>Markenverletzung durch Werbeeinblendung (AdSense)?
Dass jeder den Begriff xyz im Schutzbereich seiner Marke verwenden darf (vereinfacht: die Versicherung im Bereich Versicherungen, ich im Bereich Unterhaltung), steht außer Frage.
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auf xyz.de keine Werbung für Versicherungen einblenden darf?
2. Wie ist die Rechtslage, wenn ich Google-AdSense einbinde und dadurch Werbung von Versicherungen (und sogar von der Versicherung Xyz) erscheint? Spielt es eine Rolle, dass ich keinen Einfluss auf die von Google automatisch zusammengestellte Werbung habe?
Ich freue mich auf fachkundige Antworten.
Vielen Dank
-- Editiert am 24.03.2011 10:21
von knaxus am 24.03.2011 10:13
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