Mehr Rechte für ledige Väter

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Ledige Väter können das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen

In der Vergangenheit war es für ledige Väter nur möglich, mit ausdrücklicher Zustimmung der Kindesmutter eine gemeinsame elterliche Sorge für das Kind oder die Kinder zu bekommen. Stimmte die Mutter nicht zu, so konnte der ledige Vater kein Sorgerecht erhalten. Das änderte sich mit der Regelung des § 1626a BGB, die am 19.5.2013 in Kraft trat.

Zur Gesetzesänderung kam es aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, 1BvR 420/09. Nach einer Übergangsregelung wurde § 1626a BGB geschaffen.

Elisabeth Aleiter
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Was besagt § 1626a BGB?

§ 1626a BGB:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

  1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
  2. wenn sie einander heiraten oder
  3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Folgende Prüfliste sollte dabei von Vätern beachtet werden:

1. Ist die leibliche Mutter nicht bereit, dem Vater das Sorgerecht oder Teile davon zu übertragen, kann dieser einen Antrag auf Mitsorge stellen. Diesem muss entsprochen werden, wenn die Mutter keine Gründe anführen kann, die das Kindeswohl tangieren.

2. Leben die Eltern getrennt, das Kind ist unter 14 und zieht zum Vater, so kann dieser die alleinige Sorge für sich beantragen.

3. Besteht Einverständnis zwischen beiden Eltern, ist jederzeit eine einvernehmliche Lösung möglich und kann die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden;

4. Der Vater kann jederzeit einen Antrag stellen es gibt keine Fristen oder Termine.

Fazit für ledige Väter

Ledige Väter sind den Müttern nun gleichgestellt, es bleibt zu hoffen, dass sich damit Streitigkeiten schneller klären lassen.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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