Hallo Forum,
habe vor einer Woche erfahren, das ich einen Negativ-Eintrag bei der Auskunftei Infoscore mit dem weichem Merkmal "AM - Fortlauf des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahren nach Teil- bzw. Ratenzahlung"
Da ich bisher nur einmal die wunderbare Bekanntschaft mit so einem Unternehmen machen durfte - bin ich mir bereits ziemlich sicher, worum es sich hier handelt.
Am 11.12.2011 bin ich bei einem Spieleserver-Anbieter in Zahlungsverzug geraten (der jugendliche Leichtsinn). Habe dann nach der zweiten Mahnung vom Gläubiger, die 1. Mahnung von Mediafinanz erhalten. Diese habe ich auch weiterhin "cool" ignoriert bis irgendwann dann auch noch die letzte Mahnung kam, mit dem Hinweis, dass ich innerhalb der nächsten 3 Werktage den noch offenen Betrag zu begleichen hätte. Ansonsten würde ich meine Kreditfähigkeit aufs Spiel setzen. (Datum der letzten Mahnung 06.02.2012).
Seit diesem Tag habe ich von Mediafinanz und dem gesamten Vorgang nichts mehr gehört. Geschweige denn habe ich einer Raten- oder Teilzahlung zugestimmt.
- Keine E-Mails
- Keine Briefe
- Keine Anrufe
- und vor allem auch keinen gerichtlichen Mahnbescheid
Nun meine Frage wie lange hat Mediafinanz Zeit, die Forderung
titulieren zu lassen?
Ich muss auch ehrlich sagen, ich werde nicht ganz schlau aus dem ganzen. (Verjährung, Verwirkung oder Titulierung)
Ohne Titulierung, soweit ich das richtig verstanden habe, verjährt nach 3 Jahren.
Eine Titulierung kann nur erfolgen durch einen gerichtlichen Mahnbescheid, dieser müsste mir jedoch per PZU (gelber Brief) zugestellt werden und würde erst nach 30 Jahren verjähren! ??
da ich keine PZU erhalten habe - müsste es doch zum heutigen Tag verjährt sein oder?
(Selbstauskunft ist angefordert - aber noch nicht eingetroffen)
-- Editier von eLTac am 18.04.2017 20:17
Mediafinanz-Forderung von 2012
18. April 2017
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Frage vom 18. April 2017 | 20:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mediafinanz-Forderung von 2012
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#1
Antwort vom 19. April 2017 | 08:43
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Die Forderung ist bereits verjährt.
#2
Antwort vom 19. April 2017 | 08:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:nach Teil- bzw. Ratenzahlung
Ich hoffe mal, du hast nie eine Teilzahlung gemacht. Denn dann würde sich der Beginn der Verjährungsfrist auf den Tag der letzten Zahlung verschieben.
Von da an drei Monate bis zum Jahresende.
Wenn das also verjährt ist, würde ich die Schufa anschreiben. "Werte Schufa. Den Eintrag XYZ werden sie unverzüglich löschen und das Scoring korrigieren. Der Eintrag ist verjährt. Die Behauptung, dass es Teilzahlungen gäbe o.ä. ist schlichtweg gelogen. Bei Weigerung der Löschung werde ich einen Anwalt hinzu ziehen und seine Kosten wegen Falscher Auskunft und Gefährdung der Kreditwürdigkeit in Rechnung stellen. Sie können sich den Schaden dann gerne von ihrem Vertragspartner wegen vorsätzlich falscher Eintragungen ersetzen lassen. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung. Sie haben 7 Tage Zeit."
Und dann sollte es recht schnell gehen. Eventuell schreibt die Schufa, sie müssten das erst nochmal mit dem Inkasso klären. Ob und wie lange du denen Zeit lässt, bleibt dir überlassen.
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#3
Antwort vom 19. April 2017 | 09:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:nach Teil- bzw. Ratenzahlung
Ich hoffe mal, du hast nie eine Teilzahlung gemacht. Denn dann würde sich der Beginn der Verjährungsfrist auf den Tag der letzten Zahlung verschieben.
Von da an drei Monate bis zum Jahresende.
Also auf gut Deutsch,
selbst wenn eine Teilzahlung getätigt wurde - gehen wir mal von mitte 2012 aus - wäre es verjährt?
(bin mir zwar ziemlich sicher, nicht darauf reagiert zu haben aber eben leider nicht zu 100%)
#4
Antwort vom 19. April 2017 | 11:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ja. letzte Teilzahlung 2012 --> Ende 2015 bzw. ab 1.1.2016 ist es verjährt.
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