Markenrecht, 7. Teil: MARKENBEWERTUNG
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 6.1.2011 | Ratgeber - Markenrecht | 543 Aufrufe Mehr zum Thema:Marke
Kennen Sie den Wert Ihrer Marke? Der Markenwert spielt die zentrale Rolle etwa bei der Bestimmung von Lizenzgebühren bei der Lizenzierung einer Marke und bei der Bestimmung des Kaufpreises beim Markenkauf oder –verkauf.
Der Wert einer Marke ist nicht nur eine abstrakte Größe im Rahmen wertorientierter Markenpflege im Allgemeinen. Unternehmensbefragungen zeigen, dass durchschnittlich ca. zwei Drittel des gesamten Unternehmenswertes auf Marken entfallen.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Der Markenwert spielt wie erwähnt die zentrale Rolle etwa bei der Bestimmung von Lizenzgebühren bei der Lizenzierung einer Marke und bei der Bestimmung des Kaufpreises beim Markenkauf oder –verkauf. Darüber hinaus ist der Markenwert Grundlage bei der Schadensersatzbestimmung in Verletzungsprozessen und der Markenbilanzierung, wenn es gilt, Ihre Marke als Vermögensgegenstand optimal zu positionieren.
Ein versierter Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen mit einem auf Markenbewertung spezialisierten Dienstleister zur Seite, wobei ein standardisiertes, wissenschaftlich geprüftes Messverfahren angewendet werden sollte, das sich an internationalen Standardisierungsinitiativen der Markenbewertung orientiert und von renommierten Wirtschaftsprüfern anerkannt wird.
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