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Markenrechtsverletzung eBay

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Markenrechtsverletzung eBay

Hallo zusammen,

ich komme nun auch mit dem leidigen Thema an. Und zwar geht es bei mir um ein Fan T-Shirt, welches ich von Mitte Mai bis Mitte Juni bei eBay angeboten habe. Es ist kein Trikot oder sonstiger Merchandise des Bundesligisten.
Das T-Shirt wurde auch kein einziges Mal verkauft. Da es erst auf Bestellung angefertigt werden sollte.

Nun mehr als einen Monat nach der Beendigung des Festpreisangebots kommt von eBay die Meldung, dass ich gegen das Markenrecht verstoßen habe und der Artikel beendet wurde. Dabei war das T-Shirt schon seit mehr als einen Monat nicht mehr verfügbar.

Es handelt sich um ein T-Shirt einer portugisieschen Marke mit dem Stadtnamen des Bundesligisten. Dies schrieb ich auch in die Artikelbezeichnung. Insgesamt sah die Artikelbezeichnung so aus "XY-Stadt T-Shirt, Herstellername, XL, Fans, Fanshirt, FC, Vereinsspitzname".

Nachdem ich von eBay die Meldung bekam wandte ich mich wie von eBay vorgeschlagen an den Rechteinhaber bzw die Kanzlei. Diese teilten mir mit, dass der Stadtname und der Zusatz "FC" markenrechtlich geschützt werden. Der Verein schreibt sich aber offiziell 1. FC. Auf was ich bewusst verzichtet habe, sondern die Kurzform genommen, die gerne von den Fans benutzt wird.

Weiter wurde mir von der Kanzlei mitgeteilt, dass ein ausführliches Schreiben am 27.7. per Post an mich gesandt wird.
Nun habe ich etwas Bammel, ob ich mit meiner Nachfrage schlafende Hunde geweckt habe, wenn das Schriftstück erst in 2 Tage auf den Weg gebracht wird.

Wie gesagt, der Artikel war seit mehr als einen Monat nicht mehr aktiv, kein einziges Shirt verkauft und bereits beendet. Leider wurde er nicht bei eBay gelöscht. Was mich jetzt stutzig mach, im Internet gibts einen Artikel, dass das OLG Düsseldorf auch Markenrechtsverletzungen bestraft die nachweislich schon vorher beendet wurden und bei eBay noch öffentlich zugänglich sind n(eBay speichert ja alles für 90 Tage). Aber ich kann die beendeten Artikel ja selbst nicht komplett löschen, sondern lediglich eBay selbst.

Nun die Frage, auf was muss ich mich denn nun einstellen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.


-- Editiert fb343974-55 am 25.07.2012 22:39


von fb343974-55 am 25.07.2012 22:38
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 52 weitere Beiträge zum Thema "Ebay".


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>Markenrechtsverletzung eBay
quote:
Aber ich kann die beendeten Artikel ja selbst nicht komplett löschen, sondern lediglich eBay selbst.

Das macht keinen großen Unterschied, ob der Artikel schon gelöscht ist oder nicht. Falls der Markeninhaber einen Anspruch hat auf Löschung, dann hat er auch einen Anspruch auf eine künftige Verhinderung der Störung.

Also meist auch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft. Falls das so ist, hat der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners zu bezahlen, soweit deren Höhe korrekt ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 27.07.2012 21:47
Status: Unsterblich (1383 Beiträge)
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>Markenrechtsverletzung eBay
Also heute kam der besagte Brief der Kanzlei in welchen mir auch ein enormes Zeitfenster gelassen wurde, bis zum 3. August muss der Brief bzw die Unterlassungserklärung bei der Kanzlei eingegangen sein.

Es wurde auch keine Abmahnung geschickt. Ich soll nur offenbaren, wieviel ich verkauft habe und ich soll den Artikel bei eBay rausnehmen.

Allerdings steht im Schreiben der Kanzlei kein einziges Mal, dass es eine Markenrechtsverletzung ist, das was ich gemacht habe. Sondern es steht nur gefühlte 20-mal darin, dass die Begriffe "1. FC" und der "Stadtname" (es ist der erstgenannte oben) geschützt seien. Diese beiden Begriffe habe ich allerdings nie benutzt. Von daher tue ich mich sehr schwer, das jetzt einfach so zu unterzeichnen, eine eidestattliche Versicherung abzugeben und irgendwelche Umsätze offen zu legen.

-- Editiert fb343974-55 am 30.07.2012 12:00


von fb343974-55 am 30.07.2012 11:58
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Markenrechtsverletzung eBay
quote:
in welchen mir auch ein enormes Zeitfenster gelassen wurde, bis zum 3. August

Logisch, der Rechteinhaber möchte in dem Fall, daß du nicht tust, was er will, eine einstweilige Verfügung. Die bekommt er aber nur bei Dringlichkeit. Dringlichkeit wird er aber nicht behaupten können, wenn er dir eine Frist bis Ende September setzt.

quote:
Es wurde auch keine Abmahnung geschickt.

Was ist denn deine Definition von "Abmahnung"? Du schreibst doch "muss der Brief bzw die Unterlassungserklärung bei der Kanzlei eingegangen sein ".

Nun, Abmahnung = Aufforderung zur (Unterlassung und zur) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Also hast du sehr wohl eine Abmahnung bekommen.

quote:
Von daher tue ich mich sehr schwer, das jetzt einfach so zu unterzeichnen

Du mußt ja auch nicht die UE abgeben, die der Rechteinhaber verlangt. Selbst eine formulieren wirst du aber kaum hinbekommen.

In so einer Situation kann man nur zum Anwalt gehen...

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""


von Sheldon_Cooper am 30.07.2012 13:28
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