
Die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens liegt vor, sobald kein wesentlicher Wettbewerb mehr vorliegt (Monopolstellung) oder eine "überragende Marktstellung" (monopolähnliche Stellung) erreicht ist. Es bestehen bestimmte Kriterien, die die Marktmacht eines Unternehmens vermuten lassen. Sie besagen, dass eine solche Position erreicht ist, wenn
Wenn große deutsche Unternehmen sich mit anderen deutschen oder ausländischen Unternehmungen zusammenschließen wollen, muss daher auch immer das Bundeskartellamt nach genauer Analyse der Marktgegebenheiten zustimmen.
