Hallo zusammen.
Mich würde folgendes interessieren.
Evtl. kann mir ja jemanden einen Tip geben.
Ein Name (zB Altershilfe) ist als Domain (Denic)
gesichert. HOmepage etc. gibt es nicht.
Auch ist der Name nicht beim Patentamt als Marke eingetragen sprich gesichert.
Darf ich nun den Namen als Marke patentieren lassen,
und den Domaininhaber auffordern, mir die Domain auszuhändigen/überschreiben???
Oder hat der Domaininhaber das Recht (falls ich den Namen als Marke anmelde) sogar von mir zu verlangen, die Marke wieder zu löschen bzw. zu übertragen???
Ich möchte mit einem Namen eine Homepage bzw. Shop betreiben.
Danke!!!
tom
Markenname nicht geschützt! Domain jedoch schon!
7. Dezember 2012
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Frage vom 7. Dezember 2012 | 15:09
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Markenname nicht geschützt! Domain jedoch schon!
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2012 | 16:03
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
Crossposting ist böse. :closed:
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#2
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 23:14
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 9x hilfreich)
quote:
Darf ich nun den Namen als Marke patentieren lassen,
Ja.
quote:
und den Domaininhaber auffordern, mir die Domain auszuhändigen/überschreiben???
Nein.
quote:
Oder hat der Domaininhaber das Recht (falls ich den Namen als Marke anmelde) sogar von mir zu verlangen, die Marke wieder zu löschen bzw. zu übertragen???
Auch nicht. Verhandlungssache zwischen dir und dem Domaininhaber.
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2012 | 09:11
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
quote:
und den Domaininhaber auffordern, mir die Domain auszuhändigen/überschreiben???
... naja, "auffordern" darf man jeden zu allem (nur ob es eine Rechtsgrundlage gibt, eine Reaktion oder Umsetzung durchzusetzen ist eine andere Frage).
quote:
Oder hat der Domaininhaber das Recht (falls ich den Namen als Marke anmelde) sogar von mir zu verlangen, die Marke wieder zu löschen bzw. zu übertragen???
Er kann durchaus Einspruch einlegen (diese sind bei der Recherche der Marken im DPMA auch in der Chronik zu sehen!). Gerade bzgl. "Senioritäts-Prinzip" kann das schon ein Problem werden, wenn das "Hotell Altershilfe" seit 1894 existiert und du nun den Namen schützen lässt. Die Prüfung ist da sehr gering (ähnlich Gebrauchsmuster). Nur weil man etwas schützen lassen kann ist es noch lange nicht in trockenen Tüchern. Es gibt da auch zu viele Sonderfälle. Gerade Allteagsbegriffe und beschreibende Begriffe sind oft äußerst wackelig (auch wenn man sie ggf. eingetragen bekommt).
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