Mediation

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Mediation, Streitbeilegung, Rosenberg, Kommunikation
4,6 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Neue Modelle der Streitbeilegung?

Von Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler

Im Alltagsleben kommt man schnell in eine Situation, wo man mit anderen Menschen in einen Konflikt gerät.

Man sieht seine Rechte verletzt, man hat Wut oder Ärger auf eine andere Person in Bezug auf ihr Verhalten, man hat Enttäuschungen in Bezug auf den Partner oder man meint, man wäre im Recht.

Claus-Rudolf Löffler
Partner
seit 2004
Notar und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Volgersweg 26
30175 Hannover
Tel: 0511 343435
Web: http://www.loeffler-ra.de
E-Mail:
Mediation, Insolvenzrecht, Kaufrecht

Entscheidung durch den Richter?

Seit Alters her können Parteien ihr Recht bei Gericht einklagen.

Das klassische Modell setzt voraus, dass man einen Anspruch hat, der durch einen Fachkundigen (Anwalt) beim Richter vorgetragen wird. Der Richter urteilt dann, ob man selber Recht hat oder Unrecht. Die Parteien erhalten ein Urteil.

Bei dieser Art der Konfliktlösung bleibt oft das unerfüllt, was Parteien sehr stark bewegt, nämlich das Bedürfnis, über die eigene Verletzung, die eigene Wut, das was einen geärgert hat oder die Enttäuschung zu sprechen. Juristen hören sich den oftmals sehr emotionsgeladenen Sachverhalt an, reduzieren ihn auf die für die Rechtsanwendung notwendigen Tatsachen und tragen dann den Sachverhalt bei Gericht vor. Der Richter sieht sich lediglich die so genannte entscheidungserheblichen Tatsachen an und wendet dann das Recht an. Die Parteien bekommen insoweit eine Entscheidung nach der Rechtslage und werden nicht mit ihren Enttäuschungen, Verletzungen und Bedürfnissen gehört.

Nicht immer schafft die Gerichtsentscheidung Zufriedenheit beim Gewinner und schon gar nicht beim Verlierer?

Oft kann der wirklich Konflikt nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht werden. Die Parteien haben aber häufig den Wunsch, nicht nur über das zu sprechen, was sie stört, z. B. den Lärm des Nachbarn, den Streit mit dem Ehegatten, den Wunsch auf Zahlung von Geld, sondern auch über das zu sprechen, was sie im Innersten bewegt, nämlich konkrete Enttäuschung, nicht eingehaltene Zusagen, Beleidigungen, Störungen, Herabwürdigungen oder unerfüllte Wünsche.

Vergleichsgespräche scheitern an den Emotionen?

Vergleichsgespräche der Parteien selbst untereinander scheitern oftmals an der aufgeheizten Situation und der "Uneinsichtigkeit" des Unrechtes seitens den "Gegners". Man spricht als "Gegner" miteinander und versucht, Recht zu bekommen.

Vermittler, Schlichter, Neutraler - eine Alternative?

Deshalb hat es seit Alters her Tradition, einen Vermittler, Schlichter, Neutralen hinzu zu ziehen, der zwischen den Parteien vermitteln soll.

Dies als Alternative zum Gerichtsverfahren nennt man "Mediation". Die Mediation hat den Vorteil, dass die Parteien die Entscheidungsbefugnis über ihren Konflikt nicht aus der Hand geben. Man ist hinsichtlich der Gestaltung des Streitstoffes vollständig frei und versucht unter Einsatz des Neutralen einen Konsens zu finden.

Bei Verfahren, die von uns in der Praxis eingesetzt werden, wird die Tätigkeit des Neutralen dadurch unterstützt, dass unter Einsatz der Technik der gewaltfreien Kommunikation nach Rosenberg versucht wird, die eigenen Gefühle und die eigenen Bedürfnisse der Parteien zu klären.

Der Mediator als Dolmetscher?

Forschungen an der amerikanischen Universität Haward haben herausgefunden, dass es bei Konflikten oft darauf ankommt, wie Menschen miteinander sprechen. Die meisten Menschen sprechen unbewusst so, dass sie die Gefühle und Bedürfnisse der anderen Menschen nicht respektieren. Sprache kann dann als Gewalt wirken und andere Menschen verletzen und Konflikte vertiefen. Rosenberg hat durch seine Forschung und langjährige Tätigkeit als Familientherapeut und Streitmittler diese Zusammenhänge bewiesen. Er hat weltweit die Entwicklung von Schlichtungsprojekten eingeführt und dabei eine Methode entwickelt, wie Menschen miteinander ohne verletzende Wirkung (gewaltfrei) sprechen können, wie Menschen ihre eigenen Gefühle und eigenen Bedürfnisse erkennen, wie Menschen mit anderen über dessen Bedürfnisse sprechen können.

Gewaltfreie Kommunikation ist das Mittel der Streitschlichtung. Haben die Parteien ihre Bedürfnisse und Gefühle geklärt, so wird auch die Entscheidung der Sachfragen nach den Rahmenbedingungen gelingen.

Gefühle und Bedürfnisse klar?

Wenn dies gelingt, können die Sachfragen mit mehr Akzeptanz besprochen und auch auf der Lösungsebene zum Vorteil des anderen und im Konflikt eingebundener Dritter zusammengewirkt werden. Dadurch werden Zeit und Kosten gespart.

