Markenrecht, 4. Teil: MARKENVERWALTUNG
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 6.1.2011 | Ratgeber - Markenrecht | 506 Aufrufe Mehr zum Thema:Marke
Nach der Anmeldung und Eintragung Ihrer Marken ist die professionelle Verwaltung Ihres Markenportfolios angezeigt, damit alle amtlichen Fristen eingehalten werden und Ihr Markenschutz solange Sie es wünschen aufrechterhalten bleibt.
Diese fachanwaltliche Dienstleistung wird als „Markenverwaltung“ bezeichnet.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beauftragen, behält dieser für Sie alle Fristen im Blick und teilt Ihnen rechtzeitig mit, wann und in welcher Form gehandelt werden muss.
Tipp: Lesen Sie auch die Ratgeber-Folgen:
„Markenrecht, 1. Teil: Warum MARKENFINDUNG wichtig ist – oder würden Sie ein Auto kaufen, dessen Namen „kleines männliches Geschlechtsteil“ bedeutet ?“
„Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss“ – denn schon aufgrund der bloßen Anmeldung einer verwechslungsrelevanten Marke können Sie abgemahnt werden (sog. „Erstbegehungsgefahr“)“
„Markenrecht, 3. Teil: MARKENANMELDUNG – Wann die Anmeldung deutscher, EU- und/oder internationaler Marken sinnvoll ist.“
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