Mehrere u. größere Probleme mit einen Inkasso Unternehmen

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
m4tz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere u. größere Probleme mit einen Inkasso Unternehmen

Hi,
zuerst einmal möchte ich mich für meine Schreibweise entschuldigen, denn mir fällt es schwer in Wort und Schrift zu äußern.

Ich versuche nun meine Situation zu erklären.
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Ich bekomme seit einem größeren Zeitraum, merkwürdige Schreiben (per Post) von einen Inkasso Unternehmen, mit natürlich einer Zahlungsaufforderungen und nicht nur Zahlungsaufforderungen stehen drin, sondern auch Sachen die ich sehr persönlich nehme! Selbstverständlich habe ich Anfangs mich telefonisch in Verbingung gestezt mit dem Inkasso Unternehmen um zu klären, dass man mich anscheinend mit jemand anderes verwechselt, aber es hat das Inkasso Unternehmen nicht interessiert, denn ich bekomme noch weiter Schreiben! Mittlerweile sind es schon 3 verschiedene Zahlungaufforderungen von verschiedene Gläubigern.
Um Kosten zusparen lebe ich bei meinem Opa in seinem Haus und da ich einmal von seinem Telefonanschluss (ich habe einen eigenen Telefonanschluss im Haus) mich in Verbindung gesetzt habe (da eigentlich seine Nummer unterdrückt wird), hat das Inkasso Unternehmen schon 2 mal bei meinem Opa angerufen und meinem Opa gesagt, ich hätte offene Rechnungen, die ich nicht zahlen würde! Mein Opa ist 83 Jahre alt - er ist halt ein anderer Schlag - und meint auch ich solle doch Zahlen! Leider will er das nicht hören, dass das Inkasso Unternehmen mich verwechselt und somit stehe ich mit einen Bein schon auf der Straße und bin dabei meine Unterkunft zu verlieren.
Da die Schreiben immer mehr wurden, sah ich mich gezwungen schriftlich zu reagieren. Per Zufall habe ich im Internet ein Musterschreiben gefunden, wo drin stand, dass ich gerne eine Kopie von der Abtretungsurkunde und Vollmacht haben möchte.
Jetzt habe ich von einer Zahlungsaufforderung eine detaillierte Kostenaufstellung, eine Kopie vom Vollstreckungsbescheid und eine Bestätigung zur Vollmacht bekommen (die nichteinmal eine Unterschrift trägt). Von den 2 anderen Zahlungsaufforderungen hab ich bis heute nichts erhalten.

Jetzt zu meinen Fragen
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- Wie kann ich jetzt weiter vorzugehen? Nachdem ich die detaillierte Kostenaufstellung, eine Kopie vom Vollstreckungsbescheid und eine Bestätigung zur Vollmacht bekommen (was mir auch sehr merkwürdig scheint was ich da erhalten habe) habe?
- Um mich um diese 3 verschiedenen Angelegenheiten zu kümmern musste ich sehr viel Zeit investieren (genau wie gerade dieses Schreiben hier) und es sind Kosten entstanden! Ich würde gerne jetzt gerne die Gegenmaßnahme erbringen und selber Geld verlangen, geht das und wie hoch darf ich sie ansetzten? und bzw. für was?
- Mir werden Sachen unterstellt mit denen ich nichts zu tun habe und mein Ruf wird beschädigt! Wie kann ich da weiter vorgehen und vielleicht auch Schadensersatz verlangen?
- Dann die Sache mit dem Datenschutz, dass die da einfach meinem Opa erzählen ich würde offene Rechnungen nicht zahlen.

Was kann ich jetzt alles machen? Wie kann ich dafür sorgen, dass das Inkasso Unternehmen mich in ruhe lässt und was kann ich jetzt selber von dem Inkasso Unternehmen fordern (falls es geht)?

Liebe Grüße Marcel

Post vom Inkassobüro?

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15 Antworten
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m4tz3 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit Inkassos. Gesprächsinhalte lassen sich nicht beweisen und sowieso sind die Mitarbeiter geschult, die Schuldner zu verunsichern. Lass das einfach. Schriftlich kommunizieren.

Zitat:
Wie kann ich jetzt weiter vorzugehen?

Einschreiben ans Inkasso. Beispiel "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, worum es geht. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG aushändigen, insbesondere Vertragskopie u.ä., sowie Erläuterungen zum Zustandekommen des V Sie haben 14 Tage zeit. Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen."

