Markenschutz von Websites

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
joma123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Markenschutz von Websites

Hallo,
ich möchte gerne den Namen meines Blogs als Marke eintragen lassen. Hierfür habe ich schon recherchiert, ob dieser Name schon als Marke eingetragen ist. In Deutschland ist dies nicht der Fall, aber in Brasilien ist der Name schon als Marke eingetragen. Normalerweise könnte ich meinen Blog-Namen ja trotzdem schützen lassen. (Zum Beispiel nur in Deutschland) Doch meine Frage ist jetzt: Auch wenn ich den Namen nur in Deutschland schützen lassen würde, würde der Name bzw. mein Blog ja zwangsläufig international aufrufbar sein (also auch in Brasilien),da man Websites,wie meinen Blog, überall auf der Welt sehen kann. Würde ich dann nicht, obwohl mein Name nur in Deutschland geschützt ist, die brasilianische Marke verletzen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Würde ich dann nicht, obwohl mein Name nur in Deutschland geschützt ist, die brasilianische Marke verletzen?

Keine Ahnung ob das nach brasilianischem Markenrecht ein Problem wäre.
Wenn man aber nicht vor hat irgendwann mal nach Brasilien zu reisen, sollte das kein Problem sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Liegt überhaupt dieselbe Schutzklasse vor? Eine Marke "Blafasel" für Lebensmittel verletzt eine Marke "Blafasel" für Finanzdienstleistungen logischerweise nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joma123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, es liegt leider die gleiche Schutzklasse vor, obwohl ich ein anderes Konzept und Thema habe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joma123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Würde ich dann nicht, obwohl mein Name nur in Deutschland geschützt ist, die brasilianische Marke verletzen?
Wenn man aber nicht vor hat irgendwann mal nach Brasilien zu reisen, sollte das kein Problem sein.


Heißt das, dass es ok ist die Marke eintragen zu lassen, solange man das nicht in Brasilien tut, bzw. hier keinen Standort hat?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Falls in Brasilien ein ähnliches Markengesetz gilt wie in D., dann gilt:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt," analog zu Markengesetz § 14.

Wenn du dann also in B. eine Dienstleistung anbietest unter dem in B. geschützten Zeichen, hat der Brasilianer große Aussichten auf Erfolg, wenn er von dir eine Unterlassung verlangt, per Abmahnung oder per Klage oder per Antrag auf eine einstweilige Anordnung. (In der Regel vor einem Gericht in B., aber ich kenne nicht alle internationalen Abkommen: Schweizer können das wohl auch vor einem Gericht in CH. tun, und das wird in D. wirksam!)

Aber wann bietest du eine Dienstleistung in B. an? Typischerweise, wenn du dort Kunden anlockst. Typischerweise in der Landessprache, etwa mit den Worten: "Abonnieren Sie meinen Zuckerrohr-Newsletter für 5,- im Monat!"

Denn trotz Verbreitung eines Angebots im Internet gilt immer noch die regionale Bezogenheit, etwa bei Kneipen: Ein "Zum Hirschen" kann es schadlos in jedem Kaff geben!

Gruß aus Berlin, Gerd

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