Medien dürfen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge über verurteilte Sexualstraftäter grundsätzlich individualisiert und mit Bildern berichten und darüber hinaus auch Details aus dem Sexualleben des Täters veröffentlichen. Damit scheiterte die Klage eines ehemaligen Profi-Fußballspielers, der wegen Vergewaltigung einer Domina in Köln zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.
Der frühere Bundesligaprofi des Karlsruher SC hatte beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil Medien über seinen Fall mit Details zu seinen sexuellen Vorlieben berichtet hatten. Die Verfassungshüter verwiesen nun aber darauf, dass Sexualstraftäter gewalttätig in die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit ihrer Opfer eingreifen. Deshalb könnten Umstände solch einer Tat auch nicht zur absolut geschützten Intimsphäre des Täters zählen. Ein verurteilter Sexualstraftäter müsse deshalb eine umfassende Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit dulden. Das gilt laut Gericht vor allem dann, wenn er wie der Kläger wegen seines Berufs in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht.
16. Juli 2009 - 12.15 Uhr
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