Markename von ausländischer Firma in D registriere
Hallo liebes Forum,
ich hätte mal wieder einen kleinen Sachverhalt den ich bereits seit einiger Zeit versuche im Forum herauszufinden. Leider nur mit "halbgarem" Erfolg - daher hoffe ich auf finale Hilfe.
Kurzum, hier die hypothetische Fallschilderung:
Firma A aus einem NICHT-EU Land besitzt in ihrem Heimatland eine angemeldete Marke (ihr Firmenname). Die Produkte werden in einigen Ländern der Welt verkauft, dennoch ist es (zumindest in Europa) eine eher unbedeutende / unbekannte Marke die nur "Szenekennern" bekannt ist.
Auch in Deutschland und anderen EU Ländern gibt es Händler dieses Herstellers, zum Teil beziehen diese die Ware direkt vom Hersteller (ausserhalb EU), zum Teil von einem Wiederverkäufer in der EU. Es gibt keinen Exklusivvertrieb.
Nun denkt sich einer der Händler aus Deutschland: Die Marke ist hierzulande nicht eingetragen, die schütze ich mir beim Markenamt - mit Erfolg. Daraus möchte dieser Händler nun Kapital schlagen und untersagt seinen Mitbewerbern in Deutschland den Vertrieb dieser Marke, außer den Händlern die bereits bei ihm direkt kaufen. Bei einer Weigerung würde dieser rechtliche Schritte gegen die anderen Händler einleiten. Als Zusatzoption bietet dieser an, Lizenzgebühren zu bezahlen damit die anderen Händler weiter mit der Marke handeln dürfen.
Fragen:
1) Ist es rechtlich einwandfrei wenn ein Händler in Deutschland sich diese Marke schützen lässt? Kann der ausländische Markeninhaber hier etwas unternehmen oder hat dieser salopp gesagt "Pech gehabt" bez. der Markeneintragung?
2) Kann der DEUTSCHE Markeninhaber tatsächlich anderen Händlern, die ihre Ware entweder aus dem NICHT-EU Gebiet oder auch EU Gebiet beziehen, den Weiterverkauf untersagen oder alternativ "Lizenzgebühren" nehmen für die Produkte?
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Was ich selbst rausgelesen habe:
Bez. der Markenanmeldung bin ich nicht sicher. Hier habe ich mehrfach etwas gelesen, daß dies wohl auch mit der Geläufigkeit / Bekanntheit der bestehenden Marke zu tun hat. Aber das hat mich alles mehr verwirrt.
Bez. der Rechte des DEUTSCHEN Markeninhabers habe ich es so verstanden, daß dieser NUR anderen Händlern den Vertrieb untersagen kann, wenn diese die Ware außerhalb des EU Gebiets beziehen. Wenn die Ware von einem EU Händler bezogen wird, müsste der Deutsche Markeninhaber keine rechtliche Handhabe gegen die Händler haben.
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Wäre nett hier ein paar aufklärende Worte zu erhalten. Ist immer schade wenn man zuviel liest daß man am Ende nur noch mehr verwirrt ist...
Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!
von Mr-Tomate am 01.05.2011 15:46
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>Markename von ausländischer Firma in D registriere
quote:
Worin würde der Sinn bestehen, wenn ein Markeninhaber (zB aus Deutschland) seine eingetragene Marke z.B. europaweit eintragen / schützen lässt?
Markeneintragungen haben viele Gründe, u.a. auch den bis zu 5 Jahre geltenden Vorausschutz bis zur Aufnahme der Benutzung.
quote:
Denn im Umkehrschluss (so würde ich LAIE es sehen) hätte dieser doch dann auch im Ausland das Recht, die "unautorisierte Markeneintragung" wieder löschen zu lassen!?
Preisfrage für BWL erstes Semester:
Was ist wohl betriebswirtschaftlich sinnvoller:
1. Eine europaweite Markeneintragung mit all ihren Vorteilen oder
2. In jedem Land erst mal gegen böswillige Registranten prozessieren (womöglich nach deren nicht so freundlichem Markenrecht) und teure Löschungsverfahren durchziehen müssen, während derer Dutzende Prozesse gegen mich und meine Vertriebspartner am Laufen sind und einstweilige Verfügungen meinen Markt kaputt machen?
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von Snoop Pooper Scoop am 02.05.2011 17:19
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