Maßanzug wurde falsch bemessen

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kalla1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßanzug wurde falsch bemessen

Liebe Forenmitglieder,

ich war heute mit einem Freund los, um seinen maßgeschneiderten Hochzeitsanzug abzuholen.

Die Vorfreude war sehr schnell dahin, als er merkte, dass die Schneiderin sich mal eben vermessen hat. Dass der Blutdruck schlagartig nach oben geschossen ist, kann ich sehr gut nachvollziehen.

Der Anzug kostet 1.200 € und er sieht aus, als hätte er in den letzten 6 Wochen einige Kilos zugelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die Weste, das Sakko statt in Größe 58 in 54 hergestellt wurde.

Der Verkäufer war ratlos, verschwand nach Erklärungsversuchen im Büro und telefonierte.

Es soll jetzt über den Kundenservice geklärt werden, ob der Anzug in entsprechender Größe noch hergestellt werden kann oder ob dieses nicht mehr gelingt. Eine Antwort konnte er uns jetzt noch nicht geben, abwarten meinte er.....

Hier hat sich der Bräutigam erstmal an einen Stuhl gesetzt.

Da er auf Grund der Größe keinen Anzug von der Stange bekommt, waren wir in der Stadt in verschiedenen Läden unterwegs, wo wir einen Anzug in Übergröße gesucht haben, was sich als sehr schwierig herausgestellt hat; eigentlich unmöglich.

Nun gibt es einen zweiten Herrenausstatter, welcher Maßanzüge fertigt. Dieser prüft, ob er einen entsprechenden Anzug mit seiner Schneiderei fertigen kann.

Wie ist diese Sache rechtlich zu sehen?

- Schneiderin hat sich vermessen.
- Der Anzug (Weste und Sakko) können nicht mehr gefertigt werden.
- Anzug von der Stange passt auf Grund der Größe nicht.
- Anzug könnte vom zweiten Schneider gefertigt werden, kostet aber doppelt so viel.

Die Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist für mich selbstverständlich. Müsste der 1. Schneider ggf. die Mehrkosten gegenüber dem 2. Schneiders übernehmen im Sinne von Schadensersatz?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Kalla

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MegaBrain
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Grundsatz her muss man dem Schneider schon die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Allerdings wird aus der Schilderung nicht klar, ob das überhaupt noch möglich ist. Sollte das zu verneinen sein, wäre in der Tat ein Schadensersatz möglich, bei dem die Differenz der Kosten zu ersetzen ist.

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#2
 Von 
Kalla1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

der Anzug müsste am 22.09.2017 fertig sein. Dieses scheint war lt. Aussage des Verkäufers wohl ein größeres Problem. Die Möglichkeit wird derzeit abgefragt, ob ggf. der Anzug neu gemacht werden kann.

Aber in der Situation möchte keiner stecken. Es gibt ggf. eine Alternative, dass er sich den Anzug bei einem anderen Schneider machen lassen kann.

Wir haben also folgendes vor:

- Wenn Schneider 2 zusagen kann, dass er es hinbekommt, würden wir gerne bis heute Mittag warten
- Bis heute Mittag soll der 1 Schneider erklären (schriftlich), ob es klappt oder nicht klappt
- Sollte Schneider 1 weder noch eine Aussage machen können und Schneider 1 aber heute die Maße nehmen muss, damit es auch klappt, würde ich bei Schneider 1 Schadensersatz verlangen wollen

Immerhin wusste die Herrschaften von Schneider 1 worum es bei dem Auszug geht und der Termin 22.09.2017 gesetzt ist. Die Hochzeit findet am 23.09.2017 statt.

Wie ist Eure Meinung?

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#3
 Von 
MegaBrain
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, in dieser Situation wäre bei fruchtlosem Verstreichen der heutigen Frist eine Anfertigung bei dem zweiten Schneider und zudem ein Schadensersatz beim ersten Schneider möglich. Offen gesagt ist schon nicht verständlich, was so lange dauert, bis der erste Unternehmer überhaupt erklären kann, ob es noch bis zur Hochzeit zu schaffen ist. Das ist eine ganz einfache Aussage: Entweder ich stelle alle anderen Aufträge hinten an und bessere nach oder ich habe dazu keine Lust oder kann es nicht. Jedenfalls hat damit der erste Schneider seine Chance gehabt. Er wusste wohl auch um den Termin der Hochzeit. Dann ist ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar, denn dadurch würde nur die Möglichkeit der rechtzeitigen Anfertigung durch den zweiten Schneider in Gefahr gebracht.

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

So, wie ich das verstanden habe, handelt es sich bei "Schneider 1" nur um eine Filiale, die auch nur mit einem Verkäufer besetzt ist. Dieser muss erst am eigentlichen Produktionsstandort nachfragen, wie es dort terminlich ausschaut.

Zitat:
Sollte Schneider 1 weder noch eine Aussage machen können und Schneider 1 aber heute die Maße nehmen muss, damit es auch klappt, würde ich bei Schneider 1 Schadensersatz verlangen wollen


Würde ich so machen. Allerdings ein vom Freund unterschriebenes Schriftstück verfassen, wo alles entsprechend dargelegt wird und durch dich als Zeugen in Anwesenheit des Freundes übergeben.

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