Die Mediation versucht unter den Grundsätzen der Fairness, der Einverständlichkeit, der vollständigen Information unter Einfluss des Rechtes Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Parteien oftmals mehr zugeschnitten sind, als ein Richterspruch, der einen Anspruch durchsetzt, aber die Ursache des Konfliktes dabei unberührt lässt.

Schnellere Lösungen als die Gerichte?

Die Mediation hat auch Vorteile, da Rechtsverfahren aufgrund der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfahrens notwendigerweise bestimmte Zeiträume haben, in denen Verfahren laufen. Man rechnet üblicherweise damit, dass ein Verfahren zwischen sechs und neun Monaten in der ersten Instanz ohne Einspruch von Rechtsmitteln dauert.

Überlastung einzelner Abteilungen oder die Kompliziertheit der Materie kann die Fragen noch unterstützen. Vielfach hat insoweit das Mediationsverfahren auch Zeitvorteile.

Bessere Lösungen?

Ein Mediationsverfahren kann auch andere Lösungen hervorbringen als ein Gerichtsverfahren. Ein Gerichtsverfahren kann immer nur vom Gesetz vorgegebene Lösungsmöglichkeiten geben. Es können bestimmte Ansprüche durchgesetzt werden, wie Zahlung, Unterlassung oder Herausgabe. Das gefundene Ergebnis muss vielfach noch vollstreckt werden und muss nicht zwangsläufig zum gewünschten Ergebnis führen. Ein Mediationsverfahren selbst hat im Gegensatz dazu keinen beschränkten Lösungsumfang. Die Kreativität der Parteien kann vollständig genutzt werden, so dass vielfach auch Weiterungen der Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, die den zu verteilenden Kuchen vergrößern. So kann z.B. neben den auch durch das Gerichtsverfahren durchzusetzenden Ansprüchen, wie Zahlung, Unterlassung oder Herausgabe, auch eine Entschuldigung, ein neues Geschäft, Dankbarkeit, Herstellung von Freundschaft, Verständnis für die Gründe des anderen oder eigenes Verständnis erreicht werden.

Zufallslösungen ohne Kenntnis der Rechtslage?

Vom Verfahren setzt die Mediation auch die Rechtslage als Entscheidungshilfe der Parteien voraus. Man kennt auch die Unterstützung durch Anwälte in Mediationsverfahren, welche die Interessen ihrer Parteien schützen können. Im Falle des Scheiterns einer Mediation bleibt den Parteien der Rechtsweg unbenommen.

Preiswerter als eine Gerichtslösung?

Mediation kann Kostenvorteile beinhalten. Man spaltet ein Problem nicht in verschiedene Rechtsstreitigkeiten auf, was manchmal notwendig ist, sondern man kann über alle Punkte, die zwischen den Parteien zu klären sind, in einem Verfahren sprechen. Man vermeidet auch möglicherweise Folgerechtsstreitigkeiten und ein Auf und Ab durch unterschiedlichste Ergebnisse der Prozesse.

So sind beispielsweise in einem streitigen familienrechtlichen Verfahren folgende Prozesse zu führen:

  • ein Prozess über den so genannten Trennungsunterhalt
  • ein Prozess über die Scheidung nebst Folgesache, wie nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich
  • ein Prozess über Hausrat
  • ein Prozess über die Zuweisung der Ehewohnung
  • ein Prozess über Sorgerecht
  • ein Prozess über Umgangsrecht
  • ein Prozess über zivilrechtliche Herausgabeklagen auf das Eigentum des anderen Ehegatten
  • ein Prozess über güterrechtliche Ausgleichsansprüche
  • ein Prozess über Klagen der Schwiegereltern gegen den Ehegatten auf Rückgabe geschenkter Dinge

Das Mediationsverfahren soll so ausgestaltet sein, dass auch die im Rahmen der Rechtsverordnung gefundenen Lösungen erzielt werden und nicht etwa ein Ehegatte über den Tisch gezogen wird.

Wie ist die Akzeptanz?

Statistische Untersuchungen aus Amerika berichten davon, dass die Akzeptanz der Parteien für ein gefundenes Ergebnis in der Mediation höher ist als im gerichtlichen Verfahren, wo es "Sieger und Besiegte" gibt. Trotz der Tatsache, dass das gefundene Mediationsergebnis entsprechend rechtlich abgesichert wird durch rechtlich durchsetzbare Gestaltungen, ist die Bereitschaft der Parteien zur freiwilligen Erfüllung dieser Vereinbarungen deutlich höher als bei streitigen Urteilen.

Kosten der Mediation?

Für einen Mediator wird je nach Einkommen ein Stundensatz von 50,00 Euro bis 250,00 Euro zu zahlen sein. Über die Einführung einer gerichtlichen Beihilfe für diese Verfahren wird diskutiert. Erfahrene Mediatoren sagen, dass eine gelungene Mediation in der Regel so viel kostet wie der Jahresurlaub der Parteien.

Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler,
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator

Kanzlei für Familienrecht
Löffler & Collegen,
Volgersweg 26,
30175 Hannover,
Tel. 0511- 343435
Fax. 0511- 343604
Http://www.löffler-ra.de

Claus-Rudolf Löffler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
Notar