Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Mehr Unterhalt für Kindergartenkinder

Von Rechtsanwalt Sascha Steidel
29.5.2009 | Ratgeber - Familienrecht | 1913 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unterhalt, Kindergarten

Kindergartenkosten zehren häufig einen erheblichen Anteil des Kindesunterhaltes auf. Für unterhaltsberechtigte Eltern ergeben sich jetzt in der Regel höhere Kindesunterhaltsansprüche, wenn solche Kindergartenbeiträge oder andere Betreuungskosten gezahlt werden müssen.

Bislang hatte der BGH die Auffassung vertreten, dass Kindergartenbeiträge bis zu einem monatlichen Betrag von 50,00 EUR durch die Beträge der Düsseldorfer Tabelle gedeckt werden. Nur darüber hinaus nahm die Rechtsprechung einen Mehrbedarf des Kindes an, der bei Leistungsfähigkeit von dem unterhaltspflichtigen Elternteil mitgetragen werden muss.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Sascha Steidel
Kiel
300 Bewertungen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
 Pers. Direktanfrage 

Diese Rechtsprechung hat der BGH nun ausdrücklich aufgegeben. Da sich die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle an dem Existenzminimum ausrichten, welches nur die Kosten des notwendigen Lebensbedarfs deckt, sind Beiträge für Kitas, Kindergärten und sonstige Betreuungseinrichtungen nicht im Tabellenunterhalt enthalten. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss also anteilig diese Beiträge zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen.

Angesichts der nicht unerheblichen Kosten für Kitas oder Kindergärten wird es sich in vielen Fällen lohnen, einen solchen Mehrbdarf gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu fordern.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?