Markenrecht, Markeneintragung und Markenstreitigkeit

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Markenrecht, Markeneintragung und Markenstreitigkeit

Von Rechtsanwältin Regine Filler

Seitdem Anfang 1995 das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz) in Kraft getreten ist, ist die Thematik des Markenrechts nicht nur ein Spezialgebiet für Rechtsanwälte, sondern zur Pflichtaufgabe jedes Unternehmers geworden und häufig auch für Privatpersonen relevant.

Zum einen liegt das Interesse am Markenrechts sicherlich daran, dass die Zahl markenrechtlicher Streitigkeiten stetig steigt. Wobei als häufigste Konfliktpotentiale die Verletzung fremder Markenrechte (z.B. durch eine Domain oder durch Werbung bei den google-adwords) und das Anbieten bzw. der Verkauf gefälschter Produkte oder der Verkauf von original Produkten unter Verstoß gegen das Markenrecht genannt werden kann. Zum anderen besteht auch der Wunsch als Markeninhaber das geschützte Recht zu besitzen eine eigene Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen gebrauchen und Dritten verbieten zu dürfen, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Als Marken können dabei alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG) geschützt werden.

Da Verletzungen des Markenrechts und daraus resultierende Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit erheblichen finanzielle Folgen (in der Regel Kosten von mehreren tausend Euro) verbunden sind, sollte vor jeder Registrierung eines Domain- und Markennamens und insbesondere vor Nutzung einer Bezeichnung für Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr, eine Recherche hinsichtlich eventueller Rechtsverletzungen und eine eigene Markenanmeldung durchgeführt werden. Marken sind dabei wahlweise in Deutschland, den Mitgliedstaaten der EU oder international in einer Auswahl an Ländern schützbar.

Eine Rechtsberatung im Markenrecht empfielt sich auch deshalb, um nicht Gefahr zu laufen, nach einem markenrechtlichen Prozess eine bereits lange genutzte und beworbene Domain bzw. den eigenen Firmen- oder Produktnamen nicht mehr nutzen zu dürfen oder für die vergangene Nutzung sogar Schadenersatz leisten zu müssen.

Für eine Markeneintragung kommen neben den Rechtsanwaltsgebühren auf Sie unterschiedliche Kosten zu. Die Eintragung einer Marke in Deutschland kostet beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Beispiel 300,-- €. Gerne teilen wir Ihnen auf Nachfrage die Kosten mit, die in Ihrem konkreten Fall, bei einer Markeneintragung in Ihren Wunschländern entstehen. Auch eine der Markeneintragung vorgeschaltete Markenrecherche kann über uns erfolgen.

Zu guter letzt noch einige Tipps zur Wahl des Marken- bzw. Domainnamens:

Eine gute Hilfe bei der Auswahl eines Marken- oder Domainnamens ist die Eingabe des gewünschten Namens bei Suchmaschinen im Internet. Auch über die Internetseite des deutschen Marken- und Patentamts in München (www.dmpa.de), des Harmonisierungsamts für den Binnenmark der Europäischen Union in Alicante (http://oami.europa.eu) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (www.wipo.net) bestehen erste Recherchemöglichkeiten. Diese geben Ihnen einen Überblick, ob Ihre Domain, Ihr Zeichen oder Ihre Ware bereits markenrechtliche geschützt ist. Eine zusätzliche Recherche über einen professionellen Anbieter ersetzt die eigene Suche jedoch häufig nicht, da nur durch diese auch ähnliche Markennamen und Kollisionen mit Firmen- und Domainnamen in Erfahrung gebracht werden können.

Als Markennamen dürfen dabei keine anpreisenden und beschreibenden Begriffe oder Zeichen (zum Beispiel: „Regensicher" für einen Regenschutz) gewählt werden. Auch können keine Begriffe oder Zeichen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen (zum Beispiel: „Anwalt" für eine Rechtsanwaltskanzlei) als Marken geschützt werden.

Die Eintragung der Marke erfolgt in bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. Diese sind sorgfältig auszuwählen, da der Schutz nur vollständig innerhalb der Markenklassen gewährleistet ist. Spätestens an dieser Stelle, vor Beginn des Eintragungsverfahrens, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der Sie umfassend berät. Auch bezüglich Markenwahl oder Markenstrategie, zur Vermeidung oder Lösung von Konfliktfällen, sollten Sie sich beraten lassen.


Rechtsrat zum Markenrecht erhalten Sie von: Justlaw Rechtsanwälte, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen, Tel. 0551 7977666, Fax 0551 7977667, info@justlaw.de, www.justlaw.de.