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Markenlogo verwenden

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Markenlogo verwenden

Hallo,

ist es zulässig ein Markenlogo auf ein Teil anzubringen und dann zu verkaufen ???
Beispiel:
Ich habe ein paar neue Fußmatten fürs Auto machen lassen.
Ganz einfache aus dem Teppichgeschäft.
Und dann habe ich noch einen KFZ-Logo Aufnäher (z.B der BMW Propeller), offiziell im Shop gekauft. Diesen Aufnäher nähe ich nun auf die Fußmatten. Für privat bestimmt kein Problem, aber irgendwann gefallen die mir nicht mehr, und stelle die in Ebay ein.
Gibt es jetzt Probleme mit Markenrechtsverletzung und so ???

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von Heidrich_G am 12.07.2011 13:33
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Markenlogo verwenden
quote:
Gibt es jetzt Probleme mit Markenrechtsverletzung

Ja!

Genau davor schützt das Markenrecht den Markeninhaber - daß irgendwelche Leute irgendwelche No-Name-Ware mit ihrem Logo versehen und als Markenware verkaufen.

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von Snoop Pooper Scoop am 12.07.2011 14:05
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Markenlogo verwenden
Ich will es ja nicht als Markenware verkaufen.
Aber wofür ist denn dann ein Aufnäher gedacht, außer zum Aufnähen.
Also müßte ich den Aufnäher wieder abtrennen und die beiden Sachen einzeln verkaufen.



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von Heidrich_G am 12.07.2011 14:10
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Markenlogo verwenden
Der Star, die beliebte Marke vermarktet seinen/ihren Ruhm lieber selbst. Dazu hat er/sie ja auch alle Rechte.

Andere Dienstleister können sich gerne vom Markeninhaber Rechte abtreten lassen. So zum Vermarkten von Fußmatten mit dem Firmen-Logo.
So wie die Bettbezüge vom FC Bayern. Die kann ja auch nicht jeder anbieten.

Markengesetz lesen, besonders § 14!

Gruß aus Berlin, Gerd



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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 13.07.2011 06:20
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Markenlogo verwenden
quote:
Aber wofür ist denn dann ein Aufnäher gedacht, außer zum Aufnähen.

Die Aufnäher darfst du ja auch gewerblich verkaufen. Nur nicht Matten, die nicht von BMW sind, mit aufgenähten BMW-Aufnähern. Die sind halt nur für den Endkunden oder eben für bestehende Markenware.

Du klebst ja auch keine Nokia-Aufkleber auf No-Name-Billighandys und verkloppst die dann, oder? Bzw. würdest ein solches dann auch nicht untergeschoben bekommen.



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von Snoop Pooper Scoop am 13.07.2011 12:52
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Markenlogo verwenden
quote:
ist es zulässig ein Markenlogo auf ein Teil anzubringen und dann zu verkaufen ???


Du möchtest wissen, ob Dir das jemand verbieten kann?

1. Wenn Du Dir aus den im Markenregister beim DPMA als Marke eingetragenen (Bild-)Zeichen aussuchst, und dieses Zeichen auf Waren anbringst, die den für diese Marke eingetragenen Waren/Dienstleistungen UNÄHNLICH sind, dann hätte jedenfalls der Inhaber der betreffenden Marke keine Handhabe gegen Deinen Weiterverkauf, selbst wenn er in gewerblichem Ausmaß stattfinden würde.

Und wenn Du nicht "im geschäftlichen Verkehr" gehandelt hast, können Verbotsansprüche ohnehin nicht auf Markenrechte gestützt werden.

quote:
... und stelle die in eBay ein.


Möglicherweise könnte dies (schon) als "Markenzeichenbenutzung im geschäftlichen Verkehr" angesehen werden, selbst wenn keinerlei gewerbliche Tätigkeit damit verbunden wäre.

2. Anders sieht das aus, wenn das von Dir benutzte Markenzeichen eine "im Inland bekannte Marke" ist. Dann stehen dem Markeninhaber Verbotsrechte auch bei einer Benutzung für solche Waren zu, die seinen Markenwaren UNÄHNLICH sind - sofern dadurch in unlauterer Weise ohe Rechtfertigrund der Ruf, die Wertschätzun oder die Bekanntheit der Marke ausgebeutet/geschädigt würde.

quote:
... und stelle die in Ebay ein.


Bei bekannten Marken haben Gerichte die Meinung vertreten, daß eine -ansonsten für Verbotsansprüche obligatorische - markenmäßige Benutzung des Markenzeichens nicht nötig sei.

quote:
Die Aufnäher darfst du ja auch gewerblich verkaufen.


Bei den Aufnähern handelt es sich um "Kennzeichnungsmittel" im Sinne von § 14 Absatz 4 MarkenG. Die dürfen nicht ( genehmigungsfrei ) vertrieben werden, "wenn die Gefahr besteht, daß die ... Kennzeichnungsmittel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, hinsichtlich deren Dritten die Benutzung des Zeichens ... untersagt wäre."

Genehmigungsfrei erlaubt wäre es dagegen, vom Markeninhaber ( oder mit dessen Zustimmung von Dritten ) verkaufte Original-Aufnäher nach Belieben weiterzuverkaufen, § 24 MarkenG.

quote:
Nur nicht Matten, die nicht von BMW sind, mit aufgenähten BMW-Aufnähern.


Es wäre auch nicht zustimmungsfrei zulässig, Original-BMW-Markenmatten mit selbstaufgenähtem ( Original-)Markenaufnäher weiterzuverkaufen, § 24 MarkenG. Denn offensichtlich wäre die von BMW mit einem Markenzeichen versehene Original-Marken-Fußmatte "in ihrem Zustand verändert oder verschlechtert", § 24 MarkenG, wenn sie mit einem selbstangebrachten Aufnäher versehen wäre.

quote:
habe ich noch einen KFZ-Logo Aufnäher (z.B der BMW Propeller), offiziell im Shop gekauft.


Das blauweiße Propellerzeichen allein dürfte nicht als Markenzeichen für BMW geschützt sein ... offensichtlich sind für BMW nur Zeichen als Marke eingetragent, die aus einem scharz/weißen Propellerzeichen in schwarzem Ring mit BMW-Schriftzug bestehen.

quote:
Gibt es jetzt Probleme mit Markenrechtsverletzung und so ???


Der Europäische Gerichtshof hatte seine Entscheidung im Fall des Vertriebs von Fanschals mit dem ( markenrechtlich geschützten ) Vereinswappen des FC Arsenal durch einen freien, vereinsungebundenen Fanartikel-Verkäufer auf die Überlegung gestützt, daß es nicht ausreichend sei, wenn am Verkaufsstand mit einem Schild klar und deutlich darauf hingewiesen würde, daß es sich NICHT um offizielle Vereinsschals handele - weil nämlich dieser Hinweis nicht auf der Ware selbst angebracht sei.

In Deinem Fall würde der Markeninhaber also in jedem angezettelten Rechtsstreit unterliegen, wenn Du a) in Deinem eBay-Angebot überdeutlich darauf hinweist, daß es sich bei den Fußmatten um von Dir gefertigte handelt, bei dem VON DIR angebrachten Markenlogo um einen "von BMW erstandenen Original-Markenabzeichen-Aufnäher" und b) wenn Du auf Deinen Fußmatten einen Hinweis auf die "wahre" Herkunft der Fußmatten angebracht hast, sodaß ausgeschlossen wäre, daß Käufer den Markenlogo-Aufnäher als Hinweis auf die Verantwortlichkeit BMWs für Dein Fußmattenangebot ( bzw. ein Dir von BMW erteiltes Einverständnis mit dem Fußmatten-Angebot ) auffassen könnten.

M.


von Mirk am 13.07.2011 14:44
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>Markenlogo verwenden
Wow !!!

also der letzte Absatz von Mirk überrascht mich.

Meine neue Ebay-Auktion wird dann also so lauten:

Biete Fußmatten passend für BMW 3er mit BMW-Logo an

Die Matten sind aus hochwertigen Velour gefertigt, seitlich ist ein BMW-Logo aufgenäht, gekauft aus dem BMW-online Shop.
Es handelt sich hierbei um keine original BMW-Fußmatte, daher ist diese auf der Rückseite als soche gekennzeichnet.

Sollten dann irgendwelche Abmahnungen ins Haus flattern, hoffe ich, das mich Mirk anwaltschaftlich vertrit.



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von Heidrich_G am 14.07.2011 16:08
Status: Frischling (4 Beiträge)
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