Maxdome infoscore inkasso

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476440-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Maxdome infoscore inkasso

Hallo, ich habe vor einigen monaten ein Maxdomekonto mi fake-it.cc daten erstellt. Ich habe daraufhin eine Mahnung von maxdome erhalten, mit der Drohung eine Inkassofirma einzuschalten. Ich habe den Betrag daraufhin mit meinem echten konto bezahlt. Nun, einige Monate später habe ich meine e-mails nicht gecheckt und habe gestern eine e-mail von infoscore erhalten. Diese haben mir wohl einen brief geschickt, welcher natürlich nicht zugestellt werden konnte ( da fake adresse ). Sie drohen allerdings damit eine adressermittlung durchzuführen. Nun ist meine Frage, ob es mir zum verhängnis werden könnte, dass ichd en Betrag damals bezahlt habe. Ich meine es war ja mit meinem richtigen Bankkonto, also möchte ich gerne wissen ob es möglich ist, dass das Inkassounternehmen meine Adresse anhand dieser Überweisung herausfindet. Andernfalls würde ich den Betrag einfach versuchen zu bezahlen und das Maxdomekonto daraufhin sofort kündigen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ob es möglich ist, dass das Inkassounternehmen meine Adresse anhand dieser Überweisung herausfindet

Ja

Zitat:
Andernfalls würde ich den Betrag einfach versuchen zu bezahlen und das Maxdomekonto daraufhin sofort kündigen.

Ich persönlich würde dazu raten. denn du hast Straftaten begangen. Was du gemacht hast nennt man Betrug. Herzlichen Glückwunsch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go476440-29):
Andernfalls würde ich den Betrag einfach versuchen zu bezahlen und das Maxdomekonto daraufhin sofort kündigen.

In dem Falle wäre das tatsächlich zu raten um einigermßen glimpflich da raus zu kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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