Mehr Miete als anteilig bei Untervermietung ?

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
agapimou
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Mehr Miete als anteilig bei Untervermietung ?

Hallo. Ich werde am 01.02. in eine 80 qm große Wohnung ziehen. Ich habe vor, 2 Zimmer plus Küchen-, Bad- und Dielenbenutzung an einen Bekannten unterzuvermieten. Die Warmmiete für die gesamte Wohnung beträgt 400,- warm. Das ist so günstig, weil der Vermieter diese Wohnung ursprünglich für seine Tochter ausbauen ließ und daher keine Wasser- und Heizungsuhren in der Wohnung sind. Also eine Komplettpauschalmiete. Mir solls ja so recht sein.

Die beiden Zimmer, die ich meinem Bekannten untervermieten werde, haben eine Quadratmeterzahl von zusammen 32 qm. Nimmt man dann von Küche, Bad und Diele die Hälfte (zusammen dann ca. 12 qm), so dass er dann 44 qm von mir untermietet? Oder sollte ich ihm Küche, Bad und Diele komplett untervermieten und mir ein Nutzungsrecht einräumen?

Und zu der Miete: Er bezieht ALG II. Ist es (für das Amt, das ihm seine Miete zahlt) rechtlich zulässig, dass ich ihm etwas mehr Miete abnehme, als es anteilmäßig wäre, wenn man von den 400,- Euro ausgeht? Das habe ich nämlich gelesen. Stimmt das, dass man das machen kann? Uns schwebt da vor 200,- Kaltmiete zzgl. 40,- pauschale Nebenkosten. Kann das Amt sich da quer stellen? Oder ist das angemessen? Vielen Dank für Antworten. Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallihallo!

zunächst solltest Du feststellen, in welcher Höhe das Amt Kosten übernimmt! Im Ergebnis ist es aber so, dass zwischen dir und deinem Mieter ein vertragsverhältnis entsteht. Insoweit ist es dem Amt egal, ob Du über den regelsatz hinausgehst.

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#2
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
zunächst sollten Sie Ihren Vermieter fragen ob Sie überhaupt Untervermieten dürfen,denn die Betriebskosten die jetzt pauschal in der Miete sind verändern sich ja erheblich,und weil sie sich erheblich verändern war das bestimmt nicht so im pauschalen Vertrag ausgemacht.Desweiteren haben Sie einen Mietvertrag und keinen Nutzungsvertrag,so das Sie keine Nutzungsrechte haben die Sie nach bestimmten Kriterien verteilen können.
Aber es gibt sicher hier Rechtsexperten die sich noch ausführlicher äußern können.Und dem Bekannten können Sie so viel abnehmen wie er sichs gefallen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
agapimou
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine Untervermietung ist vermieterseits erlaubt, das hatte ich schon vor, als ich die Wohnung angemietet habe, uns so wurde im Mietvertrag festgelegt, dass ich an 1 Person untervermieten darf.

Danke für die Antworten!

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