Markenrecht Bekleidung

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
jam74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrecht Bekleidung

Hallo zusammen,

ich verkaufe Bekleidung, die Marke habe ich natürlich schützen lassen.
Das Geschäft läuft eigentlich auch gut, allerdings habe ich jetzt ein Problem.

Ein anderer Verkäufer, verkauft dasselbe Modell, allerdings ist das Markenetikett, mit neuem Namen versehen.
Somit wird das Modell unter einer neuen Marke verkauft. Was kann ich jetzt tun, damit nur noch ich dieses Modell verkaufen kann. Gibt es da eine Möglichkeit?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wenn das Modell nicht gesondert (etwa als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster) geschützt ist oder etwa ein Motiv auf dem Modell urheberrechtlich geschützt ist, gar keine. Es gibt nun mal keine Monopole auf "grüner Sweater mit Rollkragen und Metallknöpfen".

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Anscheinend lässt du deine Produkte nur "labeln" - Und der andere Händler tut das auch. Ohne Schutz lässt sich da wirklich nichts machen.

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#3
 Von 
RaffayFleck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 34x hilfreich)

Guten Morgen,

dass man ohne Schutz nichts unternehmen kann, ist grundsätzlich richtig. Allerdings entsteht der Schutz manchmal aber auch, ohne dass man eine Anmeldung (zb Designanmeldung) vornimmt. So kann beispielsweise Schutz auf Grund des Urheberrechts oder über den Weg eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters entstehen/bestehen, ohne dass man sich dessen bewusst ist. Dies ist aber im Einzelfall zu prüfen und eher dann gegeben, wenn sich das Kleidungsstück (deutlich) von Üblichem unterscheidet.

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Jan Wienhausen
Raffay & Fleck Patentanwälte
Große Bleichen 8
20354 Hamburg
info@raffay-fleck.de

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen.

1x Hilfreiche Antwort

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