Hallo,
ab wann kann ich eine Marke nutzen?
Wenn die Marke eingetragen wurde, aber die Widerspruchsfrist
noch läuft? Oder muss man warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?
Gruß Michael
Markennutzung ab wann?
19. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2014 | 17:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Markennutzung ab wann?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. April 2014 | 17:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Nutzen kannst du sie jederzeit. Nur verteidigen kannst du sie erst ab Eintragung.
-----------------
""
#2
Antwort vom 20. April 2014 | 09:46
Von
Status: Lehrling (1518 Beiträge, 668x hilfreich)
quote:
ab wann kann ich eine Marke nutzen?
Auch die Eintragung einer Marke gibt keine Gewißheit, daß nicht ein anderer aus besserem Recht gegen die (Eintragung und/oder) Benutzung der eingetragenen Marke vorgehen könnte. ( Das Markenamt prüft im Eintragungverfahren NICHT das Bestehen älterer Rechte. )
Ebensowenig bedarf die Benutzung eines Zeichens als Marke umgekehrt der Voraussetzung, daß der Markenbenutzer ein Alleinbenutzungsrecht erworben haben müßte ( was grundsätzlich durch eine Eintragung, oder durch den Erwerb einer Verkehrsgeltung einer Benutzung als Markenzeichen erlangt werden kann ).
quote:
muss man warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?
Der Ablauf der Widerspruchsfrist hat NUR zur Folge, daß aus besserem Recht gegen die Eintragung der Marke bloß noch auf dem gerichtlichen Klageweg vorgegangen werden kann ( und nicht mehr per "bequemem" Widerspruch gegen die Eintragung beim Markenamt, wie während der Widerspruchsfrist ).
Aus sonstigen Gründen kann die Markenlöschung dagegen auch nach der Widerrufsfrist noch beantragt/eingeklagt werden.
RK
Und jetzt?
Schon
266.428
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten