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McDonald's-Kündigung wegen einer Scheibe Käse rechtswidrig

AFP VOM 26.1.2010 | Nachrichten - International | 2295 Aufrufe
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McDonald, s, Kündigung

Die Kündigung einer niederländischen McDonald's-Mitarbeiterin wegen einer Scheibe Käse ist rechtswidrig gewesen. "Die Kündigung war zu hart", urteilte am Dienstag das zuständige Gericht in Leeuwarden im Norden des Landes. "Es war ja nur eine Scheibe Käse." Die McDonald's-Mitarbeiterin hatte in der Pause einer Kollegin eine zusätzliche Scheibe Käse auf den Hamburger gelegt. Die Kollegin bekam also einen Cheeseburger, statt den von ihr bezahlten einfachen Hamburger.

Mit ihrer Gefälligkeit verstieß die Mitarbeiterin nach Ansicht von McDonald's gegen die Unternehmensrichtlinien, denen zufolge Geschenke oder Gratisproben an Familienmitglieder, Freunde und Kollegen verboten sind. Die Filiale kündigte der Frau - und wurde nun vom Gericht in die Schranken gewiesen. Laut Urteilsspruch muss McDonald's der gefeuerten Mitarbeiterin den Lohn für die fünf eigentlich noch verbleibenden Monate ihres Vertrages auszahlen. Zusätzlich zu diesen 4265,47 Euro muss das Unternehmen die Prozesskosten tragen.

26. Januar 2010 - 18.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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