Mehrbedarf bei Unterhaltsvorschuss

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)
Mehrbedarf bei Unterhaltsvorschuss

Hallo, folgende Situation. Habe mich vor einem Jahr vom Vater meiner beiden Kinder (2 und 5) getrennt. Laut Berechnung hätte er für jedes Kind 80 € zahlen sollen. Er rief beim Jugendamt an und erklärte, dass ihm das aufgrund seiner PKW-Finanzierung nicht möglich sei. Am Rande bemerkt: allein die Rate ohne Versicherung etc macht fast ein Drittel seines Einkommens aus und die Finanzierung belief sich ursprünglich auf fast 30.000 €. Das Jugendamt erklärte ihm daraufhin gleich bei diesem Telefonat, dass von der Zahlung der 80 € pro Kind daher abgesehen und mir das Jugendamt den kompletten UHV zahlen wird. Nun habe ich gelesen, dass der Vater auch die Betreuungskosten anteilig tragen müsste (Mehraufwand). Dass ich das aufgrund des UHV vergessen kann, konnte ich hier im Forum schon in Erfahrung bringen. Aber ist es theoretisch möglich, den Unterhalt und Mehraufwand jetzt gerichtlich titulieren zu lassen, um den Mehraufwand evtl. wenigstens später mal zurückholen zu können? Lieben Dank vorab!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ist denn eine Titel bereits unterschrieben? Dann muss er zahlen.
Davon ab, ich würde die Beistandsschaft wegen unfähigkeit beenden und einen Anwalt einschalten. In der Regel ist eine Ratenzahlung für einen PKW nicht unterhaltsmindernd möglich. Und scvhon gar nicht in voller Höhe

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was das Jugendamt dem Vater erklärt hat, das wissen wir doch gar nicht. Er gibt nur an die Mutter weiter, er müsse nicht zahlen, das wissen wir.

wirdwerden

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#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von muna04):
Er rief beim Jugendamt an und erklärte, dass ihm das aufgrund seiner PKW-Finanzierung nicht möglich sei. Am Rande bemerkt: allein die Rate ohne Versicherung etc macht fast ein Drittel seines Einkommens aus und die Finanzierung belief sich ursprünglich auf fast 30.000 €. Das Jugendamt erklärte ihm daraufhin gleich bei diesem Telefonat, dass von der Zahlung der 80 € pro Kind daher abgesehen und mir das Jugendamt den kompletten UHV zahlen wird. !


Das ließt sich für mich so als ob das Jugendamt aufgrund der PKW Finanzierung keinen Unterhalt vom Vater verlangen wird

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#4
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich erhielt ja zunächst vom Jugendamt den Bescheid, dass mir pro Kind 65 € UHV gezahlt wird und ich Bescheid geben soll, wenn der Vater seiner anteiligen Zahlung von 80 € pro Kind nicht nachkommt. Nach dem Telefonat erhielt ich einen neuen Bescheid, in dem das Jugendamt die vollen 145 zahlt. Somit steht wohl außer Frage, dass sie es ihm erlassen haben.

Nein, ich habe keinen Titel. Bisher habe ich es darauf nicht angelegt, weil ich unnötige Konflikte vermeiden möchte. Aber wenn ich mir mit Titel in ein paar Jahren auch den aktuell entstehenden Mehraufwand zurückholen kann, ist das natürlich was anderes. Könnte man die Kosten für die Betreuung also auch titulieren?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, die haben gar nichts erlassen. Du bekommst jetzt offensichtlich das Geld komplett von der Unterhaltsvorschusskasse. Die holen sich dann den Teil vom Vater wieder, den er zahlen kann.

Was man titulieren lassen kann, das ist eine andere Baustelle. Ist ein Gerichtsverfahren, in welchem dann auch festgestellt wird, was er zu zahlen hat. Da Du überhaupt keinen Durchblick hast, würde ich empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von muna04):
Könnte man die Kosten für die Betreuung also auch titulieren?


Vom Grundsatz her ja, aber da hier ja schon der Mindestunterhalt nicht gezahlt zu werden braucht, würde eine Klage an fehlender Leistungsfähigkeit scheitern.

Richtig ist auch was weiter oben geschrieben wurde, dass private Schulden nicht die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Es gibt aber auch da Ausnahmen, z.B. wenn die Schulden vor der Unterhaltspflicht entstanden sind, können sie nach der Trennung berücksichtigt werden.
Also stark Einzelfallabhängig.

Berry

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#7
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

Mit erlassen war gemeint, dass er die insgesamt 160 €, die er nach Berechnung des Jugendamtes zahlen kann, aktuell aufgrund seiner Finanzierung nicht zahlen muss.

Du erzählst mir hier nichts neues. Ich habe die allgemeine Situation kurz geschildert. Meine eigentliche Frage zum Mehraufwand steht am Ende und dazu konntest du bislang noch nichts dienliches beitragen. Dass ich jeden Monat 145 € von der Unterhaltsvorschusskasse statt vom Vater der Kinder auf dem Konto habe, sehe ich selbst und wer das zahlt, war überhaupt nicht die Fragestellung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Muna, Du bekommst die 160 € doch von der Unterhaltsvorschußkasse, oder?

wirdwerden

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#9
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, die Beistandschaft beenden und einen Anwalt aufsuchen. Dadurch kommt eine ganz andere Dynamik in die Geschichte. Den Unterhalt titulieren lassen, und das dynamisch. Steht dir beides zu.
Ob das JU sich das Geld was sie jetzt an Unterhalt zahlen beim Vater wieder holen ist ungewiss, aber nicht deine Baustelle.
Von wem willst du den Mehrbedarf bekommen? Das JU hält sich da raus, und der Vater der Kinder will eh nichts bezahlen. Also wird das nichts.
Ich denke aber mal das du HArtz IV, oder zuminest ergänzendes HArtz IV beantragen kannst. Dort kannst du dann so manche Kosten geltend machen und die erstattet bekommen

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#10
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Muna, Du bekommst die 160 € doch von der Unterhaltsvorschußkasse, oder?

wirdwerden


Ja, wie ich bereits sagte, bekomme ich für jedes Kind 145 € von der Unterhaltsvorschusskasse. Und es geht mir auch nicht darum, die 160 € von ihm zu kriegen, die er laut Berechnung zahlen kann. In der Summe bekomme ich eh nur 145 pro Kind, ob das nun komplett vom Jugendamt oder ein Teil davon von ihm bezahlt wird, ist mir deshalb egal.

Zitat (von Ihr neuer):
Von wem willst du den Mehrbedarf bekommen? Das JU hält sich da raus, und der Vater der Kinder will eh nichts bezahlen. Also wird das nichts.
Ich denke aber mal das du HArtz IV, oder zuminest ergänzendes HArtz IV beantragen kannst. Dort kannst du dann so manche Kosten geltend machen und die erstattet bekommen


Okay nochmal: Ich will JETZT von niemandem Mehrbedarf. Ich möchte wissen, ob ich mir den Mehrbedarf titulieren und später, wenn der Vater vielleicht irgendwann mal besser verdient, zurückholen kann. Ich will ihn nicht vom Jugendamt. Ich weiß auch, dass er vom Vater jetzt nicht zu holen ist. Ich will nur wissen, ob ich ihn mit titulieren lassen kann - auch wenn der Vater es aktuell nicht zahlen kann. Ein Titel ist schließlich dafür da, um sich Geld auch später wiederholen zu können, falls aktuell nichts zu holen ist.

Wie kommst du denn jetzt eigentlich auf den Trichter mit Hartz IV? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und kann nicht mal Wohngeld oder Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragen, weil mein Verdienst zu hoch ist und ich ein abgezahltes Einfamilienhaus besitze (mit 26). Aber warum sollte ich deshalb die Kinderbetreuungskosten allein tragen und auf den Mehrbedarf verzichten? Sind schließlich Wunschkinder beiderseits.

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#11
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Den Mehrbedarf kannst du nicht titulieren lassen. Dafür müsstest du ja eine feste Summe haben die über die gesamte Laufzeit des Titels festgelegt ist.
Und um einen Titel erwirken zu können musst du gegebenfalls klagen. Den Titel den das JU erstellen will wird dir der Ex nicht unterschreiben. Muss er auch nicht, ist ja kein richterlicher Beschluss. Das JU wird gegebenfalls über Monate versuchen diesen unterschrieben zu bekommen, und dann vielleicht aufgeben, so wie bei den Unterhaltszahlungen auch. Und deswegen nochmal, laß es mit dem JU. Die gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstands, bzw. des kleinsten Nenners mit dem Vater. Ein eigener Fachanwalt wird da ganz anders rechnen. Und warum soll bei dem Vater nichts zu holen sein? Wenn er weiterhin ein Fahrzeug finanzieren kann, dann kann sein Verdinest nicht so gering sein. Er müsste erstmal alles erdenkliche tun um den Mindestunterhalt leisten zu können. Das ist zugegebenmaßen bei zwei Kinder schon nicht einfach, aber ich denke du schmeißt jeden Monat Geld raus.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von muna04):
Okay nochmal: Ich will JETZT von niemandem Mehrbedarf. Ich möchte wissen, ob ich mir den Mehrbedarf titulieren und später, wenn der Vater vielleicht irgendwann mal besser verdient, zurückholen kann. Ich will ihn nicht vom Jugendamt. Ich weiß auch, dass er vom Vater jetzt nicht zu holen ist. Ich will nur wissen, ob ich ihn mit titulieren lassen kann - auch wenn der Vater es aktuell nicht zahlen kann. Ein Titel ist schließlich dafür da, um sich Geld auch später wiederholen zu können, falls aktuell nichts zu holen ist.


Unsinn. Mit Titel wäre auch aktuell etwas zu holen. Aber es wird, wie schon weiter oben ausgeführt, darüber keinen Titel geben, weil die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist und für Mehrbedarf auch keine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht.

Mann sollte die Antworten auch lesen

Berry

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ob der Ex tatsächlich in keinster Weise Leistungsfähig ist hat ja noch gar keiner anscheinend tatsächlich überprüft. Wie hier in diesem Fall hören die Jugendämter dann mal gerne auf zu rechnen. Ist ja weniger Arbeit.
Aber es ist ja nun mal so das die Kinder auf einen Titel einen Anspruch haben, und das sogar auf einen dynamischen.

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