Sofern du die Sachen schon erfolglos angefordert hast, Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen. Da wird das Inkasso Farbe bekennen müssen und man bekommt so über Umwege durchaus die Infos (oder auch nicht).

Zitat:
Um mich um diese 3 verschiedenen Angelegenheiten zu kümmern musste ich sehr viel Zeit investieren (genau wie gerade dieses Schreiben hier) und es sind Kosten entstanden!

Private zeit ist leider nichts Wert.

Zitat:
Dann die Sache mit dem Datenschutz, dass die da einfach meinem Opa erzählen ich würde offene Rechnungen nicht zahlen.

Grenzwertig. Kann man ggf. per Strafanzeige oder auch dem Datenschutz melden. Kommt aber nur bedingt etwas raus, denn natürlich war das ein Versehen oder so nicht richtig. Sind halt alles nur Telefonate...


Wichtig: Sobald du einen Vollstreckungsbescheid in Kopie erhältst, kontrolliere ihn genau. Dann musst du schnell sein. Wenn dort eine falsche Adresse drauf steht, hast du exakt 14 Tage Zreit, Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Begründet mit falscher Zustellung und der Erklärung, das erstmals gesehen zu haben. Beweis kann dann beispielsweise eine Kopie einer Meldeauskunft sein.

Nachtrag: Habe gesehen, dass du von dem einen nun eine Kopie eines Vollstreckungsbescheides erhalten hast. Steht da dein Name drauf? Hast du zu dem Datum damals wirklich dort gewohnt, wo der zugestellt worden sein soll?

-- Editiert von mepeisen am 18.05.2017 18:31

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
- Um mich um diese 3 verschiedenen Angelegenheiten zu kümmern musste ich sehr viel Zeit investieren (genau wie gerade dieses Schreiben hier) und es sind Kosten entstanden! Ich würde gerne jetzt gerne die Gegenmaßnahme erbringen und selber Geld verlangen, geht das und wie hoch darf ich sie ansetzten? und bzw. für was?

0,00€

Zitat:
- Mir werden Sachen unterstellt mit denen ich nichts zu tun habe und mein Ruf wird beschädigt! Wie kann ich da weiter vorgehen und vielleicht auch Schadensersatz verlangen?

Ja, klar, dein Ruf wird durch ein paar Briefe "beschmutzt" :crazy:

Zitat:
- Dann die Sache mit dem Datenschutz, dass die da einfach meinem Opa erzählen ich würde offene Rechnungen nicht zahlen.

Naja, sind eben nur Telefongespräche, aber ich glaube kaum das das Inkasso hergeht und mit deinem Opa über deine offenen Rechnungen plaudert...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
m4tz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

zu mepeisen und seinem Nachtrag:
Nein ich habe dort nicht gewohnt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
m4tz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Einschreiben ans Inkasso. Beispiel "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, worum es geht. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG aushändigen, insbesondere Vertragskopie u.ä., sowie Erläuterungen zum Zustandekommen des V Sie haben 14 Tage zeit. Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen."

Was meinst du genau mit V?

Zitat (von mepeisen):
Sobald du einen Vollstreckungsbescheid in Kopie erhältst, kontrolliere ihn genau. Dann musst du schnell sein. Wenn dort eine falsche Adresse drauf steht, hast du exakt 14 Tage Zreit, Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Begründet mit falscher Zustellung und der Erklärung, das erstmals gesehen zu haben. Beweis kann dann beispielsweise eine Kopie einer Meldeauskunft sein.

der Bescheid ist von 2009!

Zitat (von mepeisen):
Nachtrag: Habe gesehen, dass du von dem einen nun eine Kopie eines Vollstreckungsbescheides erhalten hast. Steht da dein Name drauf? Hast du zu dem Datum damals wirklich dort gewohnt, wo der zugestellt worden sein soll?

Nein dort habe ich nie gewohnt!

-- Editiert von m4tz3 am 18.05.2017 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
m4tz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ja, klar, dein Ruf wird durch ein paar Briefe "beschmutzt"

das wäre schön wenn es nur ein paar Briefe wären, auf jeder Familienfeier bin ich Gesprächthema Nr.1

Zitat (von The Mentalist):
Naja, sind eben nur Telefongespräche, aber ich glaube kaum das das Inkasso hergeht und mit deinem Opa über deine offenen Rechnungen plaudert

dazu kann ich nur sagen, dass das Inkasso Unternehmen auf den Festnetzanschluss meines Opas angerufen haben was auf seinen Namen läuft und nicht auf meinen, ich habe einen eigenen Anschluss auf meinen Namen im Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von m4tz3):
Was meinst du genau mit V?


Vertrag

Zitat (von m4tz3):
der Bescheid ist von 2009!


Ab erstmaligem Zugang 14 Tage Zeit.

Zitat (von m4tz3):
Nein dort habe ich nie gewohnt!


Dann wie beschrieben an das Gericht wenden, falls der Name übereinstimmt. Mal nach einem Namensvetter in dem Ort gegoogelt?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du hast jetzt einen Vollstreckungsbescheid von 2009 in der Hand. Du hast dort nie gewohnt und weißt auch nicht, was die Grundlage für den Vollstreckungsbescheid ist (Kaufvertrag über irgendetwas). Es handelt sich nach Deiner Meinung um eine Personenverwechslung.

Ich würde mir eine Meldeauskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt besorgen, dem ausstellenden Gericht und dem Inkasso nachweisen, dass es sich nicht um Deine Person handelt und sie dich in Ruhe lassen sollen.

Ist bei einer Personenverwechslung eine Beantragung in den vorherigen Stand auf Grund falscher Zustellung überhaupt sinnvoll ?

-- Editiert von hausfrau66 am 18.05.2017 21:59

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
m4tz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuallererst bedanke ich mich für die schnellen hilfsreichen Antworten! Super danke.
Werde nun wie folgt vorgehen

Ein Einschreiben (mit Rückschein) an das Inkasso Unternehmen mit dem Inhalt:
Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, worum es geht. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG aushändigen, insbesondere Vertragskopie u.ä., sowie Erläuterungen zum Zustandekommen des V Sie haben 14 Tage zeit. Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen.

werde mir eine Meldeauskunft beim Einwohnermeldeamt holen und diese mit dem Einschreiben mitschicken!

Damit wäre dann erstmal die eine Sache erledigt, wie gehe ich weiter vor mit den 2 anderen offenen Zahlungsaufforderung? Wo ich bis heute noch nichts weiteres erhalten habe, nachdem ich die Vollmacht und Abtretungsurkunde beantragt habe! Denn die sind für mich auch noch nicht vom Tisch die 2 anderen Zahlungsaufforderungen.

Liebe Grüße Marcel


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von m4tz3):
werde mir eine Meldeauskunft beim Einwohnermeldeamt holen und diese mit dem Einschreiben mitschicken!


Zitat (von hausfrau66):
dem ausstellenden Gericht und dem Inkasso nachweisen, dass es sich nicht um Deine Person handelt

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nein ich habe dort nicht gewohnt!

Dann schreibe das ausstellende Amtsgericht an, Erhebe Einspruch und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. mit Begründung: Nicht korrekt zugestellt, habe es erst erstmals gesehen und als beweis anbei eine Meldeauskunft, die beweist, wo ich damals wirklich gewohnt habe.

Zitat:
Was meinst du genau mit V?

Vertrag. Keine Ahnung, wieso da abgebrochen ist. Hat wohl was gesponnen :-)

Zitat:
das wäre schön wenn es nur ein paar Briefe wären, auf jeder Familienfeier bin ich Gesprächthema Nr.1

Dann ist es bestimmt cool, wenn du wie oben reagierst und dann auf der Familienfeier berichten kannst, wie dumm das Inkasso aus der Wäsche geguckt hast, als du mit Meldeamtbescheinigung bewiesen hast, dass die Mist gebaut haben.

Zitat:
Ist bei einer Personenverwechslung eine Beantragung in den vorherigen Stand auf Grund falscher Zustellung überhaupt sinnvoll ?

In meinen Augen schon. Das Inkasso behauptet ja, man sei der korrekte Schuldner. Und es gibt nun zwei Möglichkeiten:
A) Es wird dem Inkasso geglaubt und dann wird trotz falscher Adresse die Zustellung ja in dem Moment geheilt, wo man den VB erstmals sieht oder
B) Es wird dem Inkasso nicht geglaubt.
Ich würde es nicht auf B ankommen lassen, denn wenn dann A eintritt, hat man keine Argumente mehr.

Wenn das Inkasso den Titel retten will, soll es dem Gericht in Rahmen des Einspruchs gerne mal erläutern, wie es zu dieser Personenverwechslung kam. Entweder das Thema erledigt sich dann mit einer gerichtlichen Feststellung, dass das Inkasso hier Mist gebaut hat oder das Inkasso verliert den Titel wegen Unfugs.
beides dürfte dem Schuldner Recht sein. Also ich würde jedenfalls so vorgehen.

Zitat:
Ein Einschreiben (mit Rückschein) an das Inkasso Unternehmen mit dem Inhalt:

STOP!
Wenn du bereits den VB in Kopie erhalten hast, solltest du NICHT den Fehler machen, einfach nur das Inkasso anzuschreiben. Das bringt nichts, denn die Frist läuft. wenn das Inkasso sich einfach tot stellt, hast du ein Problem.

Ich kann dir wirklich nur empfehlen, das Gericht anzuschreiben. Das Inkasso kriegt dann Info vom Gericht.

Das Einschreiben war eher für diejenigen Inkassos gedacht, wo du bisher noch keine Detail-Infos bekommen hast.

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2017 07:51

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2017 07:52

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2x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Nicolas Reiser
Hannover
dazugeholt von m4tz3
#12

Hallo m4tz3,

zunächst einmal ist das Inkasso-Unternehmen verpflichtet, Ihnen eine unterzeichnete Original-Vollmacht vorzulegen und zwar für alle Forderungen.

Darüber hinaus müssen die Forderungen klar und nachvollziehbar erläutert werden (Vertragsgegenstand, Datums des Vertragsschlusses und auf Anfrage auch die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses). Wenn Ihnen die angebliche Forderung trotzdem überhaupt nichts sagt, würde ich ebenfalls davon ausgehen, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Das ist auch nicht selten und passiert z.B., wenn Meldeamtsanfragen ohne Geburtsdatum erfolgen oder einfach nur ins Telefonbuch/Internet geschaut wird.

Von einem Antrag auf Wiedereinsetzung würde ich hier absehen, da Sie für einen solchen eigentlich gar nicht aktiv-legitimiert (also berechtigt) wären. Sie sind ja gar nicht der richtige Schuldner - das Gericht müsste also mit dieser Argumentation den Antrag zurück weisen. Oder das Gericht nimmt ihn an, dann müssten Sie sich gegen den Anspruch wehren, was Ihnen zwar gelingen würde aber momentan aus meiner Sicht unnötig wäre. Der richtige Schuldner muss an der angegebenen Adresse gewohnt haben, da ihm der Vollstreckungs- und der Mahnbescheid dort zugestellt worden sein müssen und war dort ggf. gemeldet, Sie hingegen haben weder dort gewohnt, noch waren Sie dort gemeldet. Aus meiner Sicht ist der Vollstreckungsbescheid (gegen Sie) nicht wirksam zugestellt und auch nicht durch Übersendung einer Kopie geheilt. Es läuft also keine Frist.

Ich würde Ihnen raten, dem Inkasso-Unternehmen eine Frist setzen, zu erklären, dass die Forderungen nicht weiter gegen Sie geltend gemacht werden und sonst androhen, einen Anwalt einzuschalten, um das Nichtbestehen der Forderungen gerichtlich feststellen zu lassen. Zudem verlangen Sie eine genaue Erläuterung der Forderungen gem. § 11 RDG und die Offenlegung aller personenbezogen Daten von ihnen. Außerdem weisen Sie die nicht unterzeichnete Vollmacht zurück.

Sollte das Unternehmen weiter die Forderungen geltend machen, rate ich Ihnen einen Anwalt einzuschalten. Sollte versucht werden, mit dem Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu vollstrecken - z.B. wenn ein Gerichtsvollzieher kommt, sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht die im Titel bezeichnete Person sind (darauf müssten aber auch der Vollstreckungsgericht bzw. der Gerichtsvollzieher achten und dies ggü. dem Gläubiger beanstanden). Auch in diesem Fall sollten Sie sich gegen die Maßnahmen durch einen Anwalt wehren.

Einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen sehe ich leider auch nicht. Eine Rufschädigung nur durch die Geltendmachung von Ansprüchen dürfte ebenfalls nicht in Betracht kommen. Hinsichtlich der Nummer Ihres Opas ist das Unternehmen aber verpflichtet, diese zu löschen.

Gerne können Sie sich auch telefonisch bei mir melden, um mir z.B. noch Informationen zu der Sache zu geben, die Sie hier nicht veröffentlichen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolas Reiser
Rechtsanwalt


1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sollte versucht werden, mit dem Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu vollstrecken - z.B. wenn ein Gerichtsvollzieher kommt, sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht die im Titel bezeichnete Person sind (darauf müssten aber auch der Vollstreckungsgericht bzw. der Gerichtsvollzieher achten und dies ggü. dem Gläubiger beanstanden).

Ich stelle mir die Frage: Was passiert, wenn sich Gerichte bzw. Gerichtsvollzieher nicht davon überzeugen lassen, dass man der falsche Schuldner ist. Ich habe es schon selbst in einem Fall gesehen.
Da wurde vom Inkasso mit Namen ohne zusätzliche Daten beim Meldeamt gefragt, wo man denn gewohnt hatte. Das Meldeamt verwechselte die Person und führte aus "Adresse XYZ".
Ein Gericht sah das als unumstößlichen Beweis an, dass es der richtige Schuldner sei und alle Einwände wurden einfach ignoriert bzw. als irrelevant abgetan. Sogar eine Namensähnlichkeit (Rechtschreibfehler im Namen) brachte das Gericht nicht dazu, seine Haltung aufzugeben. Die Schulden wurden erfolgreich dem völlig unbeteiligten Dritten angehangen und erfolgreich gepfändet am Ende.

Zitat:
Von einem Antrag auf Wiedereinsetzung würde ich hier absehen, da Sie für einen solchen eigentlich gar nicht aktiv-legitimiert (also berechtigt) wären. Sie sind ja gar nicht der richtige Schuldner - das Gericht müsste also mit dieser Argumentation den Antrag zurück weisen.

Aber das wäre doch das Beste, was passieren könnte. Damit hat man schwarz auf weiß, dass man nicht der richtige Schuldner ist. Und die Kosten müssten trotzdem dem Inkasso bzw. Gläubiger zufallen, weil die es ja waren, die wahrheitswidrig behaupteten, dass man der korrekte Schuldner sei und daher war der Einspruch auch geboten.

Ich bin kein Anwalt, aber ist die Gefahr, dass ein Gericht am Ende nach Ablauf sämtlicher Einspruchsfristen darauf erkennt, man sei der richtige Schuldner, nicht zu groß?

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2017 20:17

Signatur:

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#14
 Von 
Rechtsanwalt Nicolas Reiser
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Meldeamt verwechselte die Person und führte aus "Adresse XYZ".


Das wäre wohl auch eine andere Situation, wenn die Gegenseite mit einer dem Titel entsprechenden Meldeamtsauskunft die Zustellung belegt. Wobei ich auch nicht nachvollziehen kann, warum dann das Gericht nicht überzeugt werden konnte.
Hier hat aber nur der Gläubiger irgendeine Adresse rausgesucht. Der Gläubiger muss ja im Zweifel die ordnungsgemäße Zustellung belegen und kann das nur für die falsche Adresse.

Zitat (von mepeisen):
Aber das wäre doch das Beste, was passieren könnte. Damit hat man schwarz auf weiß, dass man nicht der richtige Schuldner ist.


Sie haben insofern Recht als es auf diese Weise schneller zu einer Klärung kommen könnte, zumindest wenn das Gericht den Antrag annimmt. Rechtlich kann es das aber eigentlich nicht machen, weil -wie gesagt- gar keine Zustellung (nichteinmal des Mahnbescheids) vorliegt und die Kopie diesen Mangel nicht heilt. Aus meiner Sicht könnte also ein Vollstreckungsversuch abgewartet werden. Aber bevor man selber auf Feststellung klagt, wäre es einen Versuch Wert, da das zumindest der günstigere Weg wäre...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, danke für die weiteren Infos.

Wir fassen mal zusammen: Welcher Weg der richtige wäre, kommt am Ende auf den Einzelfall und vor allem darauf an, was das Gericht für eine Haltung vertritt. Etwas, was man nicht wissen kann.

Beide Wege müssten für sich genommen funktionieren, wenn es "normal" abläuft.

In Zukunft, wenn noch einmal ein User fragt, kann man beide Wege erwähnen und bei Unsicherheit gilt sowieso, dass man sich lieber an einen Anwalt vor Ort wendet. Der kann dann auch gleich pro-aktiv dagegen vorgehen (in welcher Form auch immer).

Signatur:

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