Ich habe gerade Post von einem Anwalt aus Hamburg bekommen, darin werde ich aufgefordert eine bei mir in Ebay eingestellte Jeans zu entfernen, und denen meine "Käufer", meinen Großhändler mitzuteilen usw.
Die werfen mir vor, dass die geschwungene Ziernaht am Po dieser Jeans der geschützten Marke von Levi Strauss ähnelt.
Ich verkaufe diese Jeans nur 1x und habe sie auch nur 1x bei einem Großhändler gekauft. Ich verkaufe diese Jeans unter völlig anderem Namen (No-Name) und es steht weder Levi`s -ähnlich oder Levi´s in der Beschreibung.
Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben…
Was mich stutzig macht ist, dass Levi´s in einem früheren Prozeß seine Rechte an dieser geschwungenen Naht verloren hat.... das habe ich mittlerweile dank Internet herausgefunden.
Was soll ich tun?
Markenrechtsverletzung wegen ähnlicher Nähte??
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
"Was soll ich tun?"
Einen Anwalt zu Rate ziehen und ihn eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen lassen. Wird auch eine Kostennote genannt? Wenn ja, wie hoch ist diese?
LG
-- Editiert von Miss.Nevaeh am 04.02.2009 16:16
Danke für die Antwort! Ich kann mir aber einen Anwalt nicht leisten, sonst wäre ich schon längst bei einem gewesen....
Eine Kostennote wird nicht genannt. Nur, je nach dem, wie ich mit denen zusammen arbeiten werde bzw. mich kooperativ zeige, richtet sich dann die Schadenersatz-Höhe.....
Deshalb ist das für mich ja so dubios. In anderen (seriösen) Fällen wird gleich eine Summe genannt, die man als "Kleiner" ohne weiteres berappen kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schon im Netz nach diesen Anwälten recherchiert? Als Levi's-Rechte-Vertreter ausgewiesen?
***
> Was mich stutzig macht ist, dass Levi´s in einem früheren Prozeß seine Rechte an dieser geschwungenen Naht verloren hat.... das habe ich mittlerweile dank Internet herausgefunden.
Schon gesehen?
http://philo.at/wiki/index.php/Levi%E2%80%99s_Jeans
Wenn die "Möwe" = Naht lt. EUGH nicht geschützt ist, könnte es darauf hindeuten, dass es die Anwälte nur versuchen...
Die „Möwe“ landet auf dem Bauch Markenschutz: Europäischer Gerichtshof fordert erhöhte Wachsamkeit ein. Acht Jahre lang hat Levi Strauss & Co. gekämpft – dann war der Markenstreit verloren. Das letzte Wort sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende April. Danach stand fest: Der amerikanische Jeanshosen-Hersteller hatte die Exklusivrechte auf seine schwungvolle Taschenverzierung ein für allemal verloren. Doch der EuGH ging noch einen Schritt weiter. Er verband sein Urteil mit einer eindeutigen Warnbotschaft. Nie war es gefährlicher, sich einfach nur passiv auf den Schutz seiner Marken-, Urheber-, Gebrauchs- und Geschmackmusterrechte zu verlassen Der EuGH hat den erbitterten Hosentaschenstreit zum Anlass genommen, das Markengesetz in ungewohnt deutlicher Form neu zu akzentuieren. Besonders herausgestellt wurde dabei die Wachsamkeitspflicht. Das heißt: Markeninhaber und Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum werden in Zukunft gezwungen sein, aktiver gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass ihre Marken verwässert werden und sie ihren umfassenden Schutz verlieren. Marktbeobachtung wird zur Grundvoraussetzung. Das wird vor allem in Deutschland neue Schärfe in die ohnehin meist hitzig geführten Markenrechts-Auseinandersetzungen bringen. Selbst kleine Verstöße werden in Zukunft nichtmehr unter den Tisch fallen. Wurden die kleinen Markenrechtsverletzer in der Vergangenheit aus
Imagegründen meist nicht verfolgt, müssen sie jetzt damit rechnen, stärker in Anspruch genommen zu werden. Die Gefahr kommt aus Artikel 49,2 des europaweit angeglichenen Markengesetzes (MarkenG), in dem die Grundsätze der Verwässerung festgehalten sind. Dort heißt es unter anderem: „Die Eintragung einer Marke wird [...] auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist.“ Untätigkeit ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Zumindest war er das, bis der EuGH in Sachen Levi Strauss & Co entschieden hat. 26 Jahre lang war die Ziernaht auf den fünfeckigen Gesäßtaschen ein unverkennbares Markenzeichen von Levi Strauss & Co.[...] (Zitat)
http://209.85.129.132/search?q=cache:Ec9uEF8EAp0J:www.apel-hoech.de/aktuelles/update_archiv/update_01_2006.pdf+levi%27s+abmahnung&hl=de&ct=clnk&cd=36&gl=de&client=firefox-a
Eine Abmahnung ist nichts anderes, als ein außergerichtliches Angebot, das macht sie für den Abmahner so verlockend, wenn man dieses Angebot aber annimmt...
Hallo bogus1,
vielen Dank für die schnelle Antwort. "Die Möwe landet auf den Bauch...." ist ja genau das, was ich bereits gefunden habe. Und daraus geht für mich (hoffentlich) eindeutig hervor, dass Levi´s seine Markenrechte an der Naht für immer verloren hat... oder sehe ich das falsch???
Für den Beitrag von "wiki" muss ich wohl erst ein bischen studieren
Zitat: "Anders als habitualisiertes Sich-Auskennen evozieren Stellungnahmen Gründe." Naja.. Aber ich habe glaub ich verstanden, was die meinen.
Nun, ich habe natürlich KEINE Unterlassungserklärung unterschrieben und den Vorwürfen widersprochen mit dem Verweis auf das EuGH-Urteil.. Ich hoffe, das genügt, was ich allerdings nicht glaube.
Und noch mal zu Miss Nevaeh wg. modifizierter Unterlassungserklärung verfassen. Was nutzt dabei ein Anwalt? Von denen hab ich auch nur eine bekommen, wo drin steht dass ich dies und das zu unterlassen habe, wenn nicht muss ich mit der und der Strafe rechnen. Und nur Platz für MEINE Unterschrift.... da kann ich so ein Ding auch selber verfassen...
Und jetzt?
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