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Mediationsgesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Von Rechtsanwältin Julia Wiese 14.2.2012 | Ratgeber - Mediation | 1131 Aufrufe Mehr zum Thema:Mediationsgesetz, Vermittlungsausschuss, Mediation
Länder wollen Mediation dauerhaft in den Gerichten
Am letzten Freitag (10.2.12) hat der Bundesrat beschlossen, für das vom Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Diese Entscheidung ist unverständlich, vor allem weil das Gesetz im Dezember einstimmig vom Bundestag verabschiedet worden war. Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg argumentieren mit dem Erfolg der als Modellprojekt begonnenen gerichtsinternen Mediation. Sie befürchten, dass durch die Umwandlung der gerichtsinternen Mediation in ein Güterechtsverfahren den Parteien weniger Eigenverantwortung bei der Lösungsfindung bleibe als zuvor.
Das Gesetz ermöglicht dem Güterichter im Gegensatz zum Richtermediator, eigene Entscheidungsvorschläge zu machen. Allerdings ist dies für den Güterichter lediglich eine Handlungsmöglichkeit und kein grundsätzlicher Handlungszwang. Generell bleibt es ihm überlassen, ob er sich rechtlich und bewertend in den Einigungsprozess der Parteien einmischt oder nicht. Dem Güterichter kann es deshalb gelingen, in genau den Fällen in denen eine gerichtsinterne Mediation zu scheitern drohte, weil die Parteien keine Lösung fanden, mit einer Stellungnahme das Verfahren doch noch gütlich zu beenden. Dies ist für die Parteien ein Gewinn.
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