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Marktbeherrschende Unternehmen

AFP VOM 21.9.2000 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 47212 Aufrufe
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Wettbewerb, Wettbewerbsrecht

Die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens liegt vor, sobald kein wesentlicher Wettbewerb mehr vorliegt (Monopolstellung) oder eine "überragende Marktstellung" (monopolähnliche Stellung) erreicht ist. Es bestehen bestimmte Kriterien, die die Marktmacht eines Unternehmens vermuten lassen. Sie besagen, dass eine solche Position erreicht ist, wenn

  • ein Unternehmen einen Marktanteil von mehr als einem Drittel besitzt,
  • bis zu drei beteiligte Unternehmen über einen gemeinsamen Marktanteil von mehr als der Hälfte oder
  • bis zu fünf beteiligte Unternehmen über mehr als zwei Drittel des relevanten Marktes verfügen.

Wenn große deutsche Unternehmen sich mit anderen deutschen oder ausländischen Unternehmungen zusammenschließen wollen, muss daher auch immer das Bundeskartellamt nach genauer Analyse der Marktgegebenheiten zustimmen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Wettbewerbsrecht in Deutschland
Seite 2: Kartelle
Seite 3: Unlauterer Wettbewerb
Seite 4: Marktbeherrschende Unternehmen
Seite 5: Vergleichende Werbung
Seite 6: Unternehmensfusionen und Fusionskontrolle
Seite 7: Preisbindung

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