Servus,
Ich hab mir gestern beim ***** ein ***** Autoradio für 90euro gekauft. Beim Auspacken stellte ich fest, das der Kabelbaum fehlte, dann bin ich wieder zum ***** und bekam einen. Zuhause angekommen machte ich mich dann ans einbauen, Ich als Hobbyschrauber hab ja damit kein Problem.
Das Radio Funktioniert aber nicht. es liest zwar die CD, bzw. Usb stick, aber ich kann nicht umschalten, lauter-leiser machen,... display funktioniert auch nicht.
Hab darauf dann nen Kumpel gefragt der Elektroniker ist. hab extra ein Video gemacht, auf dem man den Defekt erkennt. Er hat mir darauf geraten, ich soll mal n bissl mitn Heißluftfön leicht warm machen, evtl. ne kalte Lötstelle.
Das hab ich dann gemacht, aber gebracht hats nichts. stattdessen ist mir der kunststoffrand am Radio leicht angschmolzen.
Heute bin ich dann mit dem Gerät zum örtlichen ***** Er sagte zu mir, eindeutig Eigenverschulden ich hab die Phasen vertauscht und somit n kurzen und das gerät hatte Spuren vom Einbau und die angeschmolzene ecke. er hat gesagt das Gerät ist eindeutig durchgebrannt, obwohl auf der platine dies nich zu erkennen ist. dann meinte er noch ich hätte zündungs und Dauerplus vertauscht. Aber das Spielt doch keinerlei Rolle, da bei beiden Kabeln 12V Gleichspannung anliegen. und ich hab ihn auch das Video gezeigt, auf dem Eindeutig zu erkennen ist, das das Gerät, Musik abspielt, beim einschalten der Zündung (also hab ich schon mal zündungsplus) und man sieht auch, das die Bedienung der Tasten nicht funktioniert.
Was soll ich machen ?
-- Editiert von Moderator am 31.10.2014 19:35
***** nimmt Defektes Autoradio nicht zurück
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Dumm gelaufen.
Wenn man selbst versucht einen Defekt zu beheben, ist die
Garantie beendet.
Und das mit dem Föhn ist völliger Blödsinn.Da hätte man
das Gerät mit unter die Bettdecke nehmen können, da wäre es auch warm geworden.
Eine Lötstelle die sich gelöst hat, kann nur nachgelötet werden.
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-- Editiert Moderator am 30.10.2014 19:51
Das sehe ich anders.
Der K hat nichts von Garantie geschrieben.
1) Das Gerät weist einen Sachmangel auf
2) Der Käufer hat den Zustand der Ware verschlechtert (Äußerlich), ja und?????
3) Die äußerliche Zustandsverschlechterung hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungspflicht des Verkäufers bezüglich des Mangels
Wenn der VK der Meinung ist der Mangel sei aufgrund des Heissluftföhns entstanden, dann muss er das beweisen.
Dem K stehen weiterhin alles Rechte bezüglich des Mangels zu.
Nicht der K ist in der Pflicht einen Beweis anzutreten sondern der VK. Einfach eine Behauptung aufstellen: "Das war so und so"
das zählt nicht.
Korrekt, die Aussage Dauerplus und Zündungsplus vertauscht ist blödsinn.
-- Editiert Moderator am 31.10.2014 19:29
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vielen dank sirod
also soll ich damit dann den Abteilungsleiter konfrontieren ?
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-- Editiert Moderator am 30.10.2014 19:51
quote:<hr size=1 noshade>also soll ich damit dann den Abteilungsleiter konfrontieren ?
<hr size=1 noshade>
Wenn Du Spass an Zeitverschwendung hast ...
Ich persönlich würde das Gerät per Post hinsenden, mit entsprechendem Schreiben bezüglich des Gewährleistungsanspruchs und Fristsetzung nach Datum (14-20 Tage).
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
und was soll ich in das schreiben genau reinschreiben ?
und das dierekt in die filiale, wo ich es gekauft habe ?
was is wenn die nicht drauf regaieren ?
bin da etwas unerfahren,
hatt so nen fall noch nicht
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so, hab gestern mitn dem abteilungleiter gesprochen, der hats sofort zu pioneer eingeschickt
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Ich hab heute einen Brief von pioneer bekommem,
Darin steht:
quote:
dieses Gerät war bereits am 17.04.2014 zur reparathur. Das Gerät ging damals unrepariert zurück aufgrund eines gewaltschadens auf dem Mainboard. Bilder und Belege können oer EMail angefordert werden. KEINE GARANTIEABWICKKUNG MEHR MÖGLICH. DAS GERÖT GING BEREITS BEIM LETZTEN MAL OHNE BERECHNUNG AN SIE.
und jetzt soll ich 38 euro zahlen für die erstellung des Kostenvoranschlags wenn ichs ned reparieren lasse, und wenn ichs reparieren lass entfällen die 38euro, aber ich zahl trotzdem 64euro.
Wie kann das sein das das radio am 17.4.14 beim reparieren war, wenn ichs am 30.10.14 gekauft hab ?
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Tja, das soll doch mal der Markt Stellung nehmen, weshalb er so ein Gerät als NEU verkauft und wie man das ohne zivil- und strafrechliche Weiterungen aus der Welt schaffen will ...
Das Schreiben nur als Kopie an den Markt geben, am besten direket an den Marktleiter, das Original gut aufheben!
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:Wenn du jetzt nicht verstanden hast, dass du veräppelt wurdest, kann dir niemand mehr helfen
von Towlie123 am 14.11.2014 20:06
Wie kann das sein das das radio am 17.4.14 beim reparieren war, wenn ichs am 30.10.14 gekauft hab ?
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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