Mehrere Stunden gearbeitet, kein Geld bekommen

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)
Mehrere Stunden gearbeitet, kein Geld bekommen

Ich habe mehrere Stunden in einem Gastro Unternehmen gearbeitet, welcher mir dann einen Vertrag vorlegte, den ich aber schlussendlich nicht unterschrieb, da ich ein besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber bekommen habe. Es waren ca. 20 Stunden, in der ich in der Küche hart schuften musste. Der Vertrag wurde nicht am Anfang mir vorgelegt, da der Arbeitgeber ihn noch "erstellen" musste Mir wurde aber das Geld nicht ausgezahlt. Habe ich nun umsonst gearbeitet?

-- Editier von nutzender am 30.03.2015 14:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Habe ich nun umsonst gearbeitet?
Das kommt darauf an, was vereinbart war. Es hängt jedenfalls nicht am vorgelegten oder nicht vorgelegten schriftlichen Vertrag.
Lohn steht dir zu, wenn es ein beidseitiges Okay gegeben hat, dass du dort arbeitest. Sollte allerdings kostenloses Probearbeiten vereinbart worden sein, steht der Lohn dir vielleicht auch nicht zu.
/// nicht unterschrieb, da ich ein besseres Angebot ...
klingt danach, dass du Kündigungsfristen nicht eingehalten hast. Das könnte Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, wenn der AG z.B. auf die Schnelle jemand anders teurer organisieren musste. Das Vorgehen wäre auch nicht korrekt, einfach zu verrechnen und nichts Genaues abzurechnen, könnte aber auch dahin führen, dass du kein Geld siehst für deine Arbeitszeit.

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#2
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)

Kostenloses Probearbeiten gibt es doch gar nicht mehr, oder?
Es war eine flexible Zeitarbeitsfirma, bei der man mal nur 4 Stunden im Monat arbeiten kann, mal halt mehr. Speziell für Studenten. Schadensersatzforderungen kann ich keine sehen, da Leute dort ein und ausgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, dann gehen Sie halt zum Arbeitsgericht und erheben Lohnklage. Mangels konkreter Vereinbarung fordern Sie einfach den Mindestlohn.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Kostenloses Probearbeiten gibt es doch gar nicht mehr, oder?

Das ist nur ein Gerücht ...



Ansosnten sollte man sich vor der Klage überlegen wie man denn beweisen kann
A) das man überhaupt dort gearbeitet hat
B) wie lange man dort gearbeitet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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