Hallo liebe Gemeinde
Ich wollte einmal ein Frage an Leidensgenossen fragen.
Kurze Info.
Sogenannte Tochter hat Abi in der BRD gemacht, ohne mein mitwissen nach Österreich gegangen um dort Psychologie zu studieren.
Dann hat sie geklagt auf 800 Euro und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
Ich gut 400 sie bekam das Kindergeld, und den Rest die Ex da sie kaum etwas bezahlen konnte da sie sich ein Haus gekauft haben.
Nun ist der Bachelor fertig, sie sich beim Master eingeschrieben hat, und nun schon wieder Klage eingereicht hat da sie kein Kindergeld mehr bekommt, 25 Lebensjahr vollendet.
Sie hat Anrecht auf bei Geburt abgeschlossene Aussteuer, bzw Ausbildungsversicherung von 15.000 € in der leider nicht ich sonder die Ex und die Tochter schriftlich benannt ist....(mein Fehler, aber ich durfte ja bezahlen :-) )
Nun meine ein zwei Fragen.
Ist der Bachelor ein akademischer Grad womit man seinen Lebensweg bestreiten kann?, also ende der ersten allgemeine Ausbildung?
War von euch schon jemand bis zum OLG oder kennt ein Gerichtsurteil wo dies zu gunsten der Eltern aus ging?
Habe nur Celle und Magdeburg gefunden, die dem Studierenden bevorzugte
Ich bezahle nun schon seit 15 Jahren, keinen Kontakt zur anderen Seite habe, ausser im Rahmen der Gerichtsklagen wo ich zum Beispiel eine Studi bescheinigung bekommen habe.
Würde mich echt freuen wenn jemand etwas wüsste, da ich eine Frist bis ende der Woche bekam, entweder mehr bezahlen oder laut Anwalt wahrscheinlich wieder verlieren wenn wir den selben Richter bekommen würden :-(
Für 800 euro gehen einige täglich arbeiten, und andere nutzen das system schamlos aus!
Mfg keny
Master Lehrgang im Ausland und immer noch Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein klares Jein. Es gibt viele Studiengänge, in denen der Bachelor nur das Einstiegsstudium ist. Etwa, wenn man Architekt werden möchte, geht das nur mit dem Master. Oder Therapeut, Psychologie. In anderen Fächern ist der Bachelor durchaus ein Abschluss, mit welchem man was anfangen kann. Etwa, wenn sie Sozialarbeiterin/Pädagogin werden will. Da würde ich den Abschluss als ausreichend erachten, um Unterhaltszahlungen einzustellen.
wirdwerden
Der Bachelor ist ein akademischer Grad. Man kann mit ihm auch seinen Lebensweg bestreiten, genau wie ganz ohne Ausbildung oder Schulabschluss. Man kann damit aber nicht angemessen seinen Weg beschreiten, insbesondere nicht durch akademische Gebiete. Wollen Sie Ihrer Tochter eine angemessene Ausbildung vorenthalten?Zitat:Ist der Bachelor ein akademischer Grad womit man seinen Lebensweg bestreiten kann?
Der Richter, an den Sie da zuletzt geraten sind, hat übrigens nach seinem Abitur noch mindestens 6-7 Jahre in seine Ausbildung gesteckt Und schon sein Studium mit einem Grad beendet, der oberhalb des Bachelors liegt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Verständnis für ein Masterstudium haben wird.
Nö.Zitat:War von euch schon jemand bis zum OLG oder kennt ein Gerichtsurteil wo dies zu gunsten der Eltern aus ging?
Da die Tochter einen Bachelorabschluss in wenigen Jahren gemacht hat, liegt diese wohl kaum den ganzen Tag faul auf der Haut. Der "Nutzen", den sie hier so "schamlos" aus Ihrer natürlichen Pflicht als Vater zieht, ist die Deckung des Existenzminimums.Zitat:Für 800 euro gehen einige täglich arbeiten, und andere nutzen das system schamlos aus!
Also bevor ich hier einfach die Frist verstreichen lasse würde ich das doch mit einem Anwalt klären. Die Tochter wird vermutlich sowieso vor Gericht gehen. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt haben. Es könnte aber ratsam sein, lieber ein paar Euro in eine Erstberatung zu investieren, als
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Erst einmal Danke für die ersten Antworten
ZitatWollen Sie Ihrer Tochter eine angemessene Ausbildung vorenthalten? :
Die Frage ist ja unanständig.
12 Jahre hatte sie all in.....die nächsten 13 Jahre ca 90.000 bezahlt, und die Tage ihre Ausbildungsversicherung ausbezahlt bekommen, und sie stellen so eine Frage???
Ich ziehe den Hut vor den Studenten die ihr Leben nicht auf Kosten von anderen finanzieren, den mit 25 Jahren sollte doch mindestens eine Eigenständigkeit, Anstand und Charakter sich gebildet haben.
ZitatDer "Nutzen", den sie hier so "schamlos" aus Ihrer natürlichen Pflicht als Vater zieht, ist die Deckung des Existenzminimums. :
Jemand der seinen Vorteil in allem sucht ohne Rücksicht und auf kosten anderer, ist ein Nutzer, in der Tierwelt würde man Schmarotzer sagen!
Entschuldigung, aber manche Fehleinschätzungen kann man so nicht stehen lassen.
Rechtsanwalt ist beauftragt, und momentan schwebt mir vor bis zum OLG zu gehen, vieleicht sollte einer wieder mal den Versuch starten was Justitia dazu sagt....obwohl....hat ja oft eine Augenbinde auf.....mittlerweile weis ich warum :-)
Gruß keny
Es ist egal, was Sie irgendwann mal gezahlt haben. Davon kann die Tochter sich nichts kaufen, schon gar keine Lebensmittel. Ich glaube also nicht, dass sich das Gericht hierfür interessiert. Schon gar nicht, wenn die Tochter sich (wie an dem mit BA abgeschlossenen Auslandsstudium erkennbar ist) fleißig in Ausbildung befunden hat.Zitat:12 Jahre hatte sie all in.....die nächsten 13 Jahre ca 90.000 bezahlt,
Das Gericht wird wohl mehr eine Momentaufnahme machen: angemessene Ausbildung, Zumutbarkeit eines Nebenjobs, korrekter Bedarf, Deckung durch eigene Mittel, usw.
Vielleicht hätten Sie mal vorher erwähnen sollen, dass die Tochter nun über ein nennenswertes Barverögen verfügt. Ich kann nämlich nicht hellsehen. Stattdessen kann ich mich nur wundern, dass Sie lieber hier über die "sogenannte" Tochter schimpfen, anstatt diese mal auf den Verbleib und die Verwendung dieses Vermögens anzusprechen oder einfach mal zu fragen, warum dieses Geld zum Leben nicht reicht.Zitat:die Tage ihre Ausbildungsversicherung ausbezahlt bekommen, und sie stellen so eine Frage???
Allerdings scheint sie ja einen (gerichtlich anerkannten) Bedarf von etwa 800€ im Monat zu haben und Masterstudiengänge haben Studienzeiten von 12-24 Monaten, wobei es auch keine Schande ist, hier mal 1 Semester zu überziehen. Gut möglich also, dass die 15000€ nicht reichen.
Anhand Ihrer Schilderung kann ich nicht erkennen, wo die Tochter eine dieser Eigenschaften vermissen lässt. Vor allem sehe ich den Teil, in dem sie zur Schamrotzerin wird, nur weil die etwas fordert, was andere Eltern liebend gern für ihre Kinder leisten und zugleich auch ausdrücklich gesetzlich normiert ist.Zitat:mit 25 Jahren sollte doch mindestens eine Eigenständigkeit, Anstand und Charakter sich gebildet haben.
Melden Sie sich doch anschließend hier. Das Ergebnis interessiert mich. Sollte das OLG tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Bachelor die Unterhaltspflicht zu Ende ist und das Fordern von Ausbildungsunterhalt als Schmarotzen gesehen werden kann, dann würde ich das für eine erwähnenswerte Neuigkeit halten. Sollte nur jedem klar sein, dass zukünftige Generationen von Psychologie-Studenten mit so "gönnerhaften" Eltern dann lieber von Beginn an das Studium mit dem Abschlussziel Diplom/Magister studieren und ganz einfach Bafög beantragen. Das erspart dann solche Diskussionen.Zitat:vieleicht sollte einer wieder mal den Versuch starten was Justitia dazu sagt....
Warum studiert die Tochter eigentlich in Österreich? Wie war denn der Abischnitt?
Ganz nebenbei:
Die Chancen stehen gut, dass der Richter, an den sie geraten, mit 25 auch noch nicht mit der Ausbildung fertig war und auch keinen Nebenjob hatte.
ZitatVielleicht hätten Sie mal vorher erwähnen sollen, dass die Tochter nun über ein nennenswertes Barverögen verfügt. Ich kann nämlich nicht hellsehen. Stattdessen kann ich mich nur wundern, dass Sie lieber hier über die "sogenannte" Tochter schimpfen, anstatt diese mal auf den Verbleib und die Verwendung dieses Vermögens anzusprechen oder einfach mal zu fragen, warum dieses Geld zum Leben nicht reicht. :
Allerdings scheint sie ja einen (gerichtlich anerkannten) Bedarf von etwa 800€ im Monat zu haben und Masterstudiengänge haben Studienzeiten von 12-24 Monaten, wobei es auch keine Schande ist, hier mal 1 Semester zu überziehen. Gut möglich also, dass die 15000€ nicht reichen.
Die Ausbildungsversicherung habe ich oben schon erwähnt!
Anstand und Studentin ) ist, den das ist sie nicht.
Die Gerichte sind sich noch ziemlich uneins, ob ein Bachelor ein erster allgemeiner Abschluss ist, aber habe auch wieder ein wenig darüber gefunden. Hoffnung für die Gequängelten Zahler!
In der Literatur führt zum Beispiel Palandt /Diederichsen, 69. Auflage § 1610 BGB Rn. 22 aus, dass ggf. auch der Grad eines Bachelor oder Master als angemessener Studienabschluss gilt.
Nochmals: Bachelor ist mitunter ein angemessener Abschluss. Muss es aber nicht sein. Siehe mein Beispiel Architekt. Bisher ist nicht gesagt worden, ob der Master von vornherein mit eingeplant war oder aber erforderlich ist für das Berufsziel. Mit dem Studium der Psychologie und Abschluss Bachelor allein kann man wenig anfangen, auch da ist der Master angesagt. Und - dass der Masterabschluss ein angemessener Studienabschluss ist, das ist ja unstreitig. Nur, den kann man nun mal nur erwerben, wenn man bereits den Bachelor hat. Das Zitat aus dem Palandt ist hier also überhaupt nicht weiterführend.
Um BaföG muss man sich nur bemühen, wenn der Antrag auch Aussicht auf Erfolg hat. Das wissen auch die Gerichte. Scheint hier wegen des Verdiensts der Eltern nicht der Fall zu sein.
So, und zu dem Versicherungsbetrag kommen wir erst, wenn wir vom Grundsatz her zu einer Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung des Masters kommen. Aber, solange sich keny weigert, auch nur die einfachsten Infos zu geben, statt dessen rumpoltert, da kommen wir nicht weiter.
Noch eine private Anmerkung: da beschwert sich der Vater über das "polterige" Vorgehen seiner Tochter. Wenn ich mir hier so seine Beiträge durchlese, frag ich mich, von wem sie das wohl geerbt hat. Der Apfel fällt halt nicht weit vom Stamm, gelle?
wirdwerden
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