Mehr Rechte für ledige Väter

Mehr zum Thema: Familienrecht, Sorgerecht
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Anfang Dezember 2009 entschieden, dass auch unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten können.

Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Nach der deutschen Regelung in § 1626 a BGB hat im Falle der Trennung der unverheirateten Eltern die Mutter die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder. Der Vater in diesem Fall kann nur dann das Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter zustimmt. Stellt sich die Mutter quer, hat der Vater nach deutschem Recht keine Chance, auf das Sorgerecht für das Kind.

Das Urteil des EGMR öffnet hier die Tür für Väter, die nach der Trennung das Sorgerecht bekommen wollen. Unverheiratete Mütter dürfen beim Sorgerecht nicht (mehr) bevorzugt werden.

Geklagt hatte ein Vater aus Köln, der vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter kämpfte.

Dem Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.

Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine.

Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.

Inwieweit diese Entscheidung Eingang in das deutsche Recht, hier insbesondere in das Familienrecht im BGB und insbesondere in die Rechtsprechung findet, bleibt aber abzuwarten.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist aber gemacht.

Leserkommentare
von beccy61 am 11.12.2009 10:23:54# 1
Guten Tag,

ich begrüße es sehr, dass auch ledige Väter endlich zu ihrem Recht kommen. Nur was nützt einem das Recht auf dem Papier wenn es trotzdem in der Praxis nicht gelebt werden kann bzw. vom ehemaligen Partner boykottiert wird. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe und besitzt nach deutschen Recht auch das anteilige Sorgerecht und ein Umgangsrecht. Er darf es nur nicht ausüben, weil seine Exfrau dieses schlicht und ergreifend unterbindet. Es ist hahnebüchend was wir in den letzten Jahren erleben durften gerade auch unter Einbindung des Familiengerichtes oder anderen Ämtern. Der Kontakt zu den Kindern ist mittlerweile abgebrochen.

Gruß beccy61
    
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