Mediation bei Nachbarstreitigkeiten
Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz 18.10.2011 | Ratgeber - Mediation | 733 Aufrufe Mehr zum Thema:Mediation, Nachbarstreitigkeit, Mediator, Konfliktlösung, Einigung
Eine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen
Nachbarstreitigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigentlich niemals enden. Diejenige Partei, die verliert, sucht die eine passende Gelegenheit, um sich für das Unterliegen zu revancieren, und so gibt es mit schöner Regelmäßigkeit einen weiteren Nachbarrechtsstreit.
Nachbarstreitigkeiten sind auch nicht ergebnis- und zielorientiert, sie kosten allenfalls allen Beteiligten nur viel Geld, Zeit und vor allem Nerven.
Lothar Eichholz
Nidderau
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Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv. Pers. Direktanfrage
Nachbarstreitigkeiten können nur gelöst und beendet werden, wenn die Beteiligten zunächst eine dauerhafte und einvernehmliche Lösung versuchen.
Ein vielversprechender, jedoch bislang relativ unbekannter, Lösungsansatz hierfür ist die „Mediation“. Unter „Mediation“ versteht man eine selbstbestimmte, einvernehmliche Konfliktlösung der Beteiligten unter Anleitung eines Mediators. „Mediation“ ist in Deutschland noch relativ unbekannt und neu, jedoch von zunehmend wachsender Bedeutung. In Familienstreitigkeiten bereits länger etabliert, wird sie in immer mehr Bereichen zur Lösung interner und externer Konflikte eingesetzt und stellt damit eine echte Alternative zur gerichtlichen Streitentscheidung dar. Über die Hälfte der Rechtsschutzversicherungen in Deutschland haben Mediation bereits in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
Die wesentlichen Merkmale der Mediation sind:
Gemeinsame Suche der Konfliktbeteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Mediators
Berücksichtigung aller relevanten Konfliktfaktoren
Berücksichtigung der aktuellen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten
Konfliktadäquates Vorgehen
Umfassende verbindliche Einigung
Fazit: Vorausgesetzt, die Beteiligten streben ernsthaft eine dauerhafte Konfliktlösung an, dann sollten die Beteiligten vor einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe der Mediation zunächst versuchen.
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU
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