Markenrechtsverletzung - Unterlassungserklärung

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
JoTGermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrechtsverletzung - Unterlassungserklärung

Hallo,

folgende Situation:

Vorgeschichte:

Im Oktober 2014 habe ich über die Internetplatform „Alibaba" Kontakt zu einem Handyhüllenhersteller hergestellt in China.

Ich habe für 150 $ Hüllen gekauft, 100 Stück, angeblich Originale.

Ich habe dann aber festgestellt, das es Fakes sind. Mit dem Chinesen war aber natürlich keine Übereinkunft zu kriegen.

Per Internetrecherche auf der Platform 1-2-3 Recht, die mir schon einmal gut geholfen hatte, habe ich nachgelesen, das ich die Plagiate verkaufen könnte, und sie nur im Falle, das der Originalhändler das nicht möchte, sie eben runternehmen muss. Ich hab auf Ebay dann auch „Imitat" hinzugeschrieben.



Jetzt hat dieser wohl Testkäufe gemacht, und ebenfalls festgestellt das es Plagiate sind die den Markennahmen Spigen tragen und mir ohne mich überhaupt zu kontaktieren, eine Unterlassungsklage schreiben lassen.

Diese kamen von den Anwälten Diesel - Schmitt - Ammer, die mir nun für die Abmahnung entstandenen Kosten von 2000€ für ihre Einschaltung in Höhe einer 1,3 Gebühr auf Basis des Streitwerts (Der Streitwert ist die Marke Spigen mit einem Wert von 100.000€) in Rechnung stellen.

Außerdem muss ich natürlich angeben wo ich gekauft habe und wie viel ich verkauft habe.


Meine Fragen:
- Kann ich irgendwas gegen die 2000€ machen? Ich hatte einfach nicht gedacht direkt Nachricht vom Anwalt zu kriegen und dachte ich hätte die Chance es runterzunehmen vorher...

- Werden jetzt noch viele weitere Kosten auf mich zu kommen? Sprich muss ich meinen Gewinn abdrücken (was ja verständlich wäre) oder muss ich noch mehr? Ich habe gerade etwas Angst das es ins Uferlose steigt.

- Wie viel würde jetzt ein Anwalt kosten wenn ich den Fall nur kurz vorstelle und eine kurze Beratung kriege, ob ich einfach alles machen soll oder nicht?


Ich bin mir meiner Schuld bewusst (jetzt), ich hatte vorher eben einfach nicht sorgfältig genug recherchiert, ich hatte eigentlich schon gedacht ich darf es nicht verkaufen, aber als ich dann ein paar Berichte gelesen hab, war ich überrascht und erfreut das ich die wenigstens für überhaupt ein bisschen als "Plagiat" loswerden, solange es mir eben nicht untersagt wird. Ich ahtte gedacht ich kriege dann einfach eine Mail oder einen Brief das ich es unterlassen muss und aber das ich jetzt gleich 2000-3000 € zahlen muss, das übersteigt den Gewinn den ich gemacht habe ja ums vielfache...


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>- Kann ich irgendwas gegen die 2000€ machen? I <hr size=1 noshade>

Eigenen Anwalt beauftragen um die gegnerischen Anwälte "herunterzuhandeln".
Ob sich das unterm Strich lohnt (der eigene Anwalt kostet ja auch Geld), müsste man dann überlegen.

quote:<hr size=1 noshade>Werden jetzt noch viele weitere Kosten auf mich zu kommen? Sprich muss ich meinen Gewinn abdrücken (was ja verständlich wäre) <hr size=1 noshade>

Evtl. schon (z.B. fiktive Lizenzgebühren). Deshalb wäre anwaltliche Beratung nicht schlecht - schon um (a) auf Augenhöhe mit dem Gegner verhandeln zu können und (b) um ein Zeichen zu setzen, dass du dich nicht widerstandslos ausnehmen lässt.

quote:<hr size=1 noshade>Wie viel würde jetzt ein Anwalt kosten wenn ich den Fall nur kurz vorstelle und eine kurze Beratung kriege, ob ich einfach alles machen soll oder nicht? <hr size=1 noshade>

Eine Erstberatung kostet maximal 190€ plus MWST (=226,10€). Im Markenrecht werden die auch i.d.R. voll ausgeschöpft. Erstberatung beeinhaltet aber keinerlei Kommunikation mit dem Gegner, sondern wirklich nur die reine Beratung.
Es gibt aber gute Online-Angeboe, z.B. hier gleich nebenan.
http://www.123recht.net/Abmahnung__rsc2928.html
Da wäre dann auch Verhandlung mit dem Gegner enthalten.
Wahrscheinlich wäre das gut investiertes Geld.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Eine Erstberatung kostet maximal 190€ plus MWST (=226,10€).


Die Deckelung gilt nur für Verbraucher, der TE ist aber gewerblich.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120350 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Per Internetrecherche auf der Platform 1-2-3 Recht, die mir schon einmal gut geholfen hatte, habe ich nachgelesen, das ich die Plagiate verkaufen könnte, und sie nur im Falle, das der Originalhändler das nicht möchte, sie eben runternehmen muss. <hr size=1 noshade>

Da hast Du wohl etwas komplett falsch verstanden ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Anwälte ... die mir nun für die Abmahnung entstandenen Kosten von 2000€ für ihre Einschaltung ... in Rechnung stellen. <hr size=1 noshade>


Nur der Inhaber des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs könnte von ihm gemachte Aufwendungen ( in Höhe der von ihm eingegangenen Vergütungspflichten gegenüber seinen außergerichtlich eingeschalteten Anwälten ) unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt verlangen.

Anders als bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen oder Urheberrechtsverletzungen ( § 12 Absatz 1 UWG , § 97a UWG ) gibt es bei Markenrechtsverletzungen keine spezielle gesetzliche Abmahnkosten-Regelung.

RK

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