Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Mediation » 

Mediation bei Nachbarstreitigkeiten

Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz
18.10.2011 | Ratgeber - Mediation | 733 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mediation, Nachbarstreitigkeit, Mediator, Konfliktlösung, Einigung

Eine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen

Nachbarstreitigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigentlich niemals enden. Diejenige Partei, die verliert, sucht die eine passende Gelegenheit, um sich für das Unterliegen zu revancieren, und so gibt es mit schöner Regelmäßigkeit einen weiteren Nachbarrechtsstreit.

Nachbarstreitigkeiten sind auch nicht ergebnis- und zielorientiert, sie kosten allenfalls allen Beteiligten nur viel Geld, Zeit und vor allem Nerven.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lothar Eichholz
Nidderau
44 Bewertungen
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
 Pers. Direktanfrage 

Nachbarstreitigkeiten können nur gelöst und beendet werden, wenn die Beteiligten zunächst eine dauerhafte und einvernehmliche Lösung versuchen.

Ein vielversprechender, jedoch bislang relativ unbekannter, Lösungsansatz hierfür ist die „Mediation“. Unter „Mediation“ versteht man eine selbstbestimmte, einvernehmliche Konfliktlösung der Beteiligten unter Anleitung eines Mediators. „Mediation“ ist in Deutschland noch relativ unbekannt und neu, jedoch von zunehmend wachsender Bedeutung. In Familienstreitigkeiten bereits länger etabliert, wird sie in immer mehr Bereichen zur Lösung interner und externer Konflikte eingesetzt und stellt damit eine echte Alternative zur gerichtlichen Streitentscheidung dar. Über die Hälfte der Rechtsschutzversicherungen in Deutschland haben Mediation bereits in ihren Leistungskatalog aufgenommen.

Die wesentlichen Merkmale der Mediation sind:

Gemeinsame Suche der Konfliktbeteiligten nach einer einvernehmlichen  Lösung mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Mediators

Berücksichtigung aller relevanten Konfliktfaktoren

Berücksichtigung der aktuellen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten

Konfliktadäquates Vorgehen

Umfassende verbindliche Einigung

Fazit: Vorausgesetzt, die Beteiligten streben ernsthaft eine dauerhafte Konfliktlösung an, dann sollten die Beteiligten vor einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe der Mediation zunächst versuchen.

Lothar Eichholz, Rechtsanwalt und Mediator
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU

Kontakt:
Telefon : 06187/9321-0
Telefax: 06187/9321-27
Email: lothar.eichholz@ra-eichholz.de
Homepage: www.ra-eichholz.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von korben68 am 21.10.2011 23:30:03# 1
Es ist schon erstaunlich, dass alte bzw. längst bekannte Dinge erst einen neuen Namen erhalten müssen, damit diese "salonfähig" werden. Das erinnert mich stark an den Anglizismus, der von der heutigen Gesellschaft scheinbar benötigt wird, um eine Sache annehmen zu können?! Worauf ich in dem Zusammenhang mit dem Mediator hinaus möchte? Ich meine, dass es sich bei solch einen "Streitschlichter" um einen Schiedsmann handelt. Einen für sein Stadtteilgebiet zuständigen Schiedsmann kann jeder Bürger bei seiner Stadtverwaltung bzw. dem Amtsgericht erfragen. Gerade bei den "Nachbarschaftsstreitigkeiten" eine - wie ich meine - sinnvolle Anlaufstelle. Einerseits werden die Gerichte von solchen o. g. Nichtigkeiten verschont und andererseits ist manchmal den benachbarten Streithennen- und Hähnen schon damit geholfen, wenn sich ein moderierender Vermittler mit den zerstrittenen Parteien an einem neutralen Ort gemeinsam an einen Tisch setzt. Dort können Vereinbarungen schriftlich fixiert werden und die Parteien haben Gelegenheit mal ein "Verfahren" auf Probe "durchzuspielen". Ein positives Ergebnis kann sein, dass durch die Vereinbarung mehr Verständnis und Rücksicht für den Gegenüber (bzw. Nebenan) zustande kommt. Sollte dann eine Partei zukünftig gegen die Vereinbarung verstoßen, so hat die andere Partei in der nächsten Instanz (dem Amtsgericht) gute Chancen ihr Recht zu bekommen. Schließlich hat "die eine Partei" quasie einen Vertragsbruch begangen. Also, Mediator oder Schiedsmann - eine vorgeschaltete und gute außergerichtliche Alternative, aber dennoch ein alter Hut.
    
von lothar.eichholz am 22.10.2011 12:43:03# 2
Und genau darin liegt der Irrtum, Mediation ist kein längst bekanntes "Ding", verpackt in einem neuen Kleid. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgt "Vergangenheitsbewältigung", indem das Gericht entscheidet und Recht spricht; in einem Schiedsverfahren entscheidet ebenfalls ein Dritter, nämlich der Schiedsrichter. Beide Formen haben den Nachteil, dass sich diese nur mit einem bereits erfolgten Vorgang auseinandersetzen können, ohne auf dei eigentlichen Bedürfnisse der Parteien näher einzugehen. Im Gegensatz hierzu ist Mediation selbstbestimmt; es entscheiden die beteiligten Parteien über den Umfang und ihre verfolgten Bedürfnisse. Der Mediator leitet hierzu lediglich an.
    
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Mediation bei Nachbarstreitigkeiten II
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?