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Mediation bei Nachbarstreitigkeiten II

Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz
22.10.2011 | Ratgeber - Mediation | 714 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mediationsvertrag, Interessenfindung, Einigung, Ergebnis, Konfliktlösung

Die Phasen der Mediation

Das Mediationsverfahren besteht aus einzelnen Phasen.

Erste Phase: Abschluss des Mediationsvertrages

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Rechtsanwalt
Lothar Eichholz
Nidderau
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Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
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Die Mediation ist freiwillig! Das Verfahren wird von den Parteien selbstbestimmt und daher freiwillig begonnen und kann daher auf Wunsch einer Partei jederzeit wieder beendet werden.

Die Mediation ist neutral. Der Mediator gibt lediglich Hilfestellungen.

Die Parteien handeln selbstverantwortlich. Sie erarbeiten daher ihren Konsens selbst.

Die Parteien werden über alle Tatsachen informiert.

Die Mediation ist vertraulich.

Zweite Phase: Bestandsaufnahme

Sammeln der streitigen Punkte und offenen Fragen.

Feststellen von Übereinstimmungen und Abweichungen.

Sammeln von Informationen.

Dritte Phase: Interessenfindung

Herausfinden der individuellen Interessen.

Endecken der gemeinsamen Interessen.

Herausarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, die die individuellen und gemeinsamen Interessen decken.

Vierte Phase: Konfliktlösung und Einigung

Entwickeln und bewerten von Optionen.

Entwerfen einer Vereinbarung.

Fünfte Phase: Ergebnis und Vereinbarung

Das gefundene Ergebnis wird festgehalten und verbindlich festgeschrieben.

Wie Sie sehen, liebe Leser, die Mediation ist ein sehr komplexes und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Verfahren.

Lothar Eichholz, Rechtsanwalt und Mediator
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU

Kontakt:
Telefon : 06187/9321-0
Telefax: 06187/9321-27
Email: lothar.eichholz@ra-eichholz.de
Homepage: www.ra-eichholz.de

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