hallo,
ich habe folgendes problem:
ich führe ein restaurant seit 1998, dessen namen ich 2002 als marke habe eintragen lassen. geschützt ist der name für bewirtung von gästen. etc.
nun ist mir bekannt geworden, dass an einem anderen ort in deutschland ein imbiss existiert, der den gleichen namen wie mein restaurant trägt. anscheinend exitsiert der imbiss seit 2005.
kann ich den betriebsinhaber markenrechtlich abmahnen? ich habe mal ins markengesetz geschaut und bin der meinung, das ist möglich..
was passiert, wenn sich meine abmahnung (aus welchen gründen auch immer) als unberechtigt herausstellt? muss ich dann dem abgemahnten die kosten erstatten, wenn er sich einen anwalt nimmt?
wie hoch sind die kosten in dem Fall? habe gehört, richten sich nach einem streitwert von 50.000,00 €. kann mir bitte jemand helfen?
lg
Markenrechtsverletzung; Kosten für unberechtigte Abmahnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sicherer ist, nimmst Anwalt.
Du kannst abmahnen LASSEN... Wenn es unberechtigt ist (und du vor Gericht verlierst), dann zahlst du natürlich ALLES; Deine Kosten, seine Ausgaben + Grichtskosten.
Der Streitwert muss halbwegs nachvollziehbar ermittelt werden. Und es hat AUSSCHLIESSLICH der Anwalt etwas davon, denn dessen Gehalt ist abhängig vom Streitwert. DU bekommst praktisch nix davon, es sei denn du kannst deinen Gewinnausfall glaubhaft machen (kannste nicht, weil keine echte Konkurrenz, geschweige denn örtliche Nähe besteht).
Ich empfehle dem einen Brief per Einschreiben zukommen zu lassen, in dem aufgefordert wird, den Namen nicht zu verwenden, sonst Abmahnung.
Alles andere gibt nur Ärger und Stress - Wg. 'irgend einer Imbussbude, irgendwo in Deutschland'... Nuja.
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