen, dass du das jetzt im Griff hast. Wenn das ginge, etwa durch eine neue Therapie - gut. Geht es nicht - den Mund halten und nur allgemein die Taten zugeben ("Die Tatvorwürfe aus der Anklageschrift treffen zu").

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen