Mehraufwand bei Pauschalpreis

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hans Gärtner
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Mehraufwand bei Pauschalpreis

Hallo zusammen,

ich habe heuer ein Dach für ein Wohnhaus gemacht. Laut VOB-Werkvertrag und Leistungsbeschreibung ein flaches Dach mit Blecheindeckung zum Pauschalpreis.

Nun hat der Planer des Hauses in seinem Werkplan einige dicke Hunde geschossen. Das Dach wurde nun teurer (ca. 870 € brutto), da Änderungen und Mehraufwand hinzugerechnet wurden. Der Bauherr hat seine Rechnungen bezahlt, nur der Planer stellt sich quer, die 870 € zu bezahlen. Ich hatte Ihm bei bekanntwerden der Mehrleistungen mitgeteilt, daß der Mehraufwand (also alles was von der ursprünglichen Leistungsbeschreibung abweicht und durch seine Änderungen entsteht, Leistungen die nicht ausgeführt werden müssen werden natürlich gegengerechnet) auf Stundenbasis nach Aufwand berechnet werde.

Nun weigert er sich, den Mehraufwand zu bezahlen, er hätte den Mehraufwand nicht zu vertreten. Nach Ansicht des Bauleiters und des Bauherrn sowie des Bauunternehmers ist er jedoch für die Mehrleistungen verantwortlich.

Weiter will er Leistungen gegenrechnen, die er angeblich ausgeführt hat, die er jedoch nie belegt hat und die er nicht Nachweisen kann oder will. Weiter wurden diese zusätzlichen Leistungen von niemandem in Auftrag gegeben, er hat Sie ohne eine Aufforderung durchgeführt. Sein Werkvertrag mit dem Bauherrn beschränkt sich auf Eingabe- und Werkplanung. Die Leistungen die er erbracht hat, gehören aber in die Tragwerksplanung bzw. Statik, die hier jedoch nicht gefordert war, denn in Bayern genügt ein "zimmermannsmäßiger Dachstuhl", der Zimmerer darf seine Hölzer eigenverantwortlich festlegen.

Der Bauherr hat mit Ihm einen VOB-Werkvertrag, genauso wie ich, wir haben untereinander keinen Vertrag. Der Bauherr wußte von den Mehrleistungen und daß diese der Planer bezahlen soll. Auch daß nach Aufwand abgerechnet werden soll war Ihm bekannt.

Soll ich nun an den Bauherrn eine Rechnung stellen, in der die Mehrleistung berechnet wird? Und kann der Bauherr dann die Mehrleistung von der Schlußzahlung des Planers einbehalten?


Fragen über Fragen....

Gruß

Hans

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