Markenschutz für Teil von Logo

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Markenschutz für Teil von Logo

Hi,

kann mir jemand sagen wie weit sich der Markenschutz für eine Marke wie Corepower Yoga erstreckt? Konkret wäre die Frage: Ist es möglich/wahrscheinlich, dass das "o" in "core" wie hier dargestellt als einzelner Bestandteil geschützt ist mit Wirkung auf Deutschland?

Laut http://www.wipo.int/branddb/en/ ist eine internationale Marke eingetragen, wobei es heisst:
"The mark consists of the words "COREPOWER YOGA". The first letter "O" in "COREPOWER" consists of three concentric circles."

(Das Unternehmen Corepower Yoga ist bisher nur in den USA aktiv)

Könnte eine deutsche Marke (anderer Name) in der gleichen Klasse (Yoga, etc.) ein ähnliches "o" mit farbigen Kreisen der gleichen/ähnlichen Farben verwenden oder bestünde hier eine große Wahrscheinlichkeit, dass dies als Markenverletzung eingestuft werden könnte? Es geht nur um das "o" mit den Farben und den Ringen, der restliche Name wäre komplett anders.

Mir ist klar, dass hier keine annäherungsweise "belastbare" Aussage gemacht werden kann. Mich würde nur interessieren ob die Tendenz eher Richtung "sehr unwahrscheinlich" oder eher Richtung "sehr wahrscheinlich" geht...

Danke!

-- Editier von absoluter_laie am 27.04.2016 22:41

-- Editier von absoluter_laie am 27.04.2016 22:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Da es sich um eine Wort/Bildmarke handelt, können auch graphische Elemente der Marke als "prägend" angesehen werden. (IMO ist das hier der Fall, da nichts anderes am Logo einen Wiedererkennungswert hat.)
Damit könnte auch ein Kennzeichen, das ein anderes (oder zumindest ähnliches) Wort mit demselben Element im Schutzkreis der Marke verwendet, eine Markenverletzung darstellen.
Im übrigen kann auch ohne markenrechtliche Verwechslungsgefahr ggfs. eine wettbewerbsrechtliche gesehen werden.


4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis!

Zwei Anschlussfragen:

1. In wie fern spielt die Tatsache eine Rolle, dass das Unternehmen (mit Markenschutz) bisher am deutschen Markt nicht tätig ist und hier in der Zielgruppe quasi unbekannt ist?

2. Würde sich der Markenschutz dann tendenziell auf das "o" mit Ringen inkl. Farben erstrecken oder könnten die Anordnung der Ringe selbst bereits als geschützt betrachtet werden unabhängig von den Farben?

Danke!

-- Editiert von absoluter_laie am 28.04.2016 11:04

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Würde sich der Markenschutz dann tendenziell auf das "o" mit Ringen inkl. Farben erstrecken oder könnten die Anordnung der Ringe selbst bereits als geschützt betrachtet werden unabhängig von den Farben?


Das kann man nicht vorhersagen. Wie gesagt, es kommt immer auf die Frage der Verwechselbarkeit an und dafür wiederum, welche Teile einer Marke prägend sind und welche reines Beiwerk ohne Unterscheidungskraft.

Zitat:
In wie fern spielt die Tatsache eine Rolle, dass das Unternehmen (mit Markenschutz) bisher am deutschen Markt nicht tätig ist und hier in der Zielgruppe quasi unbekannt ist?


Gar nicht. Eine Marke ersetzt ja gerade die etablierte Verkehrsgeltung.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):

Gar nicht. Eine Marke ersetzt ja gerade die etablierte Verkehrsgeltung.


Ok danke! Aber, gibt es nicht auch so etwas wie Nichtigkeit wegen Nichtnutzung?

Z.b.
"9.2. Wann kann eine Unionsmarke für verfallen erklärt werden?
Eine Unionsmarke kann in folgenden Fällen für verfallen erklärt werden:
Mangels ernsthafter Benutzung. Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss. Die Benutzung darf dann ferner nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre unterbrochen werden."

Quelle: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/invalidity-and-revocation

Die Frage wäre was ist wenn die Marke nur in einem Teilgebiet genutzt wird, in dem Fall z.b. nur in USA und nicht im Rest der Welt.

2x Hilfreiche Antwort

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