>Markenrechtsverletzung wegen ähnlicher Nähte??
Schon im Netz nach diesen Anwälten recherchiert? Als Levi's-Rechte-Vertreter ausgewiesen?
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> Was mich stutzig macht ist, dass Levi´s in einem früheren Prozeß seine Rechte an dieser geschwungenen Naht verloren hat.... das habe ich mittlerweile dank Internet herausgefunden.
Schon gesehen?
http://philo.at/wiki/index.php/Levi%E2%80%99s_JeansWenn die "Möwe" = Naht lt. EUGH nicht geschützt ist, könnte es darauf hindeuten, dass es die Anwälte nur versuchen...
Die „Möwe" landet auf dem Bauch Markenschutz: Europäischer Gerichtshof fordert erhöhte Wachsamkeit ein. Acht Jahre lang hat Levi Strauss & Co. gekämpft – dann war der Markenstreit verloren. Das letzte Wort sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende April. Danach stand fest: Der amerikanische Jeanshosen-Hersteller hatte die Exklusivrechte auf seine schwungvolle Taschenverzierung ein für allemal verloren. Doch der EuGH ging noch einen Schritt weiter. Er verband sein Urteil mit einer eindeutigen Warnbotschaft. Nie war es gefährlicher, sich einfach nur passiv auf den Schutz seiner Marken-, Urheber-, Gebrauchs- und Geschmackmusterrechte zu verlassen Der EuGH hat den erbitterten Hosentaschenstreit zum Anlass genommen, das Markengesetz in ungewohnt deutlicher Form neu zu akzentuieren. Besonders herausgestellt wurde dabei die Wachsamkeitspflicht. Das heißt: Markeninhaber und Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum werden in Zukunft gezwungen sein, aktiver gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass ihre Marken verwässert werden und sie ihren umfassenden Schutz verlieren. Marktbeobachtung wird zur Grundvoraussetzung. Das wird vor allem in Deutschland neue Schärfe in die ohnehin meist hitzig geführten Markenrechts-Auseinandersetzungen bringen. Selbst kleine Verstöße werden in Zukunft nichtmehr unter den Tisch fallen. Wurden die kleinen Markenrechtsverletzer in der Vergangenheit aus
Imagegründen meist nicht verfolgt, müssen sie jetzt damit rechnen, stärker in Anspruch genommen zu werden. Die Gefahr kommt aus Artikel 49,2 des europaweit angeglichenen Markengesetzes (MarkenG), in dem die Grundsätze der Verwässerung festgehalten sind. Dort heißt es unter anderem: „Die Eintragung einer Marke wird [...] auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist." Untätigkeit ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Zumindest war er das, bis der EuGH in Sachen Levi Strauss & Co entschieden hat. 26 Jahre lang war die Ziernaht auf den fünfeckigen Gesäßtaschen ein unverkennbares Markenzeichen von Levi Strauss & Co.[...] (Zitat)
http://209.85.129.132/search?q=cache:Ec9uEF8EAp0J:www.apel-hoech.de/aktuelles/update_archiv/update_01_2006.pdf+levi%27s+abmahnung&hl=de&ct=clnk&cd=36&gl=de&client=firefox-a
Eine
Abmahnung ist nichts anderes, als ein außergerichtliches Angebot, das macht sie für den Abmahner so verlockend, wenn man dieses Angebot aber annimmt...
von bogus1 am 05.02.2009 11:54
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