Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Mehr Spielraum für steuerfreie Lohnzuschläge

AFP VOM 8.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1507 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Lohnzuschläge

Bundesfinanzhof billigt Anrechnung auf Arbeitszeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Betrieben mehr Spielraum für die Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit eröffnet. Sie bleiben nicht nur dann steuerfrei, wenn sie direkt ausbezahlt werden, die Zuschläge können beispielsweise auch auf die Arbeitszeit angerechnet werden, wie der BFH mit einem Urteil entschied.

Damit billigte der BFH das Lohnmodell eines Gastronomiebetriebs an einem Autohof in Baden-Württemberg. Der Betrieb hatte rund um die Uhr geöffnet, für Nachtschichten sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bekamen die Arbeitnehmer eine Zulage. Diese wurde aber nicht in Geld ausbezahlt, sondern sie führte zu einer Verkürzung der zum normalen Stundensatz vergüteten Arbeitszeit. Wie viele Stunden ein Mitarbeiter danach im Monat arbeiten musste und wie sich sein Lohn im einzelnen zusammensetzte, wurde mit Hilfe eines speziell entwickelten Computerprogramms berechnet. Die Höhe des ausbezahlten Lohns blieb danach Monat für Monat gleich.

Laut Gesetz gilt die Steuerbefreiung nicht, wenn Nacht- und Sonntagsarbeit in einem festen Lohn pauschal mit abgegolten werden. Auch von der Autohof-Gastronomie und ihren Mitarbeitern wollte das Finanzamt die Steuern kassieren; schließlich werde monatlich der gleiche Betrag ausbezahlt.

Doch die vom Gesetzgeber geforderte Trennung von Grundlohn und Zuschlägen ist damit nicht aufgehoben, urteilte der BFH. Vielmehr würden die Zuschläge individuell und abhängig von den tatsächlichen Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden berechnet. Dass sich dies nicht auf das ausbezahlte Geld, sondern auf die individuelle Arbeitszeit auswirke, liege im zulässigen Gestaltungsspielraum von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

8. September 2010 - 17.06 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Christopher Mondt
Saarbrücken
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?