Mehreinkommen bei Insolvenz

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Augsburger
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)
Mehreinkommen bei Insolvenz

Hallo Zusammen,

ich hätte auch mal eine Frage bezgl meiner Insolvenz,
ich verdiene jetzt über den Freibetrag von 1045€ habe ein P. Konto.
Der Betrag wo darüber ist wird doch dann an den Insolvenzverwalter abgeführt?Komplett oder nur zum Teil ich habe im Internet irdgendwo gelesen das nur die Hälfte des übersteigendes Betrages abgeführt werden muss.
Macht das die Bank oder Überweist der Insolvenzverwalter das zurück?
wäre dankbar wenn jemand genaueres wüsste.

Danke Gruss Peter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Betrag der über den Freibeträgen des P-Kontos liegt, geht komplett an den IV.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo Peter,

das normale Vorgehen sieht vor, dass der Verwalter Ihren Arbeitgeber von der Inso in Kenntnis setzt, verbunden mit der Aufforderung, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens nur noch an ihn zu leisten. Demnach sollte nur noch der unpfändbare Teil Ihres Einkommens auf dem Konto eintrudeln, während der AG den pfändbaren Teil automatisch an den IV abführt.

Falls der AG noch nichts von der Insolvenz weiß und das volle Nettoeinkommen ausbezahlt, wird der über 1.045,99 Euro liegende Betrag nach Vorgabe von § 850c ZPO anteilig gepfändet und an den vorrangigen Gläubiger abgeführt. Über den verbleibenden Betrag müsste die Bank Ihnen Verfügungsbefugnis einräumen.

Auch gut möglich, dass der IV die Bank bereits in Kenntnis gesetzt hat und die pfändbaren Beträge direkt von ihr erhält. Ein solches Prozedere ist aber unüblich, da der Weg über den AG einfach einfacher ist.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 24.04.2014 15:44